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Die wichtigsten Regeln der Stromgesellschaft auf einen Blick:

Eure Zählerkästen befinden sich in den grünen Elektrokästen. Hier findet ihr auch Euren FI-Schutzschalter


Die Ablesungen der Zählerstände erfolgt durch die Stromgesellschaft.


Der Abrechnungszeitraum läuft vom 01. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres. Die Rechnungen sind zum 30. Juni jeden Jahres fällig.

Bitte überprüft nach Erhalt der Rechnungen, ob die Bankdaten noch aktuell sind. Änderungen der Bank / Adressdaten sind unverzüglich mitzuteilen, damit keine weiteren Kosten entstehen.


Elekrogeräte dürfen nur mit einem Anschlusswert von insgesamt 2.000 Watt berieben werden.


Der Betrieb von Geräten für die eigene Stromerzeugung ist nicht zulässig. Ebenso ist es nicht zulässig, mehrere Gartengrundstücke aus einem Anschluß zu versorgen.


Elektroinstallationsarbeiten sind nur von einem bei den Stadtwerken Hannover AG zugelassenen Installateur, der durch die Geschäftsführung beauftragt worden ist, zulässig und auszuführen.


Für die Beseitigung von Schäden, die am unterirdischen Kabel vom Wegeverteiler zur Laube entstehen, hat der Gesellschafter aufzukommen. Die Kosten für die Schadensbehebung ausschließlich am Kabel trägt die StG.


Die Gesellschafterversammlung der Stromgesellschaft findet direkt im Anschluss der Gesellschafterversammlung des Kleingartenvereins statt.


Weitere Informationen findet Ihr in der Richtlinie der „Elektrischen Versorgung der Kleingärten“ im Kleingärtnerverein FLORA e.V.


Ach als PDF zum nachlesen: Regeln der Stromgesellschaft


Nadine Lorimer

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