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Satzung des Kleingärtnerverein Flora e.V.

Frage 1: Name und Sitz des Vereins 1.1. Wie lautet der genaue Name des Vereins?
Antwort: Der genaue Name des Vereins lautet "Kleingärtnerverein Flora e.V."

1.2. Wo hat der Verein seinen Sitz?
Antwort: Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.

1.3. Zu welchem Verband gehört der Verein?
Antwort: Der Verein ist Mitglied im Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V.

1.4. Ist der Verein im Vereinsregister eingetragen?
Antwort: Ja, der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nr. 4754 eingetragen.

 

Frage 2: Zweck und Aufgaben des Vereins
2.1. Welche Art von Zwecken verfolgt der Verein?
Antwort: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2.2. Welchen Zweck hat der Verein gemäß seiner Satzung?
Antwort: Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kleingärtnerei im Sinne von §52 Absatz 2 Nr. 23 AO.

2.3. Durch welche Maßnahmen wird der Satzungszweck verwirklicht?
Antwort: Der Satzungszweck wird insbesondere durch Schaffung und Erhaltung von Kleingärten, Förderung von Grünflächen, Weckung und Intensivierung des Interesses für den Kleingarten sowie durch fachliche Beratung der Mitglieder verwirklicht.

 

Frage 3: Mitgliedschaftsrechte und -pflichten
3.1. Welche Rechte haben die Mitglieder des Vereins?
Antwort: Alle Mitglieder haben Rechte, einschließlich Teilnahme an der Mitgliederversammlung und Recht auf Informationen gemäß der Satzung.

3.2. Welche Pflichten haben die Mitglieder?
Antwort: Zu den Pflichten der Mitglieder gehören die Anerkennung der Satzung, Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Teilnahme an Gemeinschaftsarbeiten und Förderung des Vereinslebens.

3.3. Wie wird über die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden?
Antwort: Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Vereins nach schriftlichem Antrag. Die Gründe einer Ablehnung müssen nicht angegeben werden.

 

Frage 4: Beendigung der Mitgliedschaft
4.1. Auf welche Weise kann die Mitgliedschaft im Verein beendet werden?
Antwort: Die Mitgliedschaft kann durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss beendet werden.

4.2. Wie erfolgt der freiwillige Austritt?
Antwort: Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluss des Kalenderjahres.

4.3. Was sind Gründe für den Ausschluss eines Mitglieds?
Antwort: Ein Mitglied kann bei schweren Verstößen gegen die Vereinsinteressen ausgeschlossen werden, zum Beispiel bei Ehrlosigkeit oder unsittlichem Verhalten, Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen oder vorsätzlicher Schädigung der Vereinsinteressen.

 

Frage 5: Organe des Vereins
5.1. Welche sind die Organe des Vereins?
Antwort: Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

5.2. Wer setzt sich aus dem Vorstand zusammen?
Antwort: Der Vorstand setzt sich aus vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern und weiteren Beisitzern zusammen.

5.3. Welche Aufgaben hat der Vorstand?
Antwort: Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen.

 

Frage 6: Mitgliederversammlung
6.1. Wie oft findet die Mitgliederversammlung statt?
Antwort: Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Außerordentliche Versammlungen können bei Bedarf einberufen werden.

6.2. Wer hat Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung?
Antwort: Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

6.3. Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung?
Antwort: Die Mitgliederversammlung regelt Angelegenheiten des Vereins, wie z.B. Entgegennahme von Berichten, Entlastung des Vorstands, Wahl des Vorstands, Änderung der Satzung und Beschlussfassung über den Haushaltsvoranschlag.

 

Frage 7: Gemeinsame Vorschriften für die Vereinsorgane
7.1. Wie werden Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen einberufen?
Antwort: Vorstandssitzungen werden bei Bedarf vom 1. Vorsitzenden einberufen. Mitgliederversammlungen können schriftlich oder durch die Verbandszeitung vom Vorstand einberufen werden.

7.2. Was ist die Ladungsfrist für Mitgliederversammlungen?
Antwort: Zur Mitgliederversammlung ist mindestens zwei Wochen vorher einzuladen.

7.3. Wer leitet die Sitzungen der Vereinsorgane?
Antwort: Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

 

Frage 8: Beiträge, Kassen- und Rechnungswesen
8.1. Wie werden die Mitgliedsbeiträge festgesetzt?
Antwort: Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

8.2. Wann sind die Mitgliedsbeiträge fällig?
Antwort: Die Mitgliedsbeiträge sind zum 01.12. eines jeden Jahres fällig.

8.3. Wer prüft die Kasse, Bücher und Belege des Vereins?
Antwort: Die Kasse, Bücher und Belege des Vereins werden von zwei jährlich gewählten Revisoren geprüft.

 

Frage 9: Satzungsänderungen
9.1. Wer ist ermächtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen?
Antwort: Der Vorstand ist ermächtigt, vom Registergericht geforderte unwesentliche Einschränkungen oder Ergänzungen der Satzung selbstständig vorzunehmen.

9.2. Unter welchen Bedingungen können Satzungsänderungen beschlossen werden?
Antwort: Satzungsänderungen können nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die hierzu besonders einzuberufen ist.

 

Frage 10: Änderung des Vereinszweckes, Auflösung des Vereins
10.1. Was passiert bei Änderung des Vereinszweckes oder bei Auflösung des Vereins?
Antwort: Bei Änderung des Vereinszweckes oder bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. oder ersatzweise an die Landeshauptstadt Hannover, um für gemeinnützige Zwecke verwendet zu werden.

10.2. Unter welchen Bedingungen können diese Beschlüsse gefasst werden?
Antwort: Diese Beschlüsse können nur nach Einwilligung durch das zuständige Finanzamt ausgeführt werden.

 

Frage 11: Begriffsbestimmungen
11.1. Wie wird die einfache Stimmenmehrheit definiert?
Antwort: Unter einfacher Stimmenmehrheit wird eine Mehrheit verstanden, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Mitglieder der Organe, die sich der Stimme enthalten, werden nicht mitgezählt.

11.2. Welche Bedingungen gelten für die Berechnung der Mehrheiten?
Antwort: Für die Berechnung der 2/3-, 3/4- und 4/5-Mehrheit gilt die Definition der einfachen Stimmenmehrheit sinngemäß.

 

Frage 12: Geschäftsordnung des Vorstandes
12.1. Was sind die Aufgaben des 1. Vorsitzenden?
Antwort: Der 1. Vorsitzende ist der berufene Vertreter des Vereins und koordiniert die Geschäfte. Er hat auch die Vertretungsbefugnisse im Sinne des § 26 BGB.

12.2. Wer unterstützt den 1. Vorsitzenden und übernimmt seine Aufgaben bei Verhinderung?
Antwort: Der 2. Vorsitzende unterstützt den 1. Vorsitzenden und übernimmt dessen Aufgaben bei Verhinderung.

12.3. Welche Aufgaben hat der 1. Kassierer?
Antwort: Der 1. Kassierer erledigt alle Kassengeschäfte und die ordnungsgemäße Buchführung.

12.4. Wer ist der Vertreter des 1. Kassierers?
Antwort: Der 2. Kassierer ist der Vertreter des 1. Kassierers.

12.5. Welche Aufgaben hat der 1. Schriftführer?
Antwort: Der 1. Schriftführer erledigt den Schriftverkehr und führt die Versammlungsprotokolle.

12.6. Wer ist der Vertreter des 1. Schriftführers?
Antwort: Der 2. Schriftführer ist der Vertreter des 1. Schriftführers.

12.7. Was sind die Aufgaben des Vereinsfachberaters?
Antwort: Der Vereinsfachberater sorgt für die fachgerechte Bewirtschaftung der Kleingartenanlagen und berät die Mitglieder in dieser Hinsicht.

12.8. Was sind die Aufgaben der Kolonie- bzw. Wegeobleute?
Antwort: Die Kolonie- bzw. Wegeobleute handeln in ihren Kolonien bzw. Wegen im Auftrag des Vorstandes.

 

Frage 13: Nutzung von Feuerkörben und Feuerschalen
13.1. Was ist im Kleingarten bezüglich des Verbrennens von Gartenabfällen und Pflanzenresten strengstens verboten?
Antwort: Das Verbrennen von Gartenabfällen sowie von Pflanzenresten und Sträuchern ist im Kleingarten strengstens verboten.

13.2. Unter welchen Bedingungen sind offenes Feuer im Grill und kleine Feuerstellen gestattet?
Antwort: Offenes Feuer im Grill und kleine Feuerstellen wie Feuerkörbe und Feuerschalen sind unter ständiger Aufsicht von erwachsenen Personen und der Bereitstellung von ausreichendem Löschmaterial gestattet.

13.3. Welche Brennstoffe sind in den Feuerkörben und Feuerschalen erlaubt?
Antwort: Erlaubt sind ausschließlich Holzbriketts, Holzkohle und Kaminbrennholz.

13.4. Welche Materialien dürfen zum Entzünden der Feuerschale oder Körbe verwendet werden?
Antwort: Zum Entzünden dürfen nur Grill- und Kohleanzünder oder Holzspäne verwendet werden.

13.5. Was ist bei auftretender Rauchentwicklung oder Funkenflug zu tun?
Antwort: Bei auftretender Rauchentwicklung oder Funkenflug über einem bestimmten Maß ist das Feuer umgehend zu löschen.

13.6. Was passiert bei Trockenheit oder erhöhtem Gefahrenpotential?
Antwort: Bei Trockenheit oder erhöhtem Gefahrenpotential gilt ein zeitweiliges Verbot von offenem Feuer.

13.7. Wie können sich Pächter über mögliche Verbote informieren?
Antwort: Pächter sollten sich vor Inbetriebnahme über mögliche Verbote informieren.

13.8. Welche Größenbeschränkungen gelten für Feuerkörbe?
Antwort: Feuerkörbe dürfen maximal einen Durchmesser von 0,50m und eine Brennkorbhöhe von 0,70m haben.

13.9. Welche Größenbeschränkungen gelten für Feuerschalen?
Antwort: Feuerschalen dürfen einen Durchmesser von 0,80m nicht überschreiten.

13.10. Wie viele Feuerschalen bzw. Feuerkörbe sind pro Garten erlaubt?
Antwort: Pro Garten ist maximal eine Feuerschale bzw. ein Feuerkorb in Betrieb genommen werden.

 

Verschiedene Fragen zur Gartenpflege und Vereinsregeln

Frage 1: Was sind die wichtigsten Regeln bezüglich der Gartenpflege und der Ruhezeiten im Kleingartenverein?
Antwort: Die wichtigsten Regeln beinhalten das rechtzeitige Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern, die Einhaltung der festgelegten Ruhezeiten sowie die Pflicht zur Beachtung von Regeln zur Lärmbelästigung und Ordnung im Garten.

Frage 2: Welche Veranstaltungen und Aktivitäten werden in den Gartenzeitungen angekündigt?
Antwort: Die Gartenzeitungen kündigen verschiedene Veranstaltungen wie Jahreshauptversammlungen, Angrillen im Vereinsrestaurant, Sommerfeste, Kinderweihnachtsfeiern, Laternenumzüge und weitere Events an, um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und den Austausch unter den Mitgliedern zu fördern.

Frage 3: Welche Verpflichtungen haben die Mitglieder bezüglich der Gartenpflege und -instandhaltung?
Antwort: Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Gärten ordnungsgemäß zu pflegen, einschließlich des rechtzeitigen Zurückschneidens von Hecken, der Entfernung von Unkraut und der Einhaltung von Richtlinien zur Sauberkeit und Ordnung im Garten. Außerdem müssen sie sich an festgelegte Ruhezeiten halten und Lärmbelästigung vermeiden.

Frage 4: Welche Regelungen gelten für die Auswahl und Pflege von Pflanzen im Kleingarten?
Antwort: Es gibt spezifische Regelungen bezüglich der Auswahl von Pflanzen, einschließlich verbotener Bäume, Sträucher und Koniferen. Des Weiteren werden Empfehlungen für die Auswahl von Heckenpflanzen und die Entfernung von problematischen Pflanzen wie Neophyten gegeben.

Frage 5: Wie sollten sich Mitglieder im Falle von Einbruch oder Diebstahl in ihren Gärten verhalten?
Antwort: Im Falle von Einbruch oder Diebstahl sollten Mitglieder sofort die entsprechenden Behörden informieren und Schadensmeldungen an die Versicherungsdienste senden. Es werden klare Anweisungen zur Vorgehensweise gegeben, um eine Entschädigung zu erhalten.

Frage 6: Welche Rolle spielt die Gemeinschaft innerhalb des Kleingartenvereins?
Antwort: Die Gemeinschaft spielt eine wichtige Rolle, um den Zusammenhalt unter den Mitgliedern zu stärken und den Austausch von Informationen, Ratschlägen und Erfahrungen zu fördern. Veranstaltungen und Aktivitäten werden organisiert, um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und die Zusammenarbeit zu fördern.

Frage 7: Wie können Mitglieder aktiv zur Gestaltung des Vereins beitragen?
Antwort: Mitglieder können aktiv zur Gestaltung des Vereins beitragen, indem sie ihre Ideen, Fotos und Vorschläge einreichen, um die Webseite zu verbessern, Veranstaltungen zu planen und an Gemeinschaftsprojekten teilzunehmen. Die Beteiligung der Mitglieder wird als wichtiger Beitrag zur Entwicklung des Vereins angesehen.

Frage 8: Welche Bedeutung haben die Ruhezeiten und wie sind sie festgelegt?
Antwort: Die Ruhezeiten sind wichtig, um die Privatsphäre und den Frieden der Mitglieder zu schützen. Sie sind gemäß festgelegter Zeiten von Montag bis Freitag sowie an Wochenenden und Feiertagen einzuhalten, um Lärmbelästigung zu vermeiden und das harmonische Zusammenleben zu gewährleisten.

Frage 9: Welche Hinweise und Tipps werden in den Gartenzeitungen bezüglich der Gartenpflege gegeben?
Antwort: In den Gartenzeitungen werden zahlreiche Hinweise und Tipps zur Gartenpflege gegeben, darunter Empfehlungen zur Rasendüngung, zum Schneiden von Hecken, zur Bewässerung und Bodenbearbeitung. Die Artikel bieten praktische Ratschläge, um die Gärten gesund und gepflegt zu halten.

Frage 10: Welche Rolle spielen Veranstaltungen wie Jahreshauptversammlungen für den Verein?
Antwort: Veranstaltungen wie Jahreshauptversammlungen sind wichtig, um den Mitgliedern Informationen über die Vereinsaktivitäten, Finanzen und Entscheidungen des Vorstands bereitzustellen. Sie bieten auch eine Gelegenheit für die Mitglieder, sich auszutauschen, Fragen zu stellen und Vorschläge zu machen, um die Zukunft des Vereins mitzugestalten.

Frage 11: Warum ist es wichtig, Hecken und Sträucher gemäß den festgelegten Regeln zurückzuschneiden?
Antwort: Das Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern gemäß den festgelegten Regeln ist wichtig, um die Sicherheit, Ästhetik und Gesundheit der Gärten zu gewährleisten. Durch regelmäßiges Beschneiden wird das Wachstum kontrolliert und das Eindringen von Schädlingen verhindert, was zur Erhaltung eines schönen und gepflegten Gartenumfelds beiträgt.

Frage 12: Wie können Mitglieder dazu beitragen, das Gemeinschaftsleben im Kleingartenverein zu stärken?
Antwort: Mitglieder können das Gemeinschaftsleben im Kleingartenverein stärken, indem sie an Veranstaltungen und Aktivitäten teilnehmen, sich an Gemeinschaftsprojekten beteiligen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit anderen teilen und sich aktiv am Vereinsleben beteiligen. Durch eine aktive Teilnahme können Mitglieder das Gemeinschaftsgefühl stärken und eine positive Atmosphäre im Verein fördern.

Frage 13: Warum ist es wichtig, die Ruhezeiten einzuhalten, und wie können Mitglieder dazu beitragen?
Antwort: Die Einhaltung der Ruhezeiten ist wichtig, um die Privatsphäre und den Frieden der Mitglieder zu schützen und Lärmbelästigung zu vermeiden. Mitglieder können dazu beitragen, indem sie Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, keine störenden Geräusche verursachen und sich an die festgelegten Ruhezeiten halten. Durch eine respektvolle und verantwortungsvolle Verhaltensweise können Mitglieder dazu beitragen, ein harmonisches Zusammenleben im Verein zu gewährleisten.

Frage 14: Welche Bedeutung haben Veranstaltungen wie Jahreshauptversammlungen für die Mitglieder des Vereins?
Antwort: Veranstaltungen wie Jahreshauptversammlungen bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, sich über die Aktivitäten, Finanzen und Entscheidungen des Vereins zu informieren, Fragen zu stellen, Vorschläge zu machen und sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen. Sie sind eine wichtige Gelegenheit für die Mitglieder, ihre Meinung zu äußern, Einfluss zu nehmen und die Zukunft des Vereins mitzugestalten.

Frage 15: Welche Vorteile bietet die Teilnahme an Wegediensten für die Mitglieder?
Antwort: Die Teilnahme an Wegediensten bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, aktiv zur Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen beizutragen, Stunden für die Gemeinschaftsarbeit zu sammeln und das Gemeinschaftsgefühl im Verein zu stärken. Durch die Teilnahme an Wegediensten können Mitglieder einen wertvollen Beitrag zum Vereinsleben leisten und sich mit anderen Mitgliedern austauschen und vernetzen.

Frage 16: Warum ist es wichtig, sich über die aktuellen Richtlinien und Regelungen des Kleingartenvereins zu informieren?
Antwort: Die Kenntnis der aktuellen Richtlinien und Regelungen des Kleingartenvereins ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Mitglieder ihre Gärten ordnungsgemäß pflegen, sich an die festgelegten Ruhezeiten halten und sich aktiv am Vereinsleben beteiligen. Durch die Einhaltung der Richtlinien und Regelungen können Konflikte vermieden, die Sicherheit und Ordnung im Verein gewährleistet und das positive Zusammenleben aller Mitglieder unterstützt werden.

Frage 17: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Gärten und Gemeinschaftsflächen zu gewährleisten?
Antwort: Zur Gewährleistung der Sicherheit der Gärten und Gemeinschaftsflächen werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter regelmäßige Kontrollen und Inspektionen durch den Vorstand, die Festlegung von Richtlinien und Regelungen zur Gartenpflege und Nutzung sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Schulungen für die Mitglieder. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Gärten und Gemeinschaftsflächen sicher und gepflegt sind und die Mitglieder sich in ihrem Verein wohl und sicher fühlen können.

Frage 18: Wie können Mitglieder aktiv zur Erhaltung der Natur und Umwelt im Kleingartenverein beitragen?
Antwort: Mitglieder können aktiv zur Erhaltung der Natur und Umwelt im Kleingartenverein beitragen, indem sie umweltfreundliche Praktiken wie die Verwendung natürlicher Düngemittel und biologischer Schädlingsbekämpfungsmittel, die Anpflanzung heimischer Pflanzenarten und die Schaffung von Lebensräumen für Tiere fördern. Durch eine nachhaltige Gartenbewirtschaftung und den Schutz der natürlichen Ressourcen können die Mitglieder dazu beitragen, die Biodiversität zu erhalten und einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Frage 19: Welche Bedeutung haben die Gemeinschaftsaktivitäten und Veranstaltungen für das Vereinsleben?
Antwort: Die Gemeinschaftsaktivitäten und Veranstaltungen spielen eine wichtige Rolle im Vereinsleben, da sie dazu beitragen, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken, die Mitglieder miteinander zu verbinden und das Vereinsleben bunt und abwechslungsreich zu gestalten. Durch die Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten und Veranstaltungen können die Mitglieder neue Kontakte knüpfen, sich austauschen und gemeinsam schöne Momente erleben, was zur Förderung eines positiven Vereinsklimas und zur Stärkung des Zusammenhalts im Verein beiträgt.

Frage 20: Wie können Mitglieder dazu beitragen, dass der Kleingartenverein ein lebendiges und aktives Vereinsleben hat?
Antwort: Mitglieder können dazu beitragen, dass der Kleingartenverein ein lebendiges und aktives Vereinsleben hat, indem sie sich aktiv am Vereinsleben beteiligen, an Veranstaltungen und Aktivitäten teilnehmen, Verantwortung übernehmen und sich für die Belange des Vereins engagieren. Durch eine aktive Teilnahme und Mitarbeit können die Mitglieder das Vereinsleben bereichern, neue Ideen und Impulse einbringen und dazu beitragen, dass der Verein lebendig, attraktiv und vielfältig bleibt.

Frage 21: Warum ist es wichtig, die Gartenordnung und Vereinsregeln einzuhalten?
Antwort: Die Einhaltung der Gartenordnung und Vereinsregeln ist wichtig, um ein harmonisches Zusammenleben im Kleingartenverein zu gewährleisten, Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Durch die Einhaltung der Regeln können die Mitglieder dazu beitragen, dass der Verein ein angenehmes und gepflegtes Umfeld bietet und alle Mitglieder sich wohl und sicher fühlen können.

Frage 22: Welche Bedeutung haben Informationsquellen wie Aushangkästen und Vereinswebseiten für die Mitglieder?
Antwort: Informationsquellen wie Aushangkästen und Vereinswebseiten spielen eine wichtige Rolle für die Mitglieder, da sie aktuelle Informationen, Neuigkeiten und Termine rund um den Verein bereitstellen. Durch regelmäßige Updates und Mitteilungen können die Mitglieder über wichtige Ereignisse, Veranstaltungen und Änderungen informiert werden und sich aktiv am Vereinsleben beteiligen.

Frage 23: Wie können Mitglieder dazu beitragen, die Sicherheit im Kleingartenverein zu erhöhen?
Antwort: Mitglieder können dazu beitragen, die Sicherheit im Kleingartenverein zu erhöhen, indem sie auf verdächtige Aktivitäten achten, ihre Gärten und Gemeinschaftsflächen ordnungsgemäß pflegen, geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen und bei Bedarf den Vorstand informieren. Durch eine aufmerksame und verantwortungsvolle Haltung können die Mitglieder dazu beitragen, dass der Verein ein sicheres und geschütztes Umfeld bietet, in dem alle Mitglieder sich wohl und sicher fühlen können.

Frage 24: Welche Bedeutung haben gemeinschaftliche Projekte und Aktivitäten für die Mitglieder des Vereins?
Antwort: Gemeinschaftliche Projekte und Aktivitäten spielen eine wichtige Rolle für die Mitglieder des Vereins, da sie dazu beitragen, das Gemeinschaftsgefühl zu stärken, den Zusammenhalt zu fördern und das Vereinsleben abwechslungsreich und interessant zu gestalten. Durch die Teilnahme an gemeinschaftlichen Projekten und Aktivitäten können die Mitglieder neue Fähigkeiten erlernen, Freundschaften schließen und gemeinsam schöne Erlebnisse teilen, was zur Förderung eines positiven Vereinsklimas beiträgt.

Frage 25: Wie können Mitglieder dazu beitragen, die Umwelt im Kleingartenverein zu schützen?
Antwort: Mitglieder können dazu beitragen, die Umwelt im Kleingartenverein zu schützen, indem sie umweltfreundliche Praktiken wie Recycling, Kompostierung und Wassersparen fördern, auf den Einsatz von Chemikalien verzichten und sich für den Erhalt der natürlichen Lebensräume einsetzen. Durch eine nachhaltige Gartenbewirtschaftung und den Schutz der natürlichen Ressourcen können die Mitglieder dazu beitragen, die Umwelt im Verein zu schützen und einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Frage 26: Welche Rolle spielen die Mitglieder des Kleingartenvereins bei der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit in den Gemeinschaftsbereichen?
Antwort: Die Mitglieder des Kleingartenvereins spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit in den Gemeinschaftsbereichen, indem sie sich aktiv an Reinigungs- und Pflegeaktionen beteiligen, Abfälle ordnungsgemäß entsorgen und auf die Einhaltung der Vereinsregeln achten. Durch eine gemeinschaftliche Anstrengung können die Mitglieder dazu beitragen, dass die Gemeinschaftsbereiche gepflegt und einladend bleiben, was das Wohlbefinden aller Mitglieder fördert.

Frage 27: Warum ist es wichtig, sich über bevorstehende Veranstaltungen und Termine im Verein zu informieren?
Antwort: Es ist wichtig, sich über bevorstehende Veranstaltungen und Termine im Verein zu informieren, um aktiv am Vereinsleben teilnehmen zu können, wichtige Ereignisse nicht zu verpassen und sich rechtzeitig darauf vorzubereiten. Durch die Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten können die Mitglieder neue Kontakte knüpfen, sich mit anderen Mitgliedern austauschen und das Vereinsleben bereichern.

Frage 28: Wie können Mitglieder dazu beitragen, ein positives und respektvolles Vereinsklima zu fördern?
Antwort: Mitglieder können dazu beitragen, ein positives und respektvolles Vereinsklima zu fördern, indem sie sich respektvoll und hilfsbereit gegenüber anderen Mitgliedern verhalten, Konflikte sachlich und fair lösen und sich aktiv am Vereinsleben beteiligen. Durch ein respektvolles Miteinander und eine offene Kommunikation können die Mitglieder dazu beitragen, dass der Verein ein harmonisches und angenehmes Umfeld bietet, in dem sich alle Mitglieder wohlfühlen können.

Frage 29: Welche Bedeutung haben gemeinsame Projekte und Aktivitäten für das Gemeinschaftsgefühl im Verein?
Antwort: Gemeinsame Projekte und Aktivitäten spielen eine wichtige Rolle für das Gemeinschaftsgefühl im Verein, da sie dazu beitragen, den Zusammenhalt zu stärken, Freundschaften zu festigen und das Wir-Gefühl zu fördern. Durch die Zusammenarbeit an gemeinsamen Projekten und Aktivitäten können die Mitglieder ihre Verbundenheit untereinander zeigen und gemeinsam schöne Erlebnisse teilen, was das Gemeinschaftsgefühl im Verein stärkt.

Frage 30: Welche Möglichkeiten haben Mitglieder, um aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und Verantwortung zu übernehmen?
Antwort: Mitglieder haben verschiedene Möglichkeiten, um aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und Verantwortung zu übernehmen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten, die Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Ausschüssen, die Übernahme von Ehrenämtern im Vorstand oder die Organisation eigener Projekte und Veranstaltungen.

 

Chronik und historische Ereignisse des Kleingärtnerverein Flora e.V.

Frage 1: Wann wurde der Kleingärtnerverein Flora e.V. gegründet?
Antwort: Der Kleingärtnerverein Flora e.V. wurde im Jahr 1981 gegründet.

Frage 2: Warum mussten die Kleingärtner ihre Gärten in der Gottfried-Keller-Straße aufgeben?
Antwort: Die Stadt Hannover dehnte sich in den Jahren nach 1924 aus, wodurch ein großer Teil der Kleingärtner in dieser Gegend ihre Gärten aufgeben musste.

Frage 3: Wer war der erste Vorsitzende des Vereins nach seiner Gründung?
Antwort: Der erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Flora e.V. war Friedrich Wilhelm Ohm.

Frage 4: Wann fand das 25-jährige Jubiläum der Kolonie statt?
Antwort: Das 25-jährige Jubiläum der Kolonie fand 1953 statt.

Frage 5: Zu welchem Zeitpunkt wurde das Vereinshaus der Kolonie an das städtische Wassernetz angeschlossen?
Antwort: Das Vereinshaus der Kolonie wurde im Jahr 1955 an das städtische Wassernetz angeschlossen.

Frage 6: Wer wurde im Jahr 1984 zum Ehrenmitglied des Bezirksverbands Hannover ernannt?
Antwort: Gartenfreund Karl-Heinz Rädecker wurde im Jahr 1984 zum Ehrenmitglied des Bezirksverbands Hannover ernannt.

Frage 7: Wann wurde die Flora Stromgesellschaft im Vereinshaus gegründet?
Antwort: Die Flora Stromgesellschaft wurde am 4. März 1989 im Vereinshaus gegründet.

Frage 8: Welches bemerkenswerte Ereignis fand im Februar 1990 zwischen dem Kleingärtnerverein Flora e.V. und einem Gartenverein in Leipzig statt?
Antwort: Im Februar 1990 nahm eine Delegation aus Hannover an den Feierlichkeiten zum 90-jährigen Jubiläum der Erholung Süd in Leipzig teil.

Frage 9: Wer übernahm im Jahr 2010 als erste Frau das Amt des 1. Vorsitzenden im Verein?
Antwort: Birgit Knott übernahm im Jahr 2010 als erste Frau das Amt des 1. Vorsitzenden im Verein.

Frage 10: Welcher Bürgermeister wurde im Jahr 2011 gefragt, welchen Namen der Weg zwischen den Vereinen "Neue Hoffnung" und "Flora" tragen sollte?
Antwort: Der Bürgermeister Stephan Weil wurde im Jahr 2011 gefragt, welchen Namen der Weg zwischen den Vereinen tragen sollte.

Frage 11: Was geschah im Jahr 2012 in Bezug auf das 85-jährige Bestehen des Vereins?
Antwort: Im Jahr 2012 feierte der Kleingärtnerverein Flora e.V. sein 85-jähriges Bestehen mit vielen Gartenfreunden und Gästen.

Frage 12: Welcher Bezirksbürgermeister wurde im Zuge des Jubiläums Mitglied bei Flora?
Antwort: Der Bezirksbürgermeister von Bothfeld-Vahrenheide, Harry Gunenberg, wurde im Zuge des Jubiläums Mitglied bei Flora.

Frage 13: Was ereignete sich im Verein im Frühjahr 2000?
Antwort: Im Frühjahr 2000 erhielt das Vereinsheim eine neue Heizungsanlage.

Frage 14: Wann wurde die Partnerschaft zwischen dem Kleingartenverein Flora und dem Kleingartenverein "Am Schlagboom" aus Hamburg besiegelt?
Antwort: Die Partnerschaft zwischen dem Kleingartenverein Flora und dem Kleingartenverein "Am Schlagboom" aus Hamburg wurde am 25. Juni 2000 im Rahmen des Gartenfestes besiegelt.

Frage 15: Wer wurde im Jahr 2010 Mitglied bei Flora und wer im Jahr 2011 Ehrenmitglied?
Antwort: Im Jahr 2010 wurde der aktuelle Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Stefan Schostok, Mitglied bei Flora. Im Jahr 2011 wurde Herbert Schmalstieg zum Ehrenmitglied ernannt.

Frage 16: Was geschah im Januar 2014, was die Welt der Kleingärtner erschütterte?
Antwort: Im Januar 2014 erschütterte ein Vortrag der Stadt Hannover zur allgemeinen Lebensqualität die Welt der Kleingärtner, als bekannt wurde, dass die Leibnizuniversität ein "Kleingartenkonzept" entwickelt hatte.

Frage 17: Wie reagierten die Kleingärtner auf das Kleingartenkonzept der Leibnizuniversität?
Antwort: Die Kleingärtner kämpften gemeinsam mit betroffenen Vereinen und dem Bezirksverband der Kleingärtner gegen das "Kleingartenkonzept" und konnten dieses (zunächst) verhindern.

Frage 18: Was war das Ziel der Studie zum "Kleingartenkonzept" der Stadt Hannover?
Antwort: Das Ziel der Studie war, die Kleingärtenvereine am Mittellandkanal zu verändern und Platz für Ein- und Mehrfamilienhäuser zu schaffen.

Frage 19: Was wird als Hauptnutzen eines Gartens im Hinblick auf das Kleingartenwesen hervorgehoben?
Antwort: Der Garten wird als Erholungs- und Freizeitgarten gesehen.

Frage 20: In welchem Jahr fand das 90-jährige Jubiläum des Kleingärtnervereins Flora e.V. statt?
Antwort: Das 90-jährige Jubiläum des Kleingärtnervereins Flora e.V. fand im Jahr 2017 statt.

Frage 21: Welches Problem wurde im Frühjahr 2012 im Verein entdeckt?
Antwort: Im Frühjahr 2012 wurde ein Wasserrohrbruch im Verein entdeckt.

Frage 22: Wie konnte der finanzielle Schaden des Wasserrohrbruchs im Verein reduziert werden?
Antwort: Der finanzielle Schaden des Wasserrohrbruchs konnte durch beharrliche Verhandlungen zwischen Vorstand, Bezirksverband und den Stadtwerken erheblich reduziert werden.

Frage 23: Wer wurde im Jahr 2013 Mitglied im Verein?
Antwort: Im Jahr 2013 wurde das Ratsmitglied der Stadt, Florian Spiegelhauer, Mitglied im Verein.

Frage 24: Was veränderte sich im Hinblick auf die kleingärtnerische Nutzung im Jahr 2017?
Antwort: Im Jahr 2017 veränderte sich das Kleingartenwesen, da der Verein aufgrund seiner Ortslage kaum noch freie Gärten hatte und sich zu einem Multi-Kultiverein entwickelte.

Frage 25: Welcher Prozentsatz der Pächter im Verein hatte einen Migrationshintergrund?
Antwort: Circa 45% der Pächter im Verein hatten einen Migrationshintergrund.

Frage 26: Was wurde im Jahr 1989 im Vereinshaus gegründet?
Antwort: Im Jahr 1989 wurde die Flora Stromgesellschaft im Vereinshaus gegründet.

Frage 27: Wer wurde im Jahr 1994 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt?
Antwort: Detlef Sasse wurde im Jahr 1994 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt.

Frage 28: Wie wurden die Nachbarvereine "Neue Hoffnung" und "Buchholz" von den Mitgliedern der Flora genannt?
Antwort: Die Nachbarvereine "Neue Hoffnung" und "Buchholz" wurden von den Mitgliedern der Flora liebevoll als "Hoppelweg" bezeichnet.

Frage 29: Warum wurde der Weg zwischen den Vereinen "Neue Hoffnung" und "Flora" offiziell umbenannt?
Antwort: Der Weg erhielt offiziell den Namen "Hoppelweg", nachdem die Kleingärtner erfolgreich darauf bestanden hatten.

Frage 30: Wer wurde im Jahr 2007 zum Ehrenmitglied ernannt?
Antwort: Im Jahr 2007 wurde Herbert Schmalstieg zum Ehrenmitglied ernannt.

Frage 31: Was wurde im Jahr 2010 von Stefan Weil als Nachfolger von Herbert Schmalstieg gemacht?
Antwort: Stefan Weil wurde im Jahr 2010 Mitglied bei Flora.

Frage 32: Wer hat als Bundestagsabgeordnete dem Verein im Jahr 2010 beigetreten?
Antwort: Im Jahr 2010 ist die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack dem Verein beigetreten.

Frage 33: Wann hat Birgit Knott das Amt der 1. Vorsitzenden im Verein übernommen?
Antwort: Birgit Knott hat im Jahr 2010 das Amt der 1. Vorsitzenden im Verein übernommen.

Frage 34: Was wurde im Jahr 1990 erstmals gemeinsam mit den Gästen aus Leipzig gefeiert?
Antwort: Das Gartenfest 1990 wurde erstmals gemeinsam mit den Gästen aus Leipzig gefeiert.

Frage 35: Wer wurde im Jahr 1992 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt?
Antwort: Im Jahr 1992 wurde Alfred Neumann zum 1. Vorsitzenden gewählt.

Frage 36: Was wurde im Jahr 1989 im Vereinshaus von Friedrich Wilhelm Ohm und Helmut Zempel übernommen?
Antwort: Im Jahr 1989 wurde im Vereinshaus die Flora Stromgesellschaft von Friedrich Wilhelm Ohm und Helmut Zempel übernommen.

Frage 37: Wann wurde Alwin König Mitglied im Verein?
Antwort: Im Jahr 1983 ist Alwin König Mitglied im Verein geworden.

Frage 38: Was wurde im Vereinshaus im Jahr 1994 verpachtet?
Antwort: Im Jahr 1994 wurde das Vereinshaus, das bis dahin von den Mitgliedern bewirtschaftet wurde, verpachtet.

Frage 39: Was hat Harry Schmalstieg im Verein gemacht?
Antwort: Harry Schmalstieg wurde im Verein nach 30 Jahren Mitgliedschaft, im Jahr 2007, zum Ehrenmitglied ernannt.

Frage 40: Wer wollte im Jahr 2012 ebenfalls Mitglied bei Flora werden?
Antwort: Im Jahr 2012 wollte das Bezirksbürgermeister von Bothfeld-Vahrenheide, Harry Gunenberg, ebenfalls Mitglied bei Flora werden.

Frage 41: Wann wurde der "Hoppelweg" offiziell eingeweiht?
Antwort: Der "Hoppelweg" wurde im Jahr 2011 von Stephan Weil offiziell eingeweiht.

Frage 42: Wer wurde im Jahr 2010 und 2012 Mitglied im Verein?
Antwort: Im Jahr 2010 wurde Stefan Weil Mitglied im Verein, und im Jahr 2012 wurde Harry Gunenberg Mitglied im Verein.

Frage 43: Welche Veranstaltung fand im August 1995 im Verein statt und welchem Zweck diente sie?
Antwort: Im August 1995 fand ein Wegefest im Verein statt, dessen Erlös zugunsten von UNICEF gespendet wurde.

Frage 44: Was geschah im Jahr 1984 bezüglich des Vorsitzenden des Bezirksverbandes Hannover?
Antwort: Im Jahr 1984 wurde der Vorsitzende des Bezirksverbandes Hannover, Karl-Heinz Rädecker, zum Ehrenmitglied ernannt.

Frage 45: Wer wurde 1992 Erster Vorsitzender des Vereins?
Antwort: Im Jahr 1992 wurde Alfred Neumann zum 1. Vorsitzenden gewählt.

Frage 46: Welche Bedeutung hatte die Gemeinschaft der Kleingärtner im Verlauf der Jahre für den Verein?
Antwort: Im Verlauf der Jahre hat sich die Gemeinschaft der Kleingärtner im Verein verändert und ist teilweise nicht mehr so präsent wie früher.

Frage 47: Welches Jubiläum feierte der Verein im Jahr 2017?
Antwort: Der Verein feierte sein 90-jähriges Bestehen im Jahr 2017.

Frage 48: Welche Ziele verfolgten die Kleingärtnervereine ursprünglich?
Antwort: Ursprünglich lag der Fokus der Kleingärtnervereine auf dem Anbau von Obst und Gemüse.

Frage 49: Welche Leistungen wurden im Jahr 1947 trotz Beschaffungsschwierigkeiten und Geldmangel erzielt?
Antwort: Im Jahr 1947 wurde trotz Beschaffungsschwierigkeiten und Geldmangel das erste Koloniehaus von Facharbeitern und Gartenfreunden ohne fremde Mittel fertiggestellt.

Frage 50: Welches war das ursprüngliche Anliegen der Kleingärtner bei der Namensgebung "Flora"?
Antwort: Die Kleingärtner wollten mit der Namensgebung "Flora" ihre Liebe und Freude zu und an den Blumen zeigen.

Frage 51: Was geschah im Jahr 1945 nach dem Krieg in der Kolonie "Flora"?
Antwort: Im Jahr 1945, nach dem Krieg, fanden Arbeiten zur Wiederherstellung der Kolonie "Flora" statt. Es mussten Bombentrichter beseitigt und zerstörte Lauben teilweise erneuert werden.

Frage 52: Wer wurde im Jahr 1975 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt?
Antwort: Werner Kurdts wurde im Jahr 1975 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt.

Frage 53: Welche Tradition begann bereits damals in der Kolonie "Flora" und besteht bis heute?
Antwort: Die noch heute bestehende Kaffeetafel war bereits damals eine Tradition in der Kolonie "Flora".

Frage 54: Welche Veranstaltung fand erstmals im Jahr 1981 als Kleingärtnerverein Flora e.V. statt?
Antwort: Im Jahr 1981 fand das 1. Gartenfest als Kleingärtnerverein Flora e. V. statt.

Frage 55: Welcher bekannte Politiker wurde im Jahr 2005 Mitglied bei Flora?
Antwort: Stephan Weil, der Nachfolger von Herbert Schmalstieg als Oberbürgermeister, wurde im Jahr 2005 Mitglied bei Flora.

Frage 56: Was war der Grund für die Partnerschaft zwischen Flora und einem Gartenverein aus Leipzig im Jahr 1990?
Antwort: Die Partnerschaft entstand, als Flora mit einem Gartenverein aus der damals im Umbruch befindlichen DDR eine Partnerschaft eingegangen ist.

Frage 57: Wer übernahm im Jahr 2010 als erste Frau das Amt der 1. Vorsitzenden?
Antwort: Birgit Knott übernahm im Jahr 2010 als erste Frau das Amt der 1. Vorsitzenden.

Frage 58: Was wurde im März 1994 bezüglich des Vereinshauses gemacht?
Antwort: Im März 1994 wurde die Terrasse neu gestaltet und das Vereinshaus verpachtet.

Frage 59: Wer übernahm im Jahr 1989 die Leitung der Flora Stromgesellschaft?
Antwort: Friedrich Wilhelm Ohm und Helmut Zempel übernahmen im Jahr 1989 die Leitung der Flora Stromgesellschaft.

Frage 60: Wann wurde das 70-jährige Jubiläum des Vereins gefeiert?
Antwort: Das 70-jährige Jubiläum wurde im Jahr 1997 zusammen mit dem Partnerverein aus Leipzig und den Nachbarvereinen gefeiert.

Frage 61: Wer wurde im Jahr 2014 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt?
Antwort: Im Jahr 2014 wurde Detlef Sasse zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt.

Frage 62: Welche Veranstaltung fand im Jahr 1995 im Verein statt, und welchem Zweck diente sie?
Antwort: Im Jahr 1995 richtete der Verein ein Wegefest aus, dessen Erlös zu Gunsten von UNICEF gespendet wurde.

Frage 63: Was wurde im Verein im Jahr 1987 gefeiert?
Antwort: Im Jahr 1987 feierte die Kolonie ihr 40-jähriges Stiftungsfest auf dem Festplatz.

Frage 64: Wer wurden im November 1996 in einer Festveranstaltung geehrt?
Antwort: Die Gartenfreunde Helmut Zempel und Herbert Grube wurden im November 1996 in einer Festveranstaltung für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt.

Frage 65: Wer übernahm im Jahr 1988 das Amt des 1. Vorsitzenden des Vereins?
Antwort: Werner Kurdts wurde im Jahr 1988 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt.

Frage 66: Was war das Ziel der Elektrifizierung im Verein im Jahr 1973?
Antwort: Im Jahr 1973 wurde mit der Elektrifizierung begonnen, um alle Gärten mit Strom zu versorgen.

Frage 67: Wer übernahm die Leitung der Kolonie im Jahr 1954?
Antwort: Im Jahr 1954 übernahm der Gartenfreund Walter Borns die Leitung der Kolonie.

Frage 68: Was wurde im Jahr 1974 durch den Oberbürgermeister übergeben?
Antwort: Im Jahr 1974 wurden der Kolonie Urkunden über einen Dauerpachtvertrag durch den Oberbürgermeister übergeben.

Frage 69: Wann wurde der Verein Kleingärtnerverein Flora e.V. gegründet?
Antwort: Der Verein Kleingärtnerverein Flora e.V. wurde im Jahr 1981 gegründet.

Frage 70: Was geschah im Jahr 1977 in und um das neue Koloniehaus?
Antwort: Im Jahr 1977 wurde in und um das neue Koloniehaus das 50-jährige Stiftungsfest gefeiert.

Frage 71: Welche Änderungen wurden in den Jahren 1985 und 1986 im und am Vereinshaus vorgenommen?
Antwort: In den Jahren 1985 und 1986 erfolgten umfangreiche Umbauarbeiten im und am Vereinshaus.

Frage 72: Wer wurde im Jahr 1986 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt?
Antwort: Werner Kurdts wurde im Jahr 1986 zum 1. Vorsitzenden gewählt.

Frage 73: Wann wurde die Jahreshauptversammlung des Kleingärtnerverein Flora e.V. im Jahr 1982 abgehalten?
Antwort: Die erste Jahreshauptversammlung des Kleingärtnerverein Flora e.V. fand am 20. März 1982 statt.

Frage 74: Welche Rolle spielte Gerhard Kerwin bei der Gründung des eigenständigen Vereins "Flora" im Jahr 1980?
Antwort: Gerhard Kerwin spielte eine entscheidende Rolle bei der Gründung des eigenständigen Vereins "Flora" im Jahr 1980.

Frage 75: Wer übernahm das Amt des 1. Vorsitzenden im Verein im Jahr 1981?
Antwort: Der Gartenfreund Friedrich Wilhelm Ohm übernahm das Amt des 1. Vorsitzenden im Jahr 1981.

Frage 76: Welches Jubiläum wurde im Jahr 2012 im Verein gefeiert?
Antwort: Im Jahr 2012 feierte der Verein sein 85-jähriges Bestehen.

Frage 77: Wer wurde im Jahr 1992 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt?
Antwort: Alfred Neumann wurde im Jahr 1992 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt.

Frage 78: Was geschah im Jahr 1995 im Verein in Bezug auf die neue Gartenfahne?
Antwort: Im Jahr 1995 wurde am neu erstellten Fahnenmast die neue Gartenfahne des Vereins eingeweiht.

Frage 79: Wann wurde die Terrasse im Vereinshaus neu gestaltet?
Antwort: Die Terrasse wurde im Jahr 1994 neu gestaltet.

Frage 80: Wer wurde im Jahr 1981 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt?
Antwort: Der Gartenfreund Friedrich Wilhelm Ohm wurde im Jahr 1981 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt.

Frage 81: Welche Bedeutung hatte das Jahr 1955 für die Kolonie?
Antwort: Im Jahr 1955 erhielt die Kolonie einen Anschluss an das städtische Wassernetz.

Frage 82: Wer leitete die Kolonie im Jahr 1954?
Antwort: Der Gartenfreund Walter Borns übernahm im Jahr 1954 die Leitung der Kolonie.

Frage 83: Wann wurde das neue Koloniehaus fertiggestellt?
Antwort: Das erste Koloniehaus wurde im Jahr 1947 von Facharbeitern und Gartenfreunden ohne fremde Mittel fertiggestellt.

Frage 84: Was wurde im Jahr 1984 als Teil des 70-jährigen Jubiläums des Vereins gefeiert?
Antwort: Im Jahr 1984 feierte der Verein sein 70-jähriges Jubiläum.

Frage 85: Was ereignete sich im Jahr 1973 in Bezug auf die Elektrifizierung der Gärten?
Antwort: Im Jahr 1973 begann die Elektrifizierung, und alle Gärten waren bald darauf mit Strom versorgt.

Frage 86: Wer wurde im Jahr 1971 als 1. Vorsitzender des Bezirksverbandes gewählt?
Antwort: Der 1. Vorsitzende des Bezirksverbandes Heinz Lagershausen wurde im Jahr 1971 gewählt.

Frage 87: Welche Feierlichkeiten fanden im Jahr 1967 in der Kolonie statt?
Antwort: Die Kolonie feierte ihr 40-jähriges Stiftungsfest vom 09. bis 12. Juni 1967 auf dem Festplatz.

Frage 88: Was wurde im Jahr 1972 in der Kolonie gemacht?
Antwort: Im Herbst 1972 wurde die Kolonie zu einer Großbaustelle, alte Wege verschwanden und ein großer Parkplatz wurde neu angelegt.

Frage 89: Wer wurde im Jahr 1994 zum 1. Vorsitzenden gewählt?
Antwort: Detlef Sasse wurde im Jahr 1994 zum 1. Vorsitzenden gewählt.

Frage 90: Was wurde im Frühjahr 1976 im Verein begonnen und im Mai 1977 abgeschlossen?
Antwort: Im Frühjahr 1976 wurde der Ausbau des Vereinshauses begonnen, der im Mai 1977 abgeschlossen wurde.

Frage 91: Welchen Hintergrund hatten viele Pächter im Verein im Hinblick auf ihre Einstellung zu gemeinschaftlichen Veranstaltungen?
Antwort: Viele Pächter im Verein hatten einen Migrationshintergrund und zeigten eine unterschiedliche, auch kulturelle, Einstellung zum Vereinsleben.

Frage 92: Wer wurde im Jahr 1990 zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt?
Antwort: Im Jahr 1990 wurde Werner Kurdts zum 1. Vorsitzenden des Vereins gewählt.

Frage 93: Welche Bedeutung hatte das Jahr 1996 für einige langjährige Mitglieder des Vereins?
Antwort: Im Jahr 1996 wurden die Gartenfreunde Helmut Zempel und Herbert Grube für ihre langjährige Mitgliedschaft im Verein geehrt.

Frage 94: Was geschah im Jahr 2009 bezüglich des heutigen Oberbürgermeisters?
Antwort: Im Jahr 2009 wurde der heutige Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Stefan Schostok, Mitglied im Verein.

Frage 95: Wer wurde im Jahr 2010 Mitglied im Verein?
Antwort: Im Jahr 2010 ist die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack dem Verein beigetreten.

Frage 96: Welches Jubiläum wurde im Jahr 1987 im Verein gefeiert?
Antwort: Im Jahr 1987 wurde das 60-jährige Bestehen des Vereins gefeiert.

Frage 97: Was geschah im Jahr 2015 im Verein bezüglich eines langjährigen Ehrenvorsitzenden?
Antwort: Im Jahr 2015 verstarb der langjährige Ehrenvorsitzende, Detlef Sasse, nach kurzer schwerer Krankheit.

Frage 98: Wer wurde im Jahr 2017 Mitglied bei Flora und aufgrund welcher Veranstaltung?
Antwort: Das Bezirksbürgermeister von Bothfeld-Vahrenheide, Harry Gunenberg, wurde im Jahr 2017 Mitglied bei Flora aufgrund des 90-jährigen Jubiläums.

Frage 99: Was veranlasste die Kleingärtner im Jahr 2014 zu Aktivitäten gegen ein geplantes Kleingartenkonzept?
Antwort: Im Jahr 2014 erfuhren sie von einem geplanten "Kleingartenkonzept", das zu Veränderungen innerhalb der Kleingärtenvereine führte und mobilisierten sich dagegen.

Frage 100: Wie wurde die Zukunft der Kleingärtner im Verein im Jahr 2017 betrachtet?
Antwort: Trotz Veränderungen und Herausforderungen wurde optimistisch in die Zukunft der Kleingärtner im Verein geblickt, insbesondere durch den Zulauf vieler junger Familien und Kinder.

 

Vorstand und Kontaktinformationen

  1. Reinhard Piehl:

  1. Johann Nitziol:

  1. Cornelia Busch:

  1. Maria Nitziol:

  1. Ralf Borchers:

  1. Benjamin Bartels:

  1. Nadine Lorimer:

  1. Dirk Regenhardt:

  1. Michele Pawlowski:

  1. Thomas Kalisch:

  1. Ulrich Fuge:

    • Wegewart für den Apfelweg

    • Keine Kontaktdaten verfügbar.

  1. Thorsten Peter:

  1. Dieter Borjak:

  1. Jörg Schulz:

  1. Jörn Völkening:

Zusammenfassung der Wegewarte:

  • Birnenweg: Michele Pawlowski

  • Erdbeerenweg: Thomas Kalisch

  • Apfelweg: Keine Kontaktdaten verfügbar

  • Mirabellenweg: Thorsten Peter

  • Kirschweg: Dieter Borjak

  • Quittenweg: Jörg Schulz

Vorstand des KGV Flora:

  • Reinhard Piehl (1. Vorsitzender)

  • Johann Nitziol (2. Vorsitzender)

  • Cornelia Busch (1. Schriftführerin)

  • Maria Nitziol (2. Schriftführerin)

  • Ralf Borchers (1. Kassierer)

  • Benjamin Bartels (2. Kassierer)

  • Nadine Lorimer (Geschäftsführung der Stromgesellschaft)

  • Dirk Regenhardt (Technischer Berater)

 

Fragen-Antworten-Katalog: Gartenordnung Hannover

Frage 1: Wer darf einen Kleingarten in Hannover pachten und unter welchen Bedingungen?
Antwort: Jede natürliche Person mit einem festen Wohnsitz kann einen Kleingarten pachten. Auch autorisierte Vertreter von Vereinen, Verbänden oder Institutionen können einen Kleingarten anpachten, sofern sie dies nachweisen können.

Frage 2: Wie darf der Pächter seinen Kleingarten gemäß der Gartenordnung nutzen?
Antwort: Der Pächter hat seinen Kleingarten ausschließlich für kleingärtnerische Zwecke zu nutzen. Das bedeutet, dass der Garten zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dienen sollte. Eine ausgewogene Mischung aus Obst, Sträuchern, Gemüse, Blumen und Rasen ist dabei anzustreben, während erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung sowie einseitige Kulturen untersagt sind.

Frage 3: Sind die Gärten öffentlich einsehbar?
Antwort: Ja, gemäß der Gartenordnung sollen die Gärten als Bestandteil des öffentlichen Grüns von den Vereinswegen aus einsehbar sein.

Frage 4: Wer darf den Kleingarten bewirtschaften, und welche Regelungen gelten dabei?
Antwort: Der Garten darf nur vom Pächter und gemeinsam mit von ihm autorisierten Personen bewirtschaftet werden. Dritte dürfen bei der Gartenbewirtschaftung helfen, solange sie vom Pächter autorisiert sind. Der Pächter haftet für alle Schäden, die von ihm selbst, seinen Angehörigen oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.

Frage 5: Welche gewerblichen Aktivitäten sind im Kleingarten untersagt?
Antwort: Jegliche gewerbliche Betätigung, Handel (einschließlich Verkauf und Ausschank von Getränken) sowie Firmenschilder und Außenwerbung aller Art sind im Kleingarten unzulässig.

Frage 6: Dürfen künstlerische Elemente im Kleingarten aufgestellt werden?
Antwort: Ja, Skulpturen und andere Objekte, die der künstlerischen Gestaltung dienen oder aus Gartentraditionen stammen, dürfen im Kleingarten aufgestellt werden.

Frage 7: Gibt es Regelungen für Anpflanzungen im Kleingarten?
Antwort: Ja, Gehölze dürfen nur in zulässiger Anzahl nach den Bewertungshöchstgrenzen angepflanzt werden. Das Anpflanzen und Heranwachsen von Park- und Waldbäumen wie Linden, Birken, Pappeln usw. ist in den Gartenparzellen nicht erlaubt, jedoch in den allgemein zugänglichen Bereichen erwünscht.

Frage 8: Gibt es Beschränkungen bezüglich der Höhe und Art von Anpflanzungen im Kleingarten?
Antwort: Ja, bei der Anpflanzung von Sträuchern sind nur Arten zu wählen, die durch Rückschnitt und normale Pflege auf einer Höhe von 3,50 m gehalten werden können. Außerdem müssen Mindestabstände von Gehölzen und Bäumen zu Nachbargrundstücken, Wegen und Gemeinschaftsflächen eingehalten werden.

Frage 9: Was passiert mit kranken oder abgestorbenen Gehölzen im Kleingarten?
Antwort: Krank oder tot und eine Ansteckungsgefahr ausgehende Gehölze müssen entfernt werden. Die Beseitigung kann vom Verein angeordnet werden, wenn eine Gefahr für benachbarte Kulturen besteht. Abgestorbene Bäume können unter bestimmten Bedingungen stehen bleiben.

Frage 10: Werden Anträge für das Fällen von Bäumen im Kleingarten benötigt?
Antwort: Nein, es sind keine besonderen Genehmigungen für das Fällen von Bäumen im Kleingarten erforderlich.

Frage 11: Was ist bei der Entfernung von Gehölzen im Kleingarten zu beachten?
Antwort: Für das Entfernen von Gehölzen in den Gärten ist es ausreichend, den Vorstand zu informieren.

Frage 12: Was ist bezüglich der Einfriedung des Kleingartens zu beachten?
Antwort: Der Kleingarten muss eine Einfriedung haben. Die Einfriedung darf nur aus Hecken bestehen und muss den Pflegevorschriften des Vereins entsprechen. Die Höhe der Hecken darf maximal 1,25 m betragen. Zäune oder andere feste Einfriedungen sind nicht gestattet.

Frage 13: Welche Regelungen gelten für Gartenlauben im Kleingarten?
Antwort: Gartenlauben dürfen laut der Gartenordnung eine Grundfläche von 24 m² (einschließlich eines überdachten Freisitzes) nicht überschreiten. Die Laube muss sich harmonisch in die Gartenlandschaft einfügen und darf nur aus einem Raum bestehen. Offene Keller, Lagerkeller und Außenkeller sind nicht erlaubt. Das Fundament darf nicht aus festen Materialien bestehen, die über den Erdboden hinaus ragen.

Frage 14: Dürfen Wasser- oder Energieversorgungseinrichtungen für die Laube vorhanden sein?
Antwort: Ja, aber diese Einrichtungen dürfen nur von einem zugelassenen Installateur errichtet und müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.

Frage 15: Was ist bezüglich Müllentsorgung im Kleingarten zu beachten?
Antwort: Alle Abfälle und Müll müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen entsorgt werden. Der Einsatz von Mülltonnen und anderen Behältnissen ist in den Gärten nicht erlaubt.

Frage 16: Dürfen Dachrinnen an der Gartenlaube montiert werden?
Antwort: Ja, Dachrinnen dürfen montiert werden, jedoch muss das anfallende Regenwasser in den Garten geleitet werden.

Frage 17: Welche Sicherheitsvorkehrungen gelten für die Installation von Stromanschlüssen in den Gartenlauben?
Antwort: Die Installation von Stromanschlüssen in den Gartenlauben darf nur von einem zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden.

Frage 18: Welche Regelungen gelten für den Gebrauch von Feuerstellen im Kleingarten?
Antwort: Offene Feuerstellen und das Verbrennen von Gartenabfällen sind verboten. Grills und Feuerschalen dürfen unter bestimmten Bedingungen verwendet werden.

Frage 19: Wie wird das Ernten von Obst und Gemüse im Kleingarten geregelt?
Antwort: Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten dürfen nur für den Eigenbedarf genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.

Frage 20: Was ist bezüglich des Pflanzens von Neophyten zu beachten?
Antwort: Der Verein empfiehlt, keine Neophyten (gebietsfremde Pflanzen) anzupflanzen, um die einheimische Flora und Fauna zu schützen. Beispielsweise sollten invasive Arten wie der Japanische Staudenknöterich vermieden werden.

Frage 21: Welche Regelungen gibt es für die Errichtung von Spielgeräten im Kleingarten?
Antwort: Spielgeräte wie Schaukeln und Rutschen sind zulässig, solange sie keine Nachbarn belästigen und keine Sicherheitsrisiken darstellen.

Frage 22: Was ist beim Bau von Gartenlauben in Bezug auf die Statik zu beachten?
Antwort: Bei der Errichtung von Gartenlauben muss die Statik so ausgelegt sein, dass die Laube sicher und stabil ist. Der Einsatz von Materialien wie Glas, Stein oder Beton ist nicht gestattet.

Frage 23: Gibt es Regelungen für die Tierhaltung im Kleingarten?
Antwort: Tiere dürfen nur in den Gärten gehalten werden, wenn sie keine Lärmbelästigung oder andere Probleme verursachen. Es ist nicht gestattet, Tiere gewerbsmäßig zu züchten oder zu halten.

Frage 24: Welche Bedeutung haben die Ruhezeiten im Kleingarten?
Antwort: Ruhezeiten sind wichtig, um die Erholung der Kleingärtner zu gewährleisten und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Diese Zeiten sind zwingend einzuhalten.

Frage 25: Welche Regelungen gibt es für die Bepflanzung entlang der Gartenwege?
Antwort: Die Bepflanzung entlang der Gartenwege sollte niedrig gehalten werden, um die Sicht und den Zugang zu den Gärten nicht zu behindern. Die Wege müssen jederzeit für Rettungsfahrzeuge zugänglich sein.

Frage 26: Was passiert, wenn Mitglieder die Gartenordnung nicht einhalten?
Antwort: Verstöße gegen die Gartenordnung können zu Abmahnungen, Bußgeldern oder im Extremfall zur Kündigung des Pachtvertrages führen.

Frage 27: Wer ist für die Pflege der Gemeinschaftsflächen verantwortlich?
Antwort: Die Pflege der Gemeinschaftsflächen ist eine gemeinsame Aufgabe aller Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich daran zu beteiligen.

Frage 28: Welche Strafen gibt es für Verstöße gegen die Gartenordnung?
Antwort: Strafen für Verstöße können Geldbußen, Abmahnungen oder der Ausschluss aus dem Verein sein.

Frage 29: Wie oft werden die Gärten vom Vorstand kontrolliert?
Antwort: Der Vorstand kontrolliert die Gärten regelmäßig, um sicherzustellen, dass die Gartenordnung eingehalten wird.

Frage 30: Was sind die Konsequenzen für die Nichtbeteiligung an Gemeinschaftsarbeiten?
Antwort: Die Nichtbeteiligung an Gemeinschaftsarbeiten kann zu Sanktionen führen, wie z.B. einer erhöhten Gemeinschaftsarbeitsgebühr.

 

Stromgesellschaft: Regeln und Hinweise

  1. Zählerkästen:

    • Die Zählerkästen befinden sich in den grünen Elektrokästen, die Zähler und FI-Schutzschalter enthalten.

    • Die Ablesung der Stromzähler erfolgt durch die Stromgesellschaft.

  1. Rechnungen und Abrechnung:

    • Der Abrechnungszeitraum der Stromgesellschaft ist vom 01. Mai bis zum 30. April des Folgejahres.

    • Rechnungen sind zum 30. Juni fällig.

    • Änderungen der Bankverbindung sind rechtzeitig mitzuteilen.

  1. Elektrogeräte:

    • Der Anschlusswert von Elektrogeräten darf maximal 2.000 Watt betragen.

    • Eigene Stromerzeugungsgeräte sind nicht zulässig.

    • Es ist nicht erlaubt, mehrere Grundstücke aus einem Stromanschluss zu versorgen.

  1. Elektroinstallationen:

    • Elektroinstallationen dürfen nur von zugelassenen Installateuren ausgeführt werden, die von der Geschäftsführung beauftragt werden.

 

Zusätzliche Informationen

Ansprechpartner:

  • Elektrokästen: Die Zählerkästen und FI-Schutzschalter befinden sich in den grünen Elektrokästen.

Wichtige Telefonnummern:

  • Feuerwehr und Rettungsdienst: 112

  • Polizei: 110

  • Vergiftungszentrale: 0551 / 19240

Ruhezeiten:

  • Die Ruhezeiten sind von Montag bis Samstag von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig einzuhalten.

Müllentsorgung:

  • Alle Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Mülltonnen sind nicht in den Gärten erlaubt.

 

Das gesamte Dokument enthält ausführliche Informationen zur Satzung, Vereinsregeln, Gartenordnung, historische Ereignisse und die Aufgaben sowie Regeln der Stromgesellschaft. Die Antworten sind präzise und beziehen sich auf die gestellten Fragen.

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