top of page

Aktuelle Wegedienste

Jeder Pächter hat nur an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen, an dem sein Weg Wegedienst hat.

Es darf auch nur 1 Person pro Garten an einem Tag teilnehmen!

  • Jeder Pächter hat im Jahr 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten und zwar nur an den Terminen, an dem sein Weg Wegedienst hat!

  • Ausnahmen sind die letzten 3 Termine, die für Nachzügler angeboten werden.

  • Zu beachten ist, dass 2 x 3 Stunden gearbeitet wird und zwar an 2 unterschiedlichen Tagen.

  • Mit 2 Personen an einem Samstag die 6 Stunden abzuarbeiten, ist nicht gestattet.

  • Die Wegedienste beginnen um 08.30 Uhr und enden um 12.00 Uhr.

  • Von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr ist Pause.

  • Nicht geleistete Wegedienste werden mit 20,-€ pro Stunde am Ende des Jahres in Rechnung gestellt.

  • Bei Dauerregen, Sturm und Schnee können Wegedienste ausfallen!

Änderungen vorbehalten

bottom of page