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Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

wie schon im Januar veröffentlicht, möchte ich euch nochmals auf die Jahreshauptversammlung aufmerksam machen, sowie auf die im Anschluss stattfindende Gesellschafter Versammlung der Stromgesellschaft Flora.

Hiermit lade ich alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag den 05.03.2022 um 11.30 Uhr im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. in der Gottfried-Keller-Straße 28/30

in 30655 Hannover ein.

Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder.


Vorläufige Tagesordnung:

Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder

1. Genehmigung der Tagesordnung

2. Grußworte

3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 23.02.2020

4. Berichte

4.1 Geschäftsbericht 2020/21

4.2 Kassenbericht 2020/21, Vereinskasse

4.3 Bericht der Revisoren

5. Aussprache zu den Berichten

6. Entlastung des Vorstands

7. Wahlen

7.1 Wahl einer Wahlkommission

7.2 Wahl des/der 1.Vorsitzenden/de

7.3 Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de

7.4 Wahl des/der 1.Schriftführer/in

7.5 Wahl des/der 1.Kassierer/in

7.6 Wahl des/der 2.Schriftführer/in

7.7 Wahl des/der 2.Kassierer/in

7.8 Wahl der Revisoren

7.9 Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt)

8. Bestimmung des Festausschusses

9. Vorstellung des Haushaltsplanes 2022

Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2022

10. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

11. Mitteilungen des Vorstandes

Hinweis:

Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 05. Mai 1986 zu stellen.

Die jeweiligen Protokolle liegen zur Einsicht aus.

Wir würden uns sehr über eine zahlreiche Teilnahme freuen, da u.a. auch einige wichtige Ehrenämter zu besetzen sind.


Reinhard Piehl


Gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden hiermit alle Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora eingeladen zur Gesellschafter-Versammlung 2020 im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V. am Samstag, den 05.03.2022im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V.

in der Gottfried-Keller-Straße 28/30 in 30655 Hannover

1. Genehmigung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 23.02.2020

3. Jahreskassenberichte 2020/21, Erläuterungen und Aussprache

4. Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung

5. Wahlen

5.1 Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers

5.2 Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers

5.3 Wahl eines technischen Beraters

5.4 Wahl der Revisoren

6. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge

Hinweis:

Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung zu richten und zwar an die nachstehende Adresse:

Stromgesellschaft Flora, Geschäftsführerin Nadine Lorimer, Podbielskistr. 201, 30177 Hannover.

Nadine Lorimer

 
 

Katrin aus dem Nachbargarten brachte mir eine Schnegel. Was ich dann las, brachte mich darauf, Euch doch etwas über dieses Tier zu vermitteln.


Wer mag schon gerne Schnecken im Garten?! Diese Monster, die über Nacht das frische Grün von Dahlien, jungen Gemüsepflanzen, Rittersporn und was noch alles abfressen!


Nicht so der oder die Schnegel (der Duden erlaubt beide Schreibweisen)! Wenn Ihr auf so eine Schnecke trefft, schätzt Euch glücklich!

Die Schnegel ernährt sich von abgestorbenen oder welken Pflanzen(teilen), von Pilzen, sogar von toten Tieren, also Aas. An frisches Grün gehen sie so gut wie gar nicht ran. Und: was fast das Wichtigste ist: sie fressen die Gelege von anderen Nacktschnecken, egal wie groß die Eier sind, und überwältigen sogar Nacktschnecken, die so groß sind wie sie und fressen sie dann.

Sie könnte also eine Verbündete sein, im Kampf gegen die anderen Nacktschnecken!

Man kann sie inzwischen sogar kaufen. Es gibt eine Züchterin, die sie vermehrt und versendet. Im Internet zu finden!


Sonst noch wissenswert: Die Schnegel kann bis 20cm lang werden, im Durchschnitt eher 13cm. Sie ist ein Zwitter. D.h. Jede Schnecke hat einen weiblichen und einen männlichen Genitaltrakt. Ich konnte nicht finden, ob sie sich selbst befruchten können. Stattdessen aber ausführliche Artikel über ihr Paarungsverhalten! Schön zu lesen bei Wikipedia.


Sie ist nur nachtaktiv, versteckt sich tagsüber. Auf Grund ihrer Lebensweise sind die Schnegel, besonders im Gemüsegarten, als Nützlinge anzusehen. Wer hätte das gedacht!?


 
 

Die Richtlinien finden Sie als PDF zum nachlesen hier: Richtlinien der Stromgesellschaft



Nadine Lorimer



Stromgesellschaft Flora - Geschäftsführung

Richtlinie zur „Elektrischen Versorgung der Kleingärten“ im Kleingärtnerverein FLORA e.V.

1. Allgemeines

Zwischen den Stadtwerken Hannover AG und dem Kleingärtnerverein FLORA e.V. besteht ein Vertrag für die Versorgung der Kleingartenanlage mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz.

Dieser Vertrag basiert auf den folgenden Grundlagen:

  • Technische Anschlussbestimmungen (T.A.B.)

  • Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz (A.V.B.)

  • Zusätzliche „Richtlinien für die Versorgung von Kleingartenkolonien“, die auf den T.A.B. und A.V.B. basieren.

Diese Bedingungen liegen zur Einsichtnahme bereit.

Der Verein bzw. die Stromgesellschaft gibt diese Bedingungen an jeden einzelnen Garteninhaber weiter, dessen Laube aus dem privaten Versorgungsnetz mit elektrischer Energie versorgt wird. Der einzelne Gartenpächter übernimmt die volle Verantwortung für den Anlagenteil innerhalb seines Gartens, einschließlich des Anschlusskabels bis zur Gartengrenze. Die Wartung und Versorgung des Versorgungsnetzes innerhalb der allgemeinen Vereinsflächen/-wege übernimmt die Stromgesellschaft.

2. Besondere zu beachtende Punkte

2.1 Elektroinstallationsarbeiten:

  • Elektroinstallationsarbeiten dürfen nur von einem bei den Stadtwerken Hannover AG zugelassenen Installateur ausgeführt werden, der von der Geschäftsführung beauftragt wurde.

2.2 Anschluss neuer Lauben:

  • Jede neu installierte Laube muss an das bestehende Versorgungsnetz angeschlossen werden. Vor Beginn der Arbeiten ist die Stromgesellschaft zu informieren. Nach Fertigstellung muss ein Inbetriebsetzungsantrag, gefertigt und unterschrieben vom Installateur, der Stromgesellschaft übergeben werden.

2.3 Verteilerschränke:

  • Die Verteilerschränke beinhalten neben der Messeinrichtung eine Sicherung und einen Fehlerstromschutzschalter. Diese Schränke sind nur für Beauftragte der Stromgesellschaft zugänglich. Bei Störungen ist ein Beauftragter zu kontaktieren. Eine Liste der Beauftragten hängt im Vereinsheim aus.

  • Nachträgliche Installationen in den Unterverteilern oder die Verlegung von Erdkabeln werden durch die Geschäftsführung der Stromgesellschaft festgelegt.

2.4 Strombezugsverhandlungen:

  • Direkte Verhandlungen über den Strombezug können nur mit der Stromgesellschaft geführt werden. Bei Bedarf wird sich die Stromgesellschaft mit den Stadtwerken Hannover AG in Verbindung setzen. Die Stadtwerke sind zuständig für die Übergabestation und die Hauptanschlusssicherungen.

2.5 Anschluss und Leistungsbegrenzung:

  • Jedes Gartengrundstück verfügt über einen 230 V~ Wechselstromanschluss mit einer maximalen Leistungsentnahme von 2000 Watt. Diese Grenze darf nicht überschritten werden.

  • Einschränkungen gemäß T.A.B.: Elektromotoren bis max. 1100 Watt; Verbrauchsmittel mit Phasenanschnittsteuerungen bis max. 1000 Watt.

  • Der Betrieb von eigenen Stromerzeugungsgeräten sowie die Versorgung mehrerer Gartengrundstücke aus einem Anschluss sind nicht zulässig.

2.6 Strommessung und Abrechnung:

  • Die elektrische Arbeit wird in den Wege-Verteilerschränken gemessen und jährlich von der Stromgesellschaft abgelesen und abgerechnet. Innerhalb des Jahres werden Abschlagszahlungen erhoben.

  • Bei den neu installierten Verteilerschränken können Gartenpächter mit einem erworbenen Schlüssel ihren Zählerstand jederzeit prüfen. Bei Altanlagen sind Geschäftsführer oder Wegewarte für die Zählerstandsfeststellung zu kontaktieren.

  • Bei Rückgabe eines Gartens an den Verein wird der Zählerstand durch die Stromgesellschaft ermittelt und abgerechnet.

3. Schlussbemerkungen

Verstößt ein Garteninhaber gegen einen oder mehrere der genannten Abschnitte, die auf dem Vereinsbeschluss vom November 1973 (Schaffung eines vereinseigenen Versorgungsnetzes) beruhen, kann ihm der Elektroanschluss entzogen werden.

Die Entscheidung trifft die Geschäftsführung der Stromgesellschaft in Absprache mit dem Verein.


 
 
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