In diesen Tagen und Wochen dürfen wir wieder unsere Hecken zu den Wegen schneiden, sofern sich keine "bewohnten Nester" mehr in ihnen befinden. Dabei ist eine von der Gartenordnung Hannover vorgegebene Heckenhöhe von 1,20m einzuhalten. Ich zitiere aus der Gartenordnung.
Unter Punkt 3.2 heißt es dort: "Soweit keine anderen Anordnungen getroffen worden sind, darf die Höhe der Zäune innerhalb der Anlage die Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Hecken oder freiwachsende Sträucher zur Einfriedung an den Wegen sollen die Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Sie müssen einmal jährlich fachgerecht geschnitten werden. Tore und Pfosten sollen nicht höher als die Zäune sein."
Das hört sich sehr willkürlich an. Aber der Gesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht. Und das drückt er unter Punkt 1.3 der Gartenordnung so aus: "Die Gärten sollen als Bestandteil des Öffentlichen Grüns von den Vereinswegen einsehbar sein."
Wir nutzen unseren Kleingarten zwar privat, aber er gehört zum öffentlichen Grün der Stadt und hat damit eine wichtige soziale Bedeutung, wie z.B. auch Grünanlagen, Parks oder Stadtwälder.
Die Menschen aus den umliegenden, oft sehr verdichteten Wohngebieten sollen die Möglichkeit zu Erholung und Entspannung bekommen, wenn sie durch die Kleingärten gehen. Der Blick in die Gärten soll sie erfreuen. Und viele Gärten sind ja wirklich zum Freuen.
Als Sichtschutz sind die Hecken an den Wegen nicht gedacht. Da hat jeder Pächter innerhalb seines Gartens genügend andere Möglichkeiten. S. Gartenordnung!
Die meisten halten sich ja dran, aber – wie überall – gibt es leider auch bei uns "schwarze Schafe". Sie mögen doch bitte in sich gehen!
Die Gartenordnung schreibt uns etliche Regeln vor. Aber innerhalb unseres Kleingartens haben wir doch ungeahnte Möglichkeiten der Nutzung. Es ist leicht, die Hecke zum Weg auf 1,20 m zu schneiden.
Lasst Eure Mitmenschen teilhaben an der Freude an Eurem Garten!
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