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AutorenbildReinhard Piehl

Gartenzeitung 07/2024

Aktualisiert: 3. Okt.




Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juli und das Jahr ist schon wieder halb rum.

Aber die Gartensaison ist zum Glück noch lange nicht zu Ende.

An dieser Stelle möchten wir schon mal auf das „Kinderfest-/Sommerparty“ 

am Samstag den 3.August hinweisen. Der Festausschuss informiert euch noch

rechtzeitig über alle Details in den Aushängekästen und auf der Webseite dazu.

Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz,

Gartenabfällen usw. im Garten verboten ist. (§ 8.5 Gartenordnug)

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des

Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen

Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden.

(§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)

Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger

Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex

unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.

Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr.

Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. 

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,

was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und

Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.

WICHTIGE HINWEISE:

Die Region Hannover schützt das Grundwasser auch in diesem Jahr mit zeitlichen

Einschränkungen der Bewässerung an besonders heißen Tagen.

Seit dem 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur

von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder

Golfplätze nicht bewässert werden. Grund für die Einschränkungen ist die trotz des

Hochwassers im Winter weiterhin kritische Grundwasser-Gesamtsituation in der Region Hannover.

Dieser Hinweis ist für die Gartenfreunde, deren Gärten am „Sahlkamp“ liegen!!

Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „Gemeinschaftsarbeit“ erledigt. Pächter dieser Gärten (1 bis 12a) sind aber für das Entfernen des Unkrauts am „Sahlkamp“ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut dort regelmäßig zu entfernen.

Der nächste Wegedienst für den „Apfel und Mirabellenweg“ findet am 06. Juli sowie der darauffolgende für den „Birnen und Erdbeerenweg“ am 27. Juli ab 8:30 Uhr statt.

Wir wünschen allen Pächtern weiterhin eine schöne Garten-Saison 2024.

„Mit einem dreifachen Gut Grün!“

 

Reinhard Piehl ei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des

Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen

Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden.

(§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)

Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger

Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex

unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.

Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr.

Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. 

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,

was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und

Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke

zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung

tößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des

Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen

Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden.

(§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)

Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger

Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex

unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.

Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von :00 bis 7:00 Uhr.

Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. 

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,

was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und

Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke

zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung

einer guten Gartennachbarschaft.

sGartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)

Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger

Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex

unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.

Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr.

Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. 

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

Jeder Pächter, eine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,

was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und

Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke

zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung

einer guten Gartennachbarschaft.


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