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  • Gartenzeitung 3/2022

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, endlich aus der Winterstarre mit seiner Dunkelheit und Kälte erwacht, kann nun endlich der Frühling und die Saison beginnen. Ab den 19. März ändern sich die Ruhezeiten. Ab dann gelten diese wieder gemäß der Gartenordnung. Das bedeutet, von Montag bis Freitag von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 07.00 Uhr sowie Samstag ab 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr. Das betrifft auch die Vereinswiese mit Spielplatz. Das „Trinkwasser“ am Vereinsheim wird am 15.März wieder angestellt. Seit Mitte Januar 2022 haben wir eine tolle neue Webseite. Diese wurde von unserem Gartenfreund Jörn Völkening gestaltet. Schaut doch gerne mal dort vorbei! WICHTIGE HINWEISE: Dieser Hinweis ist nur für die Gartenfreunde, deren Gärten am „Sahlkamp“ liegen!! Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „Gemeinschaftsarbeit“ erledigt. Pächter dieser Gärten sind also nur noch für das Entfernen des Unkrauts am „Sahlkamp“ und für den Innenheckenschnitt verantwortlich. Für die Gartenfreunde an der „Hebbelstraße“ gilt ebenso, dass auch sie nur noch für den Innenheckenschnitt verantwortlich sind. Der Außenheckenschnitt ist ebenfalls in der Verantwortung der „Gemeinschaftsarbeit“. Das bedeutet dann allerdings für die betroffenen Gartenfreunde, dass sie ihren „Wegedienst“ in voller Stundenzahl (2x3 Std.) zu leisten haben! Alle bisherigen Absprachen, die bezüglich des Heckenschnitts mal getroffen wurden, sind damit nicht mehr gültig. Für die Pächter, deren Garten am „Hoppelweg“ liegt, ist die Hecke sowohl von innen als auch von außen eigenverantwortlich zu schneiden. Dafür wird das Entfernen des Unkrautes am „Hoppelweg“ durch die Gemeinschaftsarbeit übernommen. Vorherige anderslautende Absprachen sind damit ebenfalls ungültig. Der erste Wegedienst findet am 19.März 2022 und der darauffolgende am 2. April 2022 statt. Beginn ist wie immer ab 8.30 Uhr. Die „Wegedienste“ für 2022 entnehmt ihr bitte den Aushangkästen bzw. findet ihr, wie gewohnt, auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de Wir wünschen allen Pächtern für die Gartensaison 2022 alles Gute und viel Spaß in ihren Gärten. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Euer 1.Vorsitzender Reinhard Piehl P.S. Als ich diesen Artikel verfasste, war durch die „verordnete Winterruhe“ des Landes Niedersachsen noch nicht absehbar, ob die Jahreshauptversammlung am 05.03.2022 überhaupt stattfinden kann. Aktuelle Änderungen diesbezüglich findet ihr in den Aushangkästen sowie auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de

  • Absage der Jahreshauptversammlung am 05.03.2022

    Die ursprünglich bis zum 15. Januar 2022 befristete „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ wurde in eine „Winterruhe“ zunächst bis zum 23.Februar 2022 verlängert. Auf Grund der Unklarheiten danach und den damit verbundenen erhöhten Hygienevorschriften für Vereinsveranstaltungen hat der Vorstand beschlossen, die JHV am 5.März abzusagen. Aktuelle Änderungen diesbezüglich findet ihr in den Aushangkästen sowie auf dieser Webseite. Der Vorstand

  • Gartenzeitung 2/2022

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, wie schon im Januar veröffentlicht, möchte ich euch nochmals auf die Jahreshauptversammlung aufmerksam machen, sowie auf die im Anschluss stattfindende Gesellschafter Versammlung der Stromgesellschaft Flora. Hiermit lade ich alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag den 05.03.2022 um 11.30 Uhr im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. in der Gottfried-Keller-Straße 28/30 in 30655 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Grußworte 3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 23.02.2020 4. Berichte 4.1 Geschäftsbericht 2020/21 4.2 Kassenbericht 2020/21, Vereinskasse 4.3 Bericht der Revisoren 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 7.1 Wahl einer Wahlkommission 7.2 Wahl des/der 1.Vorsitzenden/de 7.3 Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de 7.4 Wahl des/der 1.Schriftführer/in 7.5 Wahl des/der 1.Kassierer/in 7.6 Wahl des/der 2.Schriftführer/in 7.7 Wahl des/der 2.Kassierer/in 7.8 Wahl der Revisoren 7.9 Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) 8. Bestimmung des Festausschusses 9. Vorstellung des Haushaltsplanes 2022 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2022 10. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder 11. Mitteilungen des Vorstandes Hinweis: Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 05. Mai 1986 zu stellen. Die jeweiligen Protokolle liegen zur Einsicht aus. Wir würden uns sehr über eine zahlreiche Teilnahme freuen, da u.a. auch einige wichtige Ehrenämter zu besetzen sind. Reinhard Piehl Gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden hiermit alle Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora eingeladen zur Gesellschafter-Versammlung 2020 im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V. am Samstag, den 05.03.2022im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. in der Gottfried-Keller-Straße 28/30 in 30655 Hannover 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 23.02.2020 3. Jahreskassenberichte 2020/21, Erläuterungen und Aussprache 4. Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung 5. Wahlen 5.1 Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers 5.2 Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers 5.3 Wahl eines technischen Beraters 5.4 Wahl der Revisoren 6. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung zu richten und zwar an die nachstehende Adresse: Stromgesellschaft Flora, Geschäftsführerin Nadine Lorimer, Podbielskistr. 201, 30177 Hannover. Nadine Lorimer

  • Lasst sie leben – die Tigerschnegel

    Katrin aus dem Nachbargarten brachte mir eine Schnegel. Was ich dann las, brachte mich darauf, Euch doch etwas über dieses Tier zu vermitteln. Wer mag schon gerne Schnecken im Garten?! Diese Monster, die über Nacht das frische Grün von Dahlien, jungen Gemüsepflanzen, Rittersporn und was noch alles abfressen! Nicht so der oder die Schnegel (der Duden erlaubt beide Schreibweisen)! Wenn Ihr auf so eine Schnecke trefft, schätzt Euch glücklich! Die Schnegel ernährt sich von abgestorbenen oder welken Pflanzen(teilen), von Pilzen, sogar von toten Tieren, also Aas. An frisches Grün gehen sie so gut wie gar nicht ran. Und: was fast das Wichtigste ist: sie fressen die Gelege von anderen Nacktschnecken, egal wie groß die Eier sind, und überwältigen sogar Nacktschnecken, die so groß sind wie sie und fressen sie dann. Sie könnte also eine Verbündete sein, im Kampf gegen die anderen Nacktschnecken! Man kann sie inzwischen sogar kaufen. Es gibt eine Züchterin, die sie vermehrt und versendet. Im Internet zu finden! Sonst noch wissenswert: Die Schnegel kann bis 20cm lang werden, im Durchschnitt eher 13cm. Sie ist ein Zwitter. D.h. Jede Schnecke hat einen weiblichen und einen männlichen Genitaltrakt. Ich konnte nicht finden, ob sie sich selbst befruchten können. Stattdessen aber ausführliche Artikel über ihr Paarungsverhalten! Schön zu lesen bei Wikipedia. Sie ist nur nachtaktiv, versteckt sich tagsüber. Auf Grund ihrer Lebensweise sind die Schnegel, besonders im Gemüsegarten, als Nützlinge anzusehen. Wer hätte das gedacht!?

  • Richtlinie der „Elektrischen Versorgung der Kleingärten“ im Kleingärtnerverein Fora e.V.

    Die Richtlinien finden Sie als PDF zum nachlesen hier: Richtlinien der Stromgesellschaft Nadine Lorimer Stromgesellschaft Flora - Geschäftsführung Richtlinie zur „Elektrischen Versorgung der Kleingärten“ im Kleingärtnerverein FLORA e.V. 1. Allgemeines Zwischen den Stadtwerken Hannover AG und dem Kleingärtnerverein FLORA e.V. besteht ein Vertrag für die Versorgung der Kleingartenanlage mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz. Dieser Vertrag basiert auf den folgenden Grundlagen: Technische Anschlussbestimmungen (T.A.B.) Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz (A.V.B.) Zusätzliche „Richtlinien für die Versorgung von Kleingartenkolonien“ , die auf den T.A.B. und A.V.B. basieren. Diese Bedingungen liegen zur Einsichtnahme bereit. Der Verein bzw. die Stromgesellschaft gibt diese Bedingungen an jeden einzelnen Garteninhaber weiter, dessen Laube aus dem privaten Versorgungsnetz mit elektrischer Energie versorgt wird. Der einzelne Gartenpächter übernimmt die volle Verantwortung für den Anlagenteil innerhalb seines Gartens, einschließlich des Anschlusskabels bis zur Gartengrenze. Die Wartung und Versorgung des Versorgungsnetzes innerhalb der allgemeinen Vereinsflächen/-wege übernimmt die Stromgesellschaft. 2. Besondere zu beachtende Punkte 2.1 Elektroinstallationsarbeiten: Elektroinstallationsarbeiten dürfen nur von einem bei den Stadtwerken Hannover AG zugelassenen Installateur ausgeführt werden, der von der Geschäftsführung beauftragt wurde. 2.2 Anschluss neuer Lauben: Jede neu installierte Laube muss an das bestehende Versorgungsnetz angeschlossen werden. Vor Beginn der Arbeiten ist die Stromgesellschaft zu informieren. Nach Fertigstellung muss ein Inbetriebsetzungsantrag, gefertigt und unterschrieben vom Installateur, der Stromgesellschaft übergeben werden. 2.3 Verteilerschränke: Die Verteilerschränke beinhalten neben der Messeinrichtung eine Sicherung und einen Fehlerstromschutzschalter. Diese Schränke sind nur für Beauftragte der Stromgesellschaft zugänglich. Bei Störungen ist ein Beauftragter zu kontaktieren. Eine Liste der Beauftragten hängt im Vereinsheim aus. Nachträgliche Installationen in den Unterverteilern oder die Verlegung von Erdkabeln werden durch die Geschäftsführung der Stromgesellschaft festgelegt. 2.4 Strombezugsverhandlungen: Direkte Verhandlungen über den Strombezug können nur mit der Stromgesellschaft geführt werden. Bei Bedarf wird sich die Stromgesellschaft mit den Stadtwerken Hannover AG in Verbindung setzen. Die Stadtwerke sind zuständig für die Übergabestation und die Hauptanschlusssicherungen. 2.5 Anschluss und Leistungsbegrenzung: Jedes Gartengrundstück verfügt über einen 230 V~ Wechselstromanschluss mit einer maximalen Leistungsentnahme von 2000 Watt. Diese Grenze darf nicht überschritten werden. Einschränkungen gemäß T.A.B.: Elektromotoren bis max. 1100 Watt; Verbrauchsmittel mit Phasenanschnittsteuerungen bis max. 1000 Watt. Der Betrieb von eigenen Stromerzeugungsgeräten sowie die Versorgung mehrerer Gartengrundstücke aus einem Anschluss sind nicht zulässig. 2.6 Strommessung und Abrechnung: Die elektrische Arbeit wird in den Wege-Verteilerschränken gemessen und jährlich von der Stromgesellschaft abgelesen und abgerechnet. Innerhalb des Jahres werden Abschlagszahlungen erhoben. Bei den neu installierten Verteilerschränken können Gartenpächter mit einem erworbenen Schlüssel ihren Zählerstand jederzeit prüfen. Bei Altanlagen sind Geschäftsführer oder Wegewarte für die Zählerstandsfeststellung zu kontaktieren. Bei Rückgabe eines Gartens an den Verein wird der Zählerstand durch die Stromgesellschaft ermittelt und abgerechnet. 3. Schlussbemerkungen Verstößt ein Garteninhaber gegen einen oder mehrere der genannten Abschnitte, die auf dem Vereinsbeschluss vom November 1973 (Schaffung eines vereinseigenen Versorgungsnetzes) beruhen, kann ihm der Elektroanschluss entzogen werden. Die Entscheidung trifft die Geschäftsführung der Stromgesellschaft in Absprache mit dem Verein.

  • Die wichtigsten Regeln der Stromgesellschaft auf einen Blick:

    Eure Zählerkästen befinden sich in den grünen Elektrokästen. Hier findet ihr auch Euren FI-Schutzschalter Die Ablesungen der Zählerstände erfolgt durch die Stromgesellschaft. Der Abrechnungszeitraum läuft vom 01. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres. Die Rechnungen sind zum 30. Juni jeden Jahres fällig. Bitte überprüft nach Erhalt der Rechnungen, ob die Bankdaten noch aktuell sind. Änderungen der Bank / Adressdaten sind unverzüglich mitzuteilen, damit keine weiteren Kosten entstehen. Elekrogeräte dürfen nur mit einem Anschlusswert von insgesamt 2.000 Watt berieben werden. Der Betrieb von Geräten für die eigene Stromerzeugung ist nicht zulässig. Ebenso ist es nicht zulässig, mehrere Gartengrundstücke aus einem Anschluß zu versorgen. Elektroinstallationsarbeiten sind nur von einem bei den Stadtwerken Hannover AG zugelassenen Installateur, der durch die Geschäftsführung beauftragt worden ist, zulässig und auszuführen. Für die Beseitigung von Schäden, die am unterirdischen Kabel vom Wegeverteiler zur Laube entstehen, hat der Gesellschafter aufzukommen. Die Kosten für die Schadensbehebung ausschließlich am Kabel trägt die StG. Die Gesellschafterversammlung der Stromgesellschaft findet direkt im Anschluss der Gesellschafterversammlung des Kleingartenvereins statt. Weitere Informationen findet Ihr in der Richtlinie der „Elektrischen Versorgung der Kleingärten“ im Kleingärtnerverein FLORA e.V. Ach als PDF zum nachlesen: Regeln der Stromgesellschaft Nadine Lorimer

  • Adressänderungen an die Stromgesellschaft melden

    Mi diesem Änderungsformular könnt Ihr uns Änderungen mitteilen. Einfach ausfüllen und zusenden. Nadine Lorimer

  • Rasen düngen - aber richtig! Gute Tipps zur Rasendüngung

    Ihr möchtet euren Rasen düngen und wollt wissen worauf es bei der Rasendüngung ankommt? Hier erfahrt ihr mehr dazu. Rasen düngen ja oder nein? Nicht jeder Rasen braucht auch eine Rasendüngung. Ist der Rasen sattgrün, ohne kahle Stellen und dicht im Wuchs, scheint es dem Rasen an nichts zu mangeln. Von einer Rasendüngung kann man also absehen, da die Pflanzen immer nur so viele Nährstoffe aufnehmen, wie sie auch benötigen. Der Großteil des Düngers würde einfach ungenutzt im Boden versickern und darüber hinaus auch noch unnötig das Grundwasser belasten. Um festzustellen ob, und wenn ja, welche Nährstoffe und Spurenelemente dem Rasen fehlen, sollte man eine Bodenprobe entnehmen und an ein Institut zur Bodenanalyse schicken. Wurde eine Analyse erstellt, kann mit der Auswahl des richtigen Düngers (falls nötig) begonnen werden. Rasendüngung – Was brauchen die Pflanzen? Grundsätzlich gilt beim Rasen düngen: Je stärker der Rasen beansprucht wird, desto besser muss er mit Nährstoffen versorgt werden. ABER: Bei der Rasendüngung kommt es immer auf die richtige Menge und Zusammensetzung an. Viel hilft viel ist hier NICHT das Motto. Im Gegenteil, kann zu viel und falsch ausgebrachter Dünger den Rasen eher schädigen als unterstützen. Bei jedem Rasenschnitt (nicht beim Mulchmähen) geht ein Teil Nährstoffe dem Boden verloren und muss ersetzt werden. Manche Böden schaffen es nicht aus eigener Kraft genügend Nährstoffe nachzuliefern und brauchen daher die Unterstützung durch eine Rasendüngung. Neben den wichtigsten Nährstoffen wie Wasser, Sauerstoff und Kohlendioxid, benötigt der Rasen noch Mineralien wie Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium. Weitere Elemente, die in geringen Mengen benötigt werden sind unter anderem Calcium, Schwefel, Kupfer, Eisen und Zink. In Düngern kommen allerdings (außer in speziellen Spurenelemente-Düngern) normalerweise nur die 4 erstgenannten Elemente Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium zum Einsatz. Stickstoff fördert das Wachstum und die Regenerationsfähigkeit der Gräser, Phosphor ist für den Stoffwechsel wichtig und fördert das Wurzelwachstum, Kalium erhöht die Widerstandskraft der Pflanzen gegen Hitze, Kälte und Krankheiten und Magnesium schlussendlich stärkt die Gesundheit und färbt die Blätter sattgrün. Rasen düngen – wann eigentlich? Das "wann" und "wie oft" in Bezug auf die Jahreszeiten hängt ein wenig auch von der Art der Nutzung des Rasens ab. Ein wenig strapazierter Zierrasen benötigt maximal 2 Rasendüngungen im Frühjahr und Hebst, wohingegen ein stark strapazierter Spielrasen eventuell auch 4mal im Jahr gedüngt werden kann. Die erste Rasendüngung kann in aller Regel zwischen Mitte März und Mitte April erfolgen. Hier werden meist stickstoffbasierte Rasendüngungen vorgenommen um das Graswachstum anzuregen. Ab Mitte Mai bis Mitte Juni kann eine zweite, kaliumbetonte Düngung erfolgen um die Pflanzen gegen sommerliche Trockenheit zu stärken. Im Juli kann eine Gabe von stickstoffbasiertem Langzeitdünger gegeben werden um das Wachstum in den Sommermonaten zu unterstützen und eine letzte Rasendüngung kann Ende August bis Mitte September gegeben werden. Hier bietet sich eine kaliumbetonte Rasendüngung an um die Pflanzen für den Winter stark zu machen. Das Rasen düngen sollte am besten in den Abendstunden erfolgen, wenn in der Nacht oder dem Morgen danach auch Niederschläge angekündigt wurden. Es ist wichtig, dass der Dünger nicht auf den Pflanzen liegen bleibt, wenn die Sonne die Gräser erhitzt. So entstehen üble Verbrennungen auf den Blättern, die nur durch das Nachwachsen von neuem Gras beseitigt werden können. Sollten die angekündigten Niederschläge ausbleiben, muss notfalls mit dem Gartenschlauch nachgeholfen werden. Und wie geht das mit dem Rasen düngen? Nutzt man feststofflichen, mineralischen Rasendünger, dann wird er am besten mit einem Streuwagen ausgebracht um eine gleichmäßige Verteilung des Düngers zu garantieren. Dabei wird der Dünger in 2 Portionen ausgebracht. Die eine Hälfte in Längsrichtung und die andere in Querrichtung dazu. Je genauer und gleichmäßiger die Rasendüngung durchgeführt wird, desto weniger verschieden grün gefärbte Flecken oder verbrannte Stellen hat man später im Rasen. Achtet beim Befüllen des Streuwagens darauf, dass kein Dünger daneben fällt um an dieser Stelle Schädigungen des Rasens zu vermeiden. Flüssigdünger wird nach Anweisung der Verpackung angemischt und dann gleichmäßig mit der Gießkanne auf dem Rasen verteilt. Viel Erfolg beim Rasen düngen!

  • Hecke schneiden - auf die Höhe kommt es an

    In diesen Tagen und Wochen dürfen wir wieder unsere Hecken zu den Wegen schneiden, sofern sich keine "bewohnten Nester" mehr in ihnen befinden. Dabei ist eine von der Gartenordnung Hannover vorgegebene Heckenhöhe von 1,20m einzuhalten. Ich zitiere aus der Gartenordnung. Unter Punkt 3.2 heißt es dort: "Soweit keine anderen Anordnungen getroffen worden sind, darf die Höhe der Zäune innerhalb der Anlage die Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Hecken oder freiwachsende Sträucher zur Einfriedung an den Wegen sollen die Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Sie müssen einmal jährlich fachgerecht geschnitten werden. Tore und Pfosten sollen nicht höher als die Zäune sein." Das hört sich sehr willkürlich an. Aber der Gesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht. Und das drückt er unter Punkt 1.3 der Gartenordnung so aus: "Die Gärten sollen als Bestandteil des Öffentlichen Grüns von den Vereinswegen einsehbar sein." Wir nutzen unseren Kleingarten zwar privat, aber er gehört zum öffentlichen Grün der Stadt und hat damit eine wichtige soziale Bedeutung, wie z.B. auch Grünanlagen, Parks oder Stadtwälder. Die Menschen aus den umliegenden, oft sehr verdichteten Wohngebieten sollen die Möglichkeit zu Erholung und Entspannung bekommen, wenn sie durch die Kleingärten gehen. Der Blick in die Gärten soll sie erfreuen. Und viele Gärten sind ja wirklich zum Freuen. Als Sichtschutz sind die Hecken an den Wegen nicht gedacht. Da hat jeder Pächter innerhalb seines Gartens genügend andere Möglichkeiten. S. Gartenordnung! Die meisten halten sich ja dran, aber – wie überall – gibt es leider auch bei uns "schwarze Schafe". Sie mögen doch bitte in sich gehen! Die Gartenordnung schreibt uns etliche Regeln vor. Aber innerhalb unseres Kleingartens haben wir doch ungeahnte Möglichkeiten der Nutzung. Es ist leicht, die Hecke zum Weg auf 1,20 m zu schneiden. Lasst Eure Mitmenschen teilhaben an der Freude an Eurem Garten!

  • Wässern – mit Köpfchen

    Alle Lebewesen brauchen zum Leben Wasser. Das gilt natürlich auch für unseren Garten. Wasser ist kostbar. Darum ist es besonders wichtig, es mit Sachverstand einzusetzen. Wenn man ein paar Regeln einhält, ist das gar nicht so schwer. Nach Möglichkeit morgens gießen. Dann steht das Wasser den Pflanzen tagsüber für den Stoffwechsel zur Verfügung. Wasser, das auf Blätter gelangte, kann abtrocknen. Die Gefahr von Pilzerkrankungen wird reduziert. Nicht "von oben" gießen, sondern das Wasser in den Wurzelbereich bringen, ohne den Wurzelballen frei zu spülen. Das ist gerade beim abendlichen Wässern wichtig, damit das feuchte Milieu über Nacht nicht zu Pilzerkrankungen führt. Gießmuldenhelfen, um das Wasser im Wurzelbereich der Pflanze zu halten – das spart auch Wasser. Vor dem Gießen eine Fingerprobe machen: dazu steckt man den Zeigefinger in den Boden – fühlt man noch Feuchtigkeit , braucht man nicht zu gießen. "Einmal Hacken ersetzt zweimal Gießen" - so eine alte Gärtnerregel. Dahinter steckt Folgendes: Im Boden bilden sich immer Kapillaren, durch die Wasser in die Atmosphäre verdunstet. Hacken hilft, die Kapillarstruktur zu zerstören. Der Boden bleibt dicht, Wasser kann nicht verdunsten. Mulchen schützt die Bodenoberfläche vor Erosion und Verdunstung. Wieviel muss ich wässern? Dazu eine einfache Regel: man muss sich nur merken, wie lange der Sprenger laufen muss, um 15 cm Boden zu durchfeuchten. (In diesem Bereich sind die meisten Wurzeln). Den Sprenger eine halbe Stunde laufen lassen, dann ein pyramidenförmiges 15 cm tiefes Stück aus dem Boden stechen. Sind noch nicht 15cm erreicht, weiter wässern. Man also braucht nur ein- bis zweimal pro Woche zu wässern, dann aber intensiv.

  • Gartenzeitung 01/2022

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Vorstand wünscht allen Gartenfreunden und deren Angehörigen ein gutes und gesundes neues Jahr 2022. Ich hoffe, ihr hattet eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und seid gut ins neue Jahr gestartet. Hiermit lade ich alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag den 05.03.2022 um 11.30 Uhr im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. in der Gottfried-Keller-Straße 28/30 in 30655 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder Genehmigung der Tagesordnung Grußworte Genehmigung des Protokolls der JHV vom 23.02.2020 Berichte Geschäftsbericht 2020/21 Kassenbericht 2020/21, Vereinskasse Bericht der Revisoren Aussprache zu den Berichten Entlastung des Vorstands Wahlen Wahl einer Wahlkommission Wahl des/der 1.Vorsitzenden/de Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de Wahl des/der 1.Schriftführer/in Wahl des/der 1.Kassierer/in Wahl des/der 2.Schriftführer/in Wahl des/der 2.Kassierer/in Wahl der Revisoren Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) Bestimmung des Festausschusses Vorstellung des Haushaltsplanes 2022 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2022 Anträge des Vorstandes und der Mitglieder Mitteilungen des Vorstandes Hinweis: Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 05. Mai 1986 zu stellen. Die jeweiligen Protokolle liegen zur Einsicht aus. Wir würden uns sehr über eine zahlreiche Teilnahme freuen, da u.a. auch einige wichtige Ehrenämter zu besetzen sind. Reinhard Piehl Gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden hiermit alle Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora eingeladen zur Gesellschafter-Versammlung 2020 im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V. am Samstag, den 05.03.2022 im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. in der Gottfried-Keller-Straße 28/30 in 30655 Hannover Genehmigung der Tagesordnung Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 23.02.2020 Jahreskassenberichte 2020/21, Erläuterungen und Aussprache Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung Wahlen Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers Wahl eines technischen Beraters Wahl der Revisoren Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung zu richten und zwar an die nachstehende Adresse: Stromgesellschaft Flora, Geschäftsführerin Nadine Lorimer, Podbielskistr. 201, 30177 Hannover. Nadine Lorimer

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