- Reinhard Piehl

- 6. Dez. 2023
- 0 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Apr. 2024

Aktualisiert: 7. Apr. 2024

Aktualisiert: 8. Dez. 2023
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Die Gartensaison ist nun zu Ende und der Garten ist winterfest gemacht.
Rosen und empfindliche Stauden sind angehäufelt und ich hoffe, ihr habt daran gedacht, die temperaturempfindlichen Gerätschaften, wie Pumpen und Schläuche frostsicher einzulagern.
Noch einen kleinen Rückblick in den Oktober.
Am 14. Oktober fand die 2. Gartenbegehung 2023 in unserer Anlage statt.
Das Resümee: Wie auch in den vergangenen Jahren, hatte sich das Pflichtbewusstsein
einiger Pächter noch nicht ins positive gewandelt. Es mussten wieder 37 Pächter schriftlich ermahnt werden wegen Verwahrlosung des Gartens, Heckenschnitt und Verunkrautung der
Wege vor den Gärten. Mit Freude haben wir festgestellt, dass ca. 80% der Pächter ihren Pflichten gut nachkommen. Es wurden und werden noch Pächter mit viel zu hohen Bäumen und Koniferen in ihren Gärten angeschrieben, mit der Aufforderung, diese zu stutzen bzw. zu entfernen.
Dies gilt sowohl für einzelnstehende Bäume und Sträucher als auch für Hecken.
Einen Bestandsschutz gibt es nicht, dass ist ein Irrglaube! Für Bäume und Hecken im Kleingarten gilt nur der Bestandsschutz nach der regionalen Baumschutzsatzung.
Verbotene und falsch gesetzte Bäume bilden Ausnahmen.
Eine Ausnahme und vom Bestandsschutz nicht gedeckt sind großwüchsige Bäume, die in Kleingärten nicht angepflanzt werden dürfen und auch nie durften.
Folgende Bäume befinden sich unter anderem darunter: Birke, Buche, Eiche, Eibe Fichte, Kastanie, Kiefer, Korkenzieherweide, Lärche, Tanne, Walnuss, Wacholder, Weide usw.
(siehe Webseite unter Schaukasten) Eine Besonderheit hierbei bilden Koniferen.
Die kiefernartigen Nadelhölzer sind oft als Sichtschutzhecken in den Kleingärten angepflanzt. Sie werden nach dem Bundeskleingartengesetz als nicht zur kleingärtnerischen Nutzung geeignet klassifiziert und fallen daher nicht unter den Bestandsschutz und dürfen bzw. müssen sogar entfernt werden, spätestens bei einem Pächterwechsel.
WICHTIGE INFORMATIONEN:
Die Ruhezeiten sind ab den 21.10.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben.
Sonn-und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten!
Das Trinkwasser am Vereinshaus wurde ab 30.10.2023 für die Winterzeit abgestellt.
Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Den neuen „Wegedienstplan“ für 2024 findet ihr in den Aushangkästen und auf der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de
Zum Ende dieses Gartenjahres möchte ich mich bei allen Vorstandsmitgliedern recht herzlich für ihre Unterstützung bei der Vorstandsarbeit bedanken und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr.
Wir vom Vorstand wünschen euch allen eine besinnliche Adventszeit, schöne Weihnachten und zwischen den Jahren eine Zeit der Ruhe und Entspannung sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Für 2024 alles erdenklich Gute, eine stabile Gesundheit und viel Lust und Vorfreude auf das neue Gartenjahr.
Bis dahin bleibt oder werdet gesund. „Gut Grün“
Euer 1. Vorsitzender
Reinhard Piehl

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
die Saison so gut wie zu Ende. Wie schon in den letzten Jahren, möchte ich euch auf dieses Thema wieder einmal hingewiesen, was bei eventuellen Einbrüchen in eure Gärten alles zu tun ist. Hier die Information für alle neuen und auch alten Pächter.
Gerade in den kommenden Monaten ist man ja nicht mehr täglich im Garten. Deshalb mein Rat, regelmäßig z.B. in Verbindung mit einem Spaziergang in euren Garten zu kontrollieren, ob alles noch in Ordnung ist. Solltet ihr einen Einbruch feststellen, dann auf jeden Fall die Polizei rufen um den Schaden anzuzeigen. Dann lasst euch noch die „Tagebuchnummer“ von der Polizei geben, die ist wichtig für die Schadensmeldung. Für die Bearbeitung der Schadensmeldung
sind 1 bis max. 5 aussagekräftige Fotos vom Schaden erforderlich.
Der Versand der Fotos ist auch per E-Mail an versicherung@kleingaertner-hannover.de möglich. Die Versicherung hat keinen Zugriff auf die Fotos der Polizei!
Kaufbelege der entwendeten Gegenstände sind mit einzureichen. Reparaturen sind nur nach vorheriger Freigabe eines Kostenvoranschlags durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover möglich. Kann die Reparatur von euch selbst durchgeführt werden, erstattet die Versicherung die Materialkosten nach Vorlage von Belegen (auch Eigenbelege) und jede Arbeitsstunde mit 12,- €.Falls ihr es nicht selber macht oder könnt, erfolgt eine Vermittlung
und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover. In Ausnahmefällen kann auch, nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer „Kostenschätzung“ mit dem Versicherungsdienst, ein externer Handwerker beauftragt werden. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann auch direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine „Abtretungserklärung“
von euch an die ausführende Reparaturfirma. Für Entschädigungszahlungen tragt bitte noch eure IBAN-Nummer in das Formular ein. Das „Schadensanzeigeformular“ für die Versicherung findet ihr auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de in der Rubrik „Formulare“.
Dort könnt ihr es direkt ausfüllen und danach auf eurem Drucker ausdrucken. Zur Vermeidung von Komplikationen bei der Bearbeitung wäre es von Vorteil, die Schadensanzeige an das Büro vom Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover direkt einzureichen.
Bei eventuell auftretenden Fragen könnt ihr euch auch an unseren Versicherungsobmann Benjamin Bartels mit der E-Mail versicherungsobmann@kgv-flora.de als direkten Ansprechpartner wenden.
WICHTIGE INFORMATIONEN:
Für die angemeldeten Kinder findet am 11.November 2023 ab 17:00Uhr der „Laternenumzug“ statt.
Am 02.Dezember von 15:00-17.00Uhr veranstalten wir eine „Kinderweihnachtsfeier“.
Eltern die mit ihren Kindern daran teilnehmen möchten, können sich unter
festausschuss@kgv-flora.de bis zum 11.11.2023 dazu anmelden.
Für die „Nachzügler“ findet der Wegedienst letztmalig in diesem Jahr am
11.November von 8:30 - 12:00 Uhr statt.
Die Ruhezeiten werden vom 21.10.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben.
Sonn-und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten!
Das Trinkwasser am Vereinshaus wird zum 30.10.2023 für die Winterzeit abgestellt.
Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Bleibt weiterhin gesund. „Gut Grün“.
Reinhard Piehl
