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Fragen-Antworten-Katalog: Die wichtigsten Regeln der Stromgesellschaft auf einen Blick

Frage 1: Wo befinden sich die Zählerkästen und was ist in ihnen enthalten?

Antwort: Die Zählerkästen befinden sich in den grünen Elektrokästen. Dort findet ihr auch euren FI-Schutzschalter.

Frage 2: Wer führt die Ablesungen der Zählerstände durch?

Antwort: Die Ablesungen der Zählerstände erfolgen durch die Stromgesellschaft.

Frage 3: Wie lang ist der Abrechnungszeitraum und wann sind die Rechnungen fällig?

Antwort: Der Abrechnungszeitraum läuft vom 01. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres. Die Rechnungen sind zum 30. Juni jeden Jahres fällig.

Frage 4: Was ist zu tun, wenn sich die Bankdaten ändern?

Antwort: Bitte überprüft nach Erhalt der Rechnungen, ob die Bankdaten noch aktuell sind. Änderungen der Bank-/Adressdaten sind unverzüglich mitzuteilen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Frage 5: Welcher maximale Anschlusswert ist für Elektrogeräte erlaubt?

Antwort: Elektrogeräte dürfen nur mit einem Anschlusswert von insgesamt 2.000 Watt betrieben werden.

Frage 6: Welche Einschränkungen gelten für den Betrieb von eigenen Stromerzeugungsgeräten?

Antwort: Der Betrieb von Geräten für die eigene Stromerzeugung ist nicht zulässig. Ebenso ist es nicht erlaubt, mehrere Gartengrundstücke aus einem Anschluss zu versorgen.

Frage 7: Wer darf Elektroinstallationsarbeiten durchführen?

Antwort: Elektroinstallationsarbeiten dürfen nur von einem bei den Stadtwerken Hannover AG zugelassenen Installateur, der durch die Geschäftsführung beauftragt wurde, durchgeführt werden.

Frage 8: Wer trägt die Kosten für die Beseitigung von Schäden am unterirdischen Kabel?

Antwort: Für die Beseitigung von Schäden, die am unterirdischen Kabel vom Wegeverteiler zur Laube entstehen, hat der Gesellschafter aufzukommen. Die Kosten für die Schadensbehebung ausschließlich am Kabel trägt die Stromgesellschaft.

Frage 9: Wann findet die Gesellschafterversammlung der Stromgesellschaft statt?

Antwort: Die Gesellschafterversammlung der Stromgesellschaft findet direkt im Anschluss an die Gesellschafterversammlung des Kleingartenvereins statt.

Frage 10: Wo finden Gesellschafter weitere Informationen?

Antwort: Weitere Informationen finden Gesellschafter in der Richtlinie der „Elektrischen Versorgung der Kleingärten“ im Kleingärtnerverein FLORA e.V.

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