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• 04.05. Kompostfest der 3 Vereine (bei Flora)

• 25.05. Flohmarkt (Buchholz)

• 01.06. Kinderfest (Neue Hoffnung)

• 08.06. Outdoorspiele für Erwachsene der drei Vereine (bei Buchholz)

• 03.08. Kinderfest & Gartenparty (Flora)

• 17.08. Kinderfest (Buchholz)

• 23./24.08. Sommerfest (Neue Hoffnung)

• 14.09. Forellenfest der 3 Vereine (bei Flora)

• 26.10. Laternenfest (Buchholz)

• 02.11. Kinderhalloween (Flora)

• 23.11. Kniffel-Abend (Neue Hoffnung)

• 07.12. Kinderweihnachtsfest / Jahresabschluss (Flora)

• 07.12. Nikolaus (Neue Hoffnung)


Kontakt:


• Kleingartenverein Buchholz e.V.

• Kleingartenverein Neue Hoffnung e.V.

• Kleingartenverein Flora e.V.


Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und den jeweiligen Veranstaltungsorten erhaltet ihr bei euren Vereinsvorständen oder auf den Aushängen in den Vereinsheimen.

 
 

Aktualisiert: 3. Okt. 2024

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

nun sind wir im August angekommen, der Höhepunkt der Gartensaison ist erreicht.

Der Garten lädt nun nicht nur zum Verweilen ein, sondern bietet auch eine Vielzahl

von Obst und Gemüse, die nun erntereif sind. Man, sieht im wahrsten Sinne der Worte

die Früchte seiner Arbeit

Am 3. August fand unser diesjähriges „kleines Sommerfest“ statt.

Da ich diese Zeilen für die Gartenzeitung Anfang Juli schrieb, kann ich euch leider

erst in der nächsten Ausgabe darüber berichten. 

WICHTIGE HINWEISE:

Seit den 15. Juli 2024 ist zum der „Brut- und Setzzeit“ ein leichter Pflegeschnitt der

Hecken wieder gestattet, wenn keine Vögel in der Hecke nisten. Also, wer bis jetzt

seine Hecke noch nicht geschnitten hat, sollte das nun nachholen. Bitte denkt wieder

dabei an die vorgeschriebene Heckenhöhe von 1,20m und auf die Heckenbreite 

von 0,40m. Aber auch die Gartenarbeit darf nicht zu kurz kommen und der Weg vor

dem Garten gehört auch dazu! Das heißt, den Weg bis zur Mitte vor eurem Garten

regelmäßig von Beikräutern wie z.B. Löwenzahn, Spitzwegerich usw. sowie von selbst ausgesamten Rasen sauber zu halten.

Jetzt noch etwas in eigener Sache des Vorstandes. Auch wir merken immer mehr

wie die Zeit der digitalen Welt voranschreitet und versuchen alles etwas zeitgemäßer

zu machen, um uns den administrativen Aufwand zu vereinfachen. Die Versendung

von Informationen sowie Rechnungen usw. ist per E-Mail wesentlich einfacher und kostengünstiger. Deshalb bitten wir euch um die Aktualisierung eurer Daten.

Leider liegen uns vielfach nicht mehr aktuelle Kontaktdaten vor.

Bittet teilt uns eure aktuelle Telefon-Nummer (Festnetz und/oder Mobil), aktuelle Wohnanschrift, Kontodaten und eine E-Mail-Adresse mit, unbedingt auch die

Gartennummer nicht vergessen. Das Formular „Änderungsmitteilung“ findet ihr auf

unserer „Webseite“ unter www.kgv-flora.de unter der Rubrik „Formulare“.

Dieses steckt ihr bitte ausgefüllt in den Briefkasten am Vereinsheim oder schickt es als Anhang per E-Mail an info@kgv-flora.de oder auch per Post an KGV Flora e.V.,

Hoppelweg 2, 30657 Hannover.

Der nächste Wegedienst für den Kirschweg und Quittenweg findet wie gewohnt am

24. August von 8:30 - 12:00 Uhr statt.

Wir wünschen euch einen grünen Daumen und weiterhin viel Spaß in den Gärten!

Auf unserer Homepage www.kgv-flora.de informieren wir euch immer, über den aktuellen Stand der Dinge. So verbleibe ich auch dieses Mal mit einem dreifachen „Gut Grün “

 

Reinhard Piehl

 
 

Aktualisiert: 3. Okt. 2024



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Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juli und das Jahr ist schon wieder halb rum.

Aber die Gartensaison ist zum Glück noch lange nicht zu Ende.

An dieser Stelle möchten wir schon mal auf das „Kinderfest-/Sommerparty“ 

am Samstag den 3.August hinweisen. Der Festausschuss informiert euch noch

rechtzeitig über alle Details in den Aushängekästen und auf der Webseite dazu.

Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz,

Gartenabfällen usw. im Garten verboten ist. (§ 8.5 Gartenordnug)

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des

Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen

Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden.

(§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)

Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger

Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex

unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.

Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr.

Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. 

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,

was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und

Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.

WICHTIGE HINWEISE:

Die Region Hannover schützt das Grundwasser auch in diesem Jahr mit zeitlichen

Einschränkungen der Bewässerung an besonders heißen Tagen.

Seit dem 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur

von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder

Golfplätze nicht bewässert werden. Grund für die Einschränkungen ist die trotz des

Hochwassers im Winter weiterhin kritische Grundwasser-Gesamtsituation in der Region Hannover.

Dieser Hinweis ist für die Gartenfreunde, deren Gärten am „Sahlkamp“ liegen!!

Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „Gemeinschaftsarbeit“ erledigt. Pächter dieser Gärten (1 bis 12a) sind aber für das Entfernen des Unkrauts am „Sahlkamp“ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut dort regelmäßig zu entfernen.

Der nächste Wegedienst für den „Apfel und Mirabellenweg“ findet am 06. Juli sowie der darauffolgende für den „Birnen und Erdbeerenweg“ am 27. Juli ab 8:30 Uhr statt.

Wir wünschen allen Pächtern weiterhin eine schöne Garten-Saison 2024.

„Mit einem dreifachen Gut Grün!“

 

Reinhard Piehl ei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des

Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen

Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden.

(§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)

Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger

Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex

unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.

Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr.

Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. 

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,

was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und

Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke

zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung

tößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des

Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen

Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden.

(§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)

Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger

Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex

unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.

Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von :00 bis 7:00 Uhr.

Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. 

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,

was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und

Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke

zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung

einer guten Gartennachbarschaft.

sGartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)

Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger

Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex

unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.

Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr.

Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. 

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

Jeder Pächter, eine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,

was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und

Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke

zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung

einer guten Gartennachbarschaft.


 
 
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