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Satzung des Kleingärtnerverein Flora e.V.

Frage 1: Name und Sitz des Vereins

1.1. Wie lautet der genaue Name des Vereins?

Antwort: Der genaue Name des Vereins lautet "Kleingärtnerverein Flora e.V."

1.2. Wo hat der Verein seinen Sitz?

Antwort: Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.

1.3. Zu welchem Verband gehört der Verein?

Antwort: Der Verein ist Mitglied im Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V.

1.4. Ist der Verein im Vereinsregister eingetragen?

Antwort: Ja, der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nr. 4754 eingetragen.

 

Frage 2: Zweck und Aufgaben des Vereins

2.1. Welche Art von Zwecken verfolgt der Verein?

Antwort: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2.2. Welchen Zweck hat der Verein gemäß seiner Satzung?

Antwort: Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kleingärtnerei im Sinne von §52 Absatz 2 Nr. 23 AO.

2.3. Durch welche Maßnahmen wird der Satzungszweck verwirklicht?

Antwort: Der Satzungszweck wird insbesondere durch Schaffung und Erhaltung von Kleingärten, Förderung von Grünflächen, Weckung und Intensivierung des Interesses für den Kleingarten sowie durch fachliche Beratung der Mitglieder verwirklicht.

 

Frage 3: Mitgliedschaftsrechte und -pflichten

3.1. Welche Rechte haben die Mitglieder des Vereins?

Antwort: Alle Mitglieder haben Rechte, einschließlich Teilnahme an der Mitgliederversammlung und Recht auf Informationen gemäß der Satzung.

3.2. Welche Pflichten haben die Mitglieder?

Antwort: Zu den Pflichten der Mitglieder gehören die Anerkennung der Satzung, Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Teilnahme an Gemeinschaftsarbeiten und Förderung des Vereinslebens.

3.3. Wie wird über die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden?

Antwort: Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Vereins nach schriftlichem Antrag. Die Gründe einer Ablehnung müssen nicht angegeben werden.

 

Frage 4: Beendigung der Mitgliedschaft

4.1. Auf welche Weise kann die Mitgliedschaft im Verein beendet werden?

Antwort: Die Mitgliedschaft kann durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss beendet werden.

4.2. Wie erfolgt der freiwillige Austritt?

Antwort: Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluss des Kalenderjahres.

4.3. Was sind Gründe für den Ausschluss eines Mitglieds?

Antwort: Ein Mitglied kann bei schweren Verstößen gegen die Vereinsinteressen ausgeschlossen werden, zum Beispiel bei Ehrlosigkeit oder unsittlichem Verhalten, Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen oder vorsätzlicher Schädigung der Vereinsinteressen.

 

Frage 5: Organe des Vereins

5.1. Welche sind die Organe des Vereins?

Antwort: Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

5.2. Wer setzt sich aus dem Vorstand zusammen?

Antwort: Der Vorstand setzt sich aus vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern und weiteren Beisitzern zusammen.

5.3. Welche Aufgaben hat der Vorstand?

Antwort: Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen.

 

Frage 6: Mitgliederversammlung

6.1. Wie oft findet die Mitgliederversammlung statt?

Antwort: Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Außerordentliche Versammlungen können bei Bedarf einberufen werden.

6.2. Wer hat Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung?

Antwort: Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

6.3. Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung?

Antwort: Die Mitgliederversammlung regelt Angelegenheiten des Vereins, wie z.B. Entgegennahme von Berichten, Entlastung des Vorstands, Wahl des Vorstands, Änderung der Satzung und Beschlussfassung über den Haushaltsvoranschlag.

 

Frage 7: Gemeinsame Vorschriften für die Vereinsorgane

7.1. Wie werden Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen einberufen?

Antwort: Vorstandssitzungen werden bei Bedarf vom 1. Vorsitzenden einberufen. Mitgliederversammlungen können schriftlich oder durch die Verbandszeitung vom Vorstand einberufen werden.

7.2. Was ist die Ladungsfrist für Mitgliederversammlungen?

Antwort: Zur Mitgliederversammlung ist mindestens zwei Wochen vorher einzuladen.

7.3. Wer leitet die Sitzungen der Vereinsorgane?

Antwort: Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

 

Frage 8: Beiträge, Kassen- und Rechnungswesen

8.1. Wie werden die Mitgliedsbeiträge festgesetzt?

Antwort: Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

8.2. Wann sind die Mitgliedsbeiträge fällig?

Antwort: Die Mitgliedsbeiträge sind zum 01.12. eines jeden Jahres fällig.

8.3. Wer prüft die Kasse, Bücher und Belege des Vereins?

Antwort: Die Kasse, Bücher und Belege des Vereins werden von zwei jährlich gewählten Revisoren geprüft.

 

Frage 9: Satzungsänderungen

9.1. Wer ist ermächtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen?

Antwort: Der Vorstand ist ermächtigt, vom Registergericht geforderte unwesentliche Einschränkungen oder Ergänzungen der Satzung selbstständig vorzunehmen.

9.2. Unter welchen Bedingungen können Satzungsänderungen beschlossen werden?

Antwort: Satzungsänderungen können nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die hierzu besonders einzuberufen ist.

 

Frage 10: Änderung des Vereinszweckes, Auflösung des Vereins

10.1. Was passiert bei Änderung des Vereinszweckes oder bei Auflösung des Vereins?

Antwort: Bei Änderung des Vereinszweckes oder bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. oder ersatzweise an die Landeshauptstadt Hannover, um für gemeinnützige Zwecke verwendet zu werden.

10.2. Unter welchen Bedingungen können diese Beschlüsse gefasst werden?

Antwort: Diese Beschlüsse können nur nach Einwilligung durch das zuständige Finanzamt ausgeführt werden.

 

Frage 11: Begriffsbestimmungen

11.1. Wie wird die einfache Stimmenmehrheit definiert?

Antwort: Unter einfacher Stimmenmehrheit wird eine Mehrheit verstanden, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Mitglieder der Organe, die sich der Stimme enthalten, werden nicht mitgezählt.

11.2. Welche Bedingungen gelten für die Berechnung der Mehrheiten?

Antwort: Für die Berechnung der 2/3-, 3/4- und 4/5-Mehrheit gilt die Definition der einfachen Stimmenmehrheit sinngemäß.

 

Frage 12: Geschäftsordnung des Vorstandes

12.1. Was sind die Aufgaben des 1. Vorsitzenden?

Antwort: Der 1. Vorsitzende ist der berufene Vertreter des Vereins und koordiniert die Geschäfte. Er hat auch die Vertretungsbefugnisse im Sinne des § 26 BGB.

12.2. Wer unterstützt den 1. Vorsitzenden und übernimmt seine Aufgaben bei Verhinderung?

Antwort: Der 2. Vorsitzende unterstützt den 1. Vorsitzenden und übernimmt dessen Aufgaben bei Verhinderung.

12.3. Welche Aufgaben hat der 1. Kassierer?

Antwort: Der 1. Kassierer erledigt alle Kassengeschäfte und die ordnungsgemäße Buchführung.

12.4. Wer ist der Vertreter des 1. Kassierers?

Antwort: Der 2. Kassierer ist der Vertreter des 1. Kassierers.

12.5. Welche Aufgaben hat der 1. Schriftführer?

Antwort: Der 1. Schriftführer erledigt den Schriftverkehr und führt die Versammlungsprotokolle.

12.6. Wer ist der Vertreter des 1. Schriftführers?

Antwort: Der 2. Schriftführer ist der Vertreter des 1. Schriftführers.

12.7. Was sind die Aufgaben des Vereinsfachberaters?

Antwort: Der Vereinsfachberater sorgt für die fachgerechte Bewirtschaftung der Kleingartenanlagen und berät die Mitglieder in dieser Hinsicht.

12.8. Was sind die Aufgaben der Kolonie- bzw. Wegeobleute?

Antwort: Die Kolonie- bzw. Wegeobleute handeln in ihren Kolonien bzw. Wegen im Auftrag des Vorstandes.

 

Frage 13: Nutzung von Feuerkörben und Feuerschalen

13.1. Was ist im Kleingarten bezüglich des Verbrennens von Gartenabfällen und Pflanzenresten strengstens verboten?

Antwort: Das Verbrennen von Gartenabfällen sowie von Pflanzenresten und Sträuchern ist im Kleingarten strengstens verboten.

13.2. Unter welchen Bedingungen sind offenes Feuer im Grill und kleine Feuerstellen gestattet?

Antwort: Offenes Feuer im Grill und kleine Feuerstellen wie Feuerkörbe und Feuerschalen sind unter ständiger Aufsicht von erwachsenen Personen und der Bereitstellung von ausreichendem Löschmaterial gestattet.

13.3. Welche Brennstoffe sind in den Feuerkörben und Feuerschalen erlaubt?

Antwort: Erlaubt sind ausschließlich Holzbriketts, Holzkohle und Kaminbrennholz.

13.4. Welche Materialien dürfen zum Entzünden der Feuerschale oder Körbe verwendet werden?

Antwort: Zum Entzünden dürfen nur Grill- und Kohleanzünder oder Holzspäne verwendet werden.

13.5. Was ist bei auftretender Rauchentwicklung oder Funkenflug zu tun?

Antwort: Bei auftretender Rauchentwicklung oder Funkenflug über einem bestimmten Maß ist das Feuer umgehend zu löschen.

13.6. Was passiert bei Trockenheit oder erhöhtem Gefahrenpotential?

Antwort: Bei Trockenheit oder erhöhtem Gefahrenpotential gilt ein zeitweiliges Verbot von offenem Feuer.

13.7. Wie können sich Pächter über mögliche Verbote informieren?

Antwort: Pächter sollten sich vor Inbetriebnahme über mögliche Verbote informieren.

13.8. Welche Größenbeschränkungen gelten für Feuerkörbe?

Antwort: Feuerkörbe dürfen maximal einen Durchmesser von 0,50m und eine Brennkorbhöhe von 0,70m haben.

13.9. Welche Größenbeschränkungen gelten für Feuerschalen?

Antwort: Feuerschalen dürfen einen Durchmesser von 0,80m nicht überschreiten.

13.10. Wie viele Feuerschalen bzw. Feuerkörbe sind pro Garten erlaubt?

Antwort: Pro Garten ist maximal eine Feuerschale bzw. ein Feuerkorb in Betrieb genommen werden.

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