Ruhezeiten ab den 19.03.2022:
Montag bis Freitag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
und von: 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Samstag ab: 13:00 Uhr
bis Montag 7:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!
Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:
Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet,
alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.
Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind verboten.
Das gilt ebenso für Feiern. Eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.
Der Sonntag bleibt ein Ruhetag!
Der Vorstand
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