Fragen-Antworten-Katalog: Die wichtigsten Regeln der Stromgesellschaft auf einen Blick
Frage 1: Wo befinden sich die Zählerkästen und was ist in ihnen enthalten?
Antwort: Die Zählerkästen befinden sich in den grünen Elektrokästen. Dort findet ihr auch euren FI-Schutzschalter.
Frage 2: Wer führt die Ablesungen der Zählerstände durch?
Antwort: Die Ablesungen der Zählerstände erfolgen durch die Stromgesellschaft.
Frage 3: Wie lang ist der Abrechnungszeitraum und wann sind die Rechnungen fällig?
Antwort: Der Abrechnungszeitraum läuft vom 01. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres. Die Rechnungen sind zum 30. Juni jeden Jahres fällig.
Frage 4: Was ist zu tun, wenn sich die Bankdaten ändern?
Antwort: Bitte überprüft nach Erhalt der Rechnungen, ob die Bankdaten noch aktuell sind. Änderungen der Bank-/Adressdaten sind unverzüglich mitzuteilen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Frage 5: Welcher maximale Anschlusswert ist für Elektrogeräte erlaubt?
Antwort: Elektrogeräte dürfen nur mit einem Anschlusswert von insgesamt 2.000 Watt betrieben werden.
Frage 6: Welche Einschränkungen gelten für den Betrieb von eigenen Stromerzeugungsgeräten?
Antwort: Der Betrieb von Geräten für die eigene Stromerzeugung ist nicht zulässig. Ebenso ist es nicht erlaubt, mehrere Gartengrundstücke aus einem Anschluss zu versorgen.
Frage 7: Wer darf Elektroinstallationsarbeiten durchführen?
Antwort: Elektroinstallationsarbeiten dürfen nur von einem bei den Stadtwerken Hannover AG zugelassenen Installateur, der durch die Geschäftsführung beauftragt wurde, durchgeführt werden.
Frage 8: Wer trägt die Kosten für die Beseitigung von Schäden am unterirdischen Kabel?
Antwort: Für die Beseitigung von Schäden, die am unterirdischen Kabel vom Wegeverteiler zur Laube entstehen, hat der Gesellschafter aufzukommen. Die Kosten für die Schadensbehebung ausschließlich am Kabel trägt die Stromgesellschaft.
Frage 9: Wann findet die Gesellschafterversammlung der Stromgesellschaft statt?
Antwort: Die Gesellschafterversammlung der Stromgesellschaft findet direkt im Anschluss an die Gesellschafterversammlung des Kleingartenvereins statt.
Frage 10: Wo finden Gesellschafter weitere Informationen?
Antwort: Weitere Informationen finden Gesellschafter in der Richtlinie der „Elektrischen Versorgung der Kleingärten“ im Kleingärtnerverein FLORA e.V.