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Stromgesellschaft
Alle Gärten unserer Kolonie sind mit einem Stromanschluss versehen. Sinn und Zweck der Stromgesellschaft im Kleingartenverein Flora e.V. ist es, die Kleingärten unseres Vereins mi Strom zu versorgen. Verein und Stromgesellschaft müssen auf gesetzliches Verlangen hin getrennt werden.
Die Regeln der Stromgesellschaft sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
Die Stromgesellschaft besteht aus folgenden Personen, die in der Jahreshauptversammlung gewählt werden:
Geschäftsführung:
Technischer Berater:
Ansprechpartner für
Stromkasten Schlüssel:
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