top of page

**Frage-Antwort-Katalog: Stromgesellschaft Flora - Geschäftsführung**

 

**Frage 1: Allgemeines**

*Was regelt der Vertrag zwischen den Stadtwerken Hannover AG und dem Kleingärtnerverein FLORA e.V.?*

 

Antwort:

Der Vertrag zwischen den Stadtwerken Hannover AG und dem Kleingärtnerverein FLORA e.V. legt die Versorgung der Kleingartenanlage mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz fest. Die Grundlage dieses Vertrages sind die "Technischen Anschlussbestimmungen T.A.B.", die "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz A.V.B." und die zusätzlichen "Richtlinien für die Versorgung von Kleingartenkolonien", die auf den erstgenannten Bedingungen basieren.

 

**Frage 2: Besonders zu beachtende Punkte**

*Welche Anforderungen und Verfahren sind für Elektroinstallationsarbeiten in den Kleingärten zu beachten?*

 

Antwort:

- Elektroinstallationsarbeiten dürfen ausschließlich von bei den Stadtwerken Hannover AG zugelassenen Installateuren durchgeführt werden, die von der Geschäftsführung beauftragt wurden.

- Neue Lauben müssen an das bestehende Versorgungsnetz angeschlossen werden. Vor Beginn der Arbeiten muss der ausführende Installateur die Stromgesellschaft informieren. Nach Fertigstellung muss ein vom Installateur gefertigter und unterschriebener Inbetriebsetzungsantrag der Stromgesellschaft vorgelegt werden.

 

**Frage 3: Besonders zu beachtende Punkte**

*Was beinhalten die Verteilerschränke und wer ist für die Wartung zuständig?*

 

Antwort:

Die Verteilerschränke enthalten für jeden Garten neben der Messeinrichtung eine Sicherung und einen Fehlerstromschutzschalter. Die Schränke sind nur Beauftragten der Stromgesellschaft zugänglich. Die Wartung und Versorgung innerhalb der Vereinsflächen/-wege obliegt der Stromgesellschaft.

 

**Frage 4: Besonders zu beachtende Punkte**

*Wie wird die Kommunikation bezüglich direkter Strombezugsverhandlungen geregelt?*

 

Antwort:

Direkte Strombezugsverhandlungen können nur mit der Stromgesellschaft geführt werden. Bei Bedarf wird sich die Stromgesellschaft mit den Stadtwerken Hannover AG in Verbindung setzen. Die Stadtwerke sind zuständig für die Elektro-Übergabestation mit den Haupt-Anschlusssicherungen.

 

**Frage 5: Besonders zu beachtende Punkte**

*Welche Leistungsgrenzen und Einschränkungen gelten für den Stromverbrauch in den Gärten?*

 

Antwort:

Für jedes Gartengrundstück ist ein Wechselstromanschluss mit einer maximalen Leistungsentnahme von 2000 Watt installiert. Diese Leistung darf aus Spannungsverlustgründen nicht überschritten werden. Es gelten bestimmte Einschränkungen gemäß den Technischen Anschlussbestimmungen (T.A.B.) und den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit (A.V.B.).

 

**Frage 6: Besonders zu beachtende Punkte**

*Wie wird die Abrechnung der elektrischen Arbeit durchgeführt?*

 

Antwort:

Die elektrische Arbeit wird in den Wege-Verteilerschränken gemessen und jährlich von der Stromgesellschaft abgelesen und abgerechnet. Abschlagszahlungen werden innerhalb des Jahres erhoben. Gartenpächter haben die Möglichkeit, ihren Zählerstand zu prüfen.

 

**Frage 7: Schlußbemerkungen**

*Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen die aufgeführten Regelungen?*

 

Antwort:

Bei Verstößen gegen die aufgeführten Regelungen, die auf dem Vereinsbeschluss vom November 1973 basieren, kann es zum Entzug des Stromanschlusses kommen. Die Entscheidung trifft die Geschäftsführung der Stromgesellschaft in Absprache mit dem Verein.

bottom of page