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  • Gartenzeitung 10/2025

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Herbst hat begonnen und die Gartensaison geht langsam zu Ende. Am 18. Oktober  findet die 2. Gartenbegehung  in diesem Jahr statt. Wir vom Vorstand hoffen, wie jedesmal, so wenig wie möglich Mängel zu finden. Es ist ab dem 1. Oktober bis zum  28. Februar des  nächsten Jahres  wieder erlaubt Hecken , Sträucher , Bäume  auf Stock  zu schneiden bzw. zu entfernen. WICHTIGE HINWEISE:   Der nächsten Wegedienste finden am 11. Oktober  für den Kirschweg  und Quittenwegweg und am 25 . Oktober für Nachzügler  mit Schreddern  von 8:30 - 12:00  Uhr statt. Das Jahr neigt dem Ende zu und für die „ Trampoline “ ist die Saison nun zu Ende. Pächter/-innen, die in ihrem Garten Trampoline  aufgestellt haben, müssen diese bis zum 31.10.2025 abbauen und einlagern. Ab dem 01. April 2026  dürfen diese dann wieder aufgestellt werden. Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für Leib und Leben, sowie Sachschäden auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen. Wir hoffen, dass es nicht zu derartigen Maßnahmen kommen muss. Die Ruhezeiten sind ab den 25.10.2025   bis zum 31.03.2026  aufgehoben. Sonn -und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten! Das Trinkwasser am Vereinshaus  wird voraussichtlich zum 15.11.2025 für die Winterzeit  abgestellt. Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Vorab schon einmal zur Information : Am 8. November 2025 findet das „ Laternenfest “ für die Kinder bei uns im Verein Flora statt. Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de . Weiterhin noch viel Freude in euren Gärten in diesem Herbst Mit einem dreifachen Gut Grün !   Reinhard Piehl   Liebe Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora, dieses Jahr wird wieder eine Stromprüfung  stattfinden. Die Prüfungstermine sind wie folgt: Sa., 11.Oktober 2025 : Garten   1- 20     von   08:30-10:00 Uhr Garten 21- 30     von   10:00-11:00 Uhr Garten 31- 40      von  11:00-12:00 Uhr Garten 41- 50      von  12:00-13:00 Uhr   Garten 100- 119 von  08:30-10:00 Uhr Garten 120- 130  von  10:00-11:00 Uhr Garten 131- 140  von  11:00-12:00 Uhr Garten 141- 150  von  12:00-13:00 Uhr   Sa., 18.Oktober 2025 : Garten 51- 70      von  08:30-10.00 Uhr Garten 71- 80      von  10:00-11:00 Uhr Garten 81- 90      von  11:00-12:00 Uhr Garten 91- 99      von  12:00-13:00 Uhr   Garten 151- 160  von  08:30-09:30 Uhr Garten 161- 170  von  09:30-10:30 Uhr Garten 171- 180  von  10:30-11:30 Uhr Garten 181- 187  von  11:30-12:30 Uhr   Nachprüfungstermin: Sa.,25. Oktober 2025  (08.30 – 11.00 Uhr). Bitte zum Prüftermin 15  Minuten vorher im Garten sein!! Solltet Ihr an eurem „ Prüftag “ und auch am „ Ersatztermin “ keine Zeit haben, meldet euch bitte umgehend bei Dirk Regenhardt , ( technischer.berater@kgv-flora.de  oder Tel. 015253911485 ) um einen anderen Termin abzustimmen. Bitte bedenkt, dass wir, sollte eine Prüfung wegen Nichterscheinen nicht stattfinden, der Strom aus Sicherheitsgründen abgestellt wird. Ferner werden zusätzliche Prüfungskosten bzw. das wiederanschließen der Stromversorgung in Rechnung gestellt.   Eure Stromgesellschaft Flora   Nadine Lorimer

  • Gartenzeitung 09/2025

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , mit dem Monat September geht es bereits in den Spätsommer, aber die Gartensaison ist noch lange nicht zu Ende. Unser nächstes Fest  steht an. Hier schon einmal ein paar Informationen vorab. Am 3. Oktober findet das „ Forellen- / Apfelfest der 2 Vereine “   statt. Auf dem Gelände von „ Flora“ wollen wir wieder mit euch Forellen  räuchern und  außerdem eine   Mosterei bestellen. Hier könnt ihr eure Äpfel , Quitten , Birnen zum Mosten  geben. Gegen einen Betrag könnt ihr dann auch euere selbstgeernteten Früchte als Saft kaufen und dann stolz euer eigenes in harter Arbeit großgezogenes Obst genüsslich trinken. Wie großartig ist das denn? Über Einzelheiten informieren wir euch immer rechtzeitig in der Gartenzeitung , den Aushangkästen  sowie auf unserer Website  unter www.kgv-flora.de   WICHTIGE HINWEISE: Der nächste Wegedienst findet wie gewohnt am 13. September v on 8:30 - 12:00 Uhr statt. Für diejenigen, die Ihre Hecke bis jetzt immer noch nicht zurückgeschnitten haben, wird’s nun wirklich Zeit!! Bitte achtet auf die vorgeschriebene Heckenhöhe von 1,20m   und auf die Breite von 0,40m . Vergesst nicht , auch   das Unkraut vor euren Gärten bis zur Wegmitte zu entfernen. Bleibt gesund und weiterhin viel Spaß in euren Gärten.  „ Gut Grün “.   Reinhard Piehl   Liebe Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora, dieses Jahr wird wieder eine Stromprüfung  stattfinden. Die Prüfungstermine sind wie folgt:   Sa., 11. Oktober   2025 : Garten   1- 20  von 08:30-10:00 Uhr Garten 21- 30 von 10:00-11:00 Uhr Garten 31- 40 von 11:00-12:00 Uhr Garten 41- 50  von 12:00-13:00 Uhr   Garten 100- 119  von 08:30-10:00 Uhr Garten 120- 130 von 10:00-11:00 Uhr Garten 131- 140 von 11:00-12:00 Uhr Garten 141- 150 von 12:00-13:00 Uhr   Sa., 18. Oktober   2025 : Garten 51- 70  von 08:30-10.00 Uhr Garten 71- 80 von 10:00-11:00 Uhr Garten 81- 90  von 11:00-12:00 Uhr Garten 91- 99  von 12:00-13:00 Uhr   Garten 151- 160  von 08:30-09:30 Uhr Garten 161- 170  von 09:30-10:30 Uhr Garten 171- 180  von 10:30-11:30 Uhr Garten 181- 187  von 11:30-12:30 Uhr   Nachprüfungstermin: Sa., 25. Oktober 2025  (08.30 – 11.00 Uhr).   Bitte zum Prüftermin   15 Minuten vorher im Garten sein!! Solltet Ihr an eurem „ Prüftag “ und auch am „ Ersatztermin “ keine Zeit haben, meldet euch bitte umgehend bei Dirk Regenhardt,   ( technischer.berater@kgv-flora.de   oder Tel. 015253911485 ) um einen anderen Termin abzustimmen. Bitte bedenkt, dass wir, sollte eine Prüfung wegen Nichterscheinen nicht stattfinden, der Strom aus Sicherheitsgründen abgestellt wird. Ferner werden zusätzliche Prüfungskosten   bzw. das wiederanschließen der Stromversorgung   in Rechnung gestellt.   Eure Stromgesellschaft Flora   Nadine Lorimer

  • Gartenzeitung 08/2025

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , Am 28. +29. Juni 2025  feierten wir das „ Laubenfest 2025 “des KGV Flora e.V.   Für die Kinder hatten wir wieder eine „ Hüpfburg “ geordert. Diese war, wie immer, dass Highlight an diesem Nachmittag. Wir starteten um 17:00Uhr mit dem Hissen der „Vereinsfahne“. Dazu spielte der „ Musikcorps Langenforth “ flotte Musik aus ihrem großen Repertoire. In guter alter Tradition begann ab 17:30Uhr das „ Grillen “. Es gab Bratwurst, Schaschlik-Spieße mit Salat, die von unseren Vereinwirten angeboten wurden. Um 18:30 Uhr startete dann die offizielle „ Sommerparty“.   Unser Festausschuss und seine Helfer/-innen hatten unser Festzelt wieder in ein Partyzelt verwandelt. Mit guter Musik von unserem Gartenfreund und DJ Craig Lorimer  und mit zwei Freibiermarken  pro Pächter wurde das Fest zünftig eingeleitet. Erfreulicherweise kamen auch wieder Gartenfreunde/-innen mit ihren Freunden sowie Gäste aus den Nachbarkolonien , um mit uns zu feiern. Das Tanzen an diesem Abend kam auch nicht zu kurz und mit viel Spaß und guter Laune ließen wir unser Sommerfest gegen Mitternacht ausklingen. Vielen Dank nochmal an die beiden Damen vom Festausschuss Anke Bartels  und Nadine Lorimer  sowie allen Helferinnen und Helfern  sowie auch an unsere Wegewarte Thomas Kalisch , Kai Haße , Jörg Schulz , Dieter Borjak,  Ulrich Fuge  und allen Helfern  die uns tatkräftig unterstützt haben, das Festzelt auf und abzubauen. Am 31. August  möchten unsere Vereinwirte Elena und Gregorii mit euch gemeinsam auf unserer Festwiese ein traditionelles moldawische Fest mit Live-Musik, Tanz und natürlich leckeres Essen von 15:00Uhr -20:00Uhr  feiern. Kommt vorbei und erlebt einen großartigen Nachmittag voller Spaß und Kultur! WICHTIGE HINWEISE: Laut §14   unserer Satzung ist der Einsatz von Feuerkörben  und Feuerschalen  unter Einhaltung gewisser Auflagen erlaubt. Bei Trockenheit  oder anderem deutlich erhöhtem Gefahrenpotential  gilt aber ein zeitweiliges Verbot von offenem Feuer. Ab der Waldbrandgefahrenstufe IV  ist das Betreiben von Feuer-Körben/Schalen   generell verboten . Ob ein solches Verbot ausgesprochen ist, darüber hat sich der Pächter vor Inbetriebnahme  zu informieren. Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr auch  auf unserer Homepage-Startseite  unter www.kgv-flora.de . Immer öfter erreichen uns Beschwerden wegen Ruhestörungen. Deshalb möchten wir nochmals eindringlich darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten der Gartenordnung zu halten. Wer gegen die Ruhezeiten verstößt, kann mit einer Abmahnung rechnen, und im Wiederholungsfall sogar mit einer Kündigung des Pachtvertrages. Hier noch einmal die geltenden Ruhezeiten für alle:   Montag  bis Freitag : von 13:00 bis 15:00  Uhr und von 19:00  bis nächsten Morgen 7:00 Uhr.   Samstag  ab: 13:00  Uhr bis Montag : 7:00 Uhr. An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Wir möchten euch aber grundsätzlich darum bitten, sich bei Ruhestörungen   immer zuerst direkt  an den Verursacher zu wenden, das heißt den persönlichen   Kontakt suchen. Da kommt man sich auch gleich ein bisschen näher oder lernt sich auch besser kennen. Sollte allerdings vom Verursacher wiederholt keine Einsicht  gezeigt werden, erst dann   solltet ihr euch an den Vorstand wenden.  Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, laute oder anhaltende Musik und ähnliche Störungen, sind untersagt. Das gilt ebenso für Feiern. Nach 22:00  Uhr muss die Musik auf Zimmerlautstärke zurückgeregelt werden! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. INFORMATIONEN: Dieser Hinweis ist für die Gartenfreund/innen, deren Gärten am „ Sahlkamp “ liegen!! Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „ Gemeinschaftsarbeit “ erledigt. Pächter  dieser Gärten ( 1 bis 12a ) sind aber für das Entfernen  des Unkrauts   am „ Sahlkamp “ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut dort regelmäßig  zu entfernen. Seit dem 15. Juli 2025 dürfen die Hecken wieder offiziell   zurückgeschnitten  werden. Also, wer bis jetzt seine Hecke noch nicht gestutzt hat, sollte das nun nachholen! Bitte denkt wieder dabei an die vorgeschriebene Heckenhöhe von 1,20 m! Der nächste Wegedienst findet wie gewohnt am 23. August für den Apfel -  und Mirabellenweg  von 8:30Uhr - 12:00Uhr statt. Bleibt gesund und weiterhin viel Spaß in euren Gärten. Gut Grün!   Reinhard Piehl

  • Heckenpflegeschnitt ab den 23.Juni 2025

    Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, Gemäß Nr. 4.4 der Gartenordnung Hannover darf der Schnitt der Obstbäume, Beeren- und Ziersträucher – einschließlich Hecken – nur außerhalb der Brut- und Setzzeit ( 01.04. bis 15.07. ) erfolgen.  Lediglich ein leichter Formschnitt ist auch während dieser Zeit möglich, d. h. Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte ab dem 23. Juni 2025 . Selbstverständlich sollte es für jeden Gartenbesitzer sein, dass die Schnittmaßnahmen erst dann durchgeführt werden, wenn Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben. Der Vorstand

  • Gartenzeitung 07/2025

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , diesen Monat gibt es nicht allzu viel mitzuteilen. In der Augustausgabe  werde ich über das Laubenfest berichten können. Dieses fand vom 28.-29.Juni  statt. Die Region Hannover  schränkt die Bewässerungen ein. Mit der Allgemeinverfügung  möchte die Region Hannover den Grundwasserstand  in und um Hannover schützen. Klettert das Thermometer über 27 Grad  Celsius, ist es deshalb im Zeitraum von 11.00 bis 17.00  Uhr untersagt, land -  und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche  und private   Grünanlagen wie Gärten  und Parks  sowie Sportanlagen  mit stationären und mobilen   Anlagen  zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger . Diese Regelung gilt seit dem 01. Juni 2025  und gilt sowohl für Wasserentnahmen  aus dem öffentlichen Versorgungsnetz  als auch aus Brunnen . Diese Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2025 gelten, kann aber bei einer sich abzeichnenden Änderung der Situation von der Region Hannover  erweitert werden. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld  bis zu 50.000 €  geahndet werden.   WICHTIGE HINWEISE: Die Hecken dürfen wieder ab den 23.Juni zurückgeschnitten ( Formschnitt ) werden. Der Rückschnitt sollte mit Rücksicht auf noch brütende Tiere aber vorsichtig durchgeführt werden. Bitte denkt auch an die vorgeschriebene Heckenhöhe von 1,20 m. Der nächsten Wegedienst findet am 12.Juli von 8:30 - 12:00 Uhr statt.  Weiterhin viel Spaß mit euren Gärten. „ Gut Grün “.   Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 06/2025

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juni   und das Jahr ist schon fast wieder halb rum. Aber die Gartensaison ist zum Glück ja noch lange nicht zu Ende, im Gegenteil sie geht jetzt erst richtig los. In der Kooperation mit den „ 3 Vereinen “ starten am 14. Juni 2025 ,  dass „ Kinderfest “  und am 21. Juni 2025  “wieder die „ Outdoorspiele “ nur für Erwachsene auf der Freifläche des „ KGV Neue Hoffnung  " Im letzten Jahr war es ein voller Erfolg mit viel Lachen, Getränken und natürlich auch mit etwas zum Essen. An dieser Stelle möchten wir schon mal auf unser „ Laubenfest “ am Samstag , den 28. Juni 2025  hinweisen und auf den Frühschoppen  mit Bingo  am 29. Juni 2025 . Zusätzlich wagen wir es mit euch und wollen schauen, ob wir zusammen das „ Flora Bier “ brauen können. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details in den Aushängekästen und auf der Webseite dazu. Wer uns gerne bei dem Aufbau des „ Vereinszelts “  unterstützen möchte, kann sich ab dem 25. Juni  ab 11.00Uhr  auf unserer Festplatzwiese  einfinden. Wir werden uns auf eure tatkräftige Unterstützung sehr freuen! Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw. im Garten verboten   ist.  (§ 8.5 Gartenordnug ) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung,   § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe   und Feuerschalen   unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme,  ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb  der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe  findet ihr unter www.kgv-flora.de  auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema „ Ruhestörung “ . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten  zu halten. Montag  bis Freitag : von 13:00  bis 15:00 Uhr und von 19:00  bis 7:00  Uhr. Samstag  ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00   Uhr. An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, laute oder anhaltende Musik und ähnliche Störungen, sind untersagt und können zur Anzeige gebracht werden. Ab 22:00 Uhr  ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurückzuregeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. Am 6. April   2025 fand die 1. Gartenbegehung  für 2025   in unserer Anlage statt. Mit Freude haben wir festgestellt, dass der überwiegende Teil der Pächter ihren Pflichten nachgekommen ist. Dennoch waren es 32 Pächter , die schriftlich ermahnt werden mussten. w WICHTIGE HINWEISE: Der Vorstand möchte euch darauf hinweisen, dass der Schnitt von Hecken , Obstbäumen und Ziersträuchern nach der Gartenordnung der Stadt Hannover erst wieder außerhalb der Brut - und Setzzeiten ( 1. März  bis 15. Juli ) durchzuführen ist. Der sogenannte „ Formschnitt “ der Hecken  und Sträucher  sind ab dem 23. Juni 2025  wieder zulässig. Dieser Formschnitt sollte aber immer noch mit Rücksicht  auf brütende Tiere vorsichtig durchgeführt werden. Am 21. Juni  ab 8:30 Uhr findet der Wegedienst für den „ Apfel“- und „Mirabellenweg “ statt. Generell möchten wir darauf hinweisen, dass immer nur die Pächter der laut „ Wegedienstplan “ genannten Wege zur Gemeinschaftsarbeit kommen sollen. Pächter anderer Wege müssen wir somit nach Hause schicken! Die weiteren Veranstaltungen 2025  entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de . Habt Ihr Fragen oder Anregungen? Meldet euch bitte bei uns. Wir wünschen allen Pächtern für die Saison 2025  weiterhin alles Gute und viel Spaß in den Gärten. „Mit einem dreifachen Gut Grün !“   Reinhard Piehl

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