Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
wie schon im April veröffentlicht, möchte ich euch nochmals auf die Jahreshauptversammlung aufmerksam machen, sowie auf die im Anschluss stattfindende Gesellschafter Versammlung der Stromgesellschaft Flora.
Hiermit lade ich alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer
Mitgliederversammlung 2021/22 am Samstag den 21.Mai 2022 um 11.00 Uhr in unser Vereinszelt auf der Festwiese hinter dem Vereinsheim ein.
Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder.
Vorläufige Tagesordnung:
Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder
1. Genehmigung der Tagesordnung.
2. Grußworte
3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 23.02.2020
4. Berichte
4.1 Geschäftsbericht 2020/21
4.2 Kassenbericht 2020/21, Vereinskasse
4.3 Bericht der Revisoren
5. Aussprache zu den Berichten
6. Entlastung des Vorstands
7. Wahlen
7.1 Wahl einer Wahlkommission
7.2 Wahl des/der 1.Vorsitzenden/de
7.3 Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de
7.4 Wahl des/der 1.Schriftführer/in
7.5 Wahl des/der 1.Kassierer/in
7.6 Wahl des/der 2.Schriftführer/in
7.7 Wahl des/der 2.Kassierer/in
7.8 Wahl der Revisoren
7.9 Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt)
8. Bestimmung des Festausschusses
9. Vorstellung des Haushaltsplanes 2022
9.1 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2022
10. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
10.1 Antrag auf Änderung der Vereinssatzung vom 05.Mai1986
10.2 Beschlussfassung zur Änderung auf die neue Vereinssatzung
11. Mitteilungen des Vorstandes
Hinweis:
Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 05. Mai 1986 zu stellen.
Das Protokoll der JHV von 2020 wird in der Versammlung verlesen. Wir würden uns auch sehr über eine zahlreiche Teilnahme freuen, da u.a. wichtige Ehrenämter zu besetzen sind.
Der Entwurf der überarbeiteten Passagen zur neuen Vereinssatzung wird dieser Einladung nochmals beigefügt und kann auch unter unserer Webseite www.kgv-flora.de abgerufen werden.
Hier noch einmal die überarbeitete Passagen der Satzung des Kleingärtnerverein Flora e.V.,
Hoppelweg 2, 30657 Hannover
§ 2 alter Text - Zweck und Aufgaben
(1) Der Verein ist überparteilich, sowie konfessionell und weltanschaulich neutral.
(2) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Seine Zwecke sind insbesondere:
a) Die Förderung aller Maßnahmen, die der Verwirklichung des Bundeskleingartengesetzes
vom 28. Februar 1983 in seiner jeweils gültigen Fassung dienen;
b) die Schaffung von Grünflächen und Anlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind;
c) die Förderung aller Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Kleingärten als Teil des
öffentlichen Grüns im Interesse der Gesunderhaltung der gesamten Bevölkerung;
d) die Weckung und Intensivierung des Interesses für den Kleingarten als Teil des öffentlichen
Grüns in der Bevölkerung, insbesondere bei der Jugend, um den Menschen die enge
Verbindung zur Natur zu erhalten;
e) die Förderung aller Maßnahmen, die sicherstellen, dass öffentliche Grünflächen und
Kleingärten dem Wohle der Allgemeinheit auf materiellen, geistigem und sittlichen Gebiet
dienen;
f) der Aufbau der Kleingartenanlagen in Anpassung an den modernen Städtebau;
g) die Erhaltung der Umwelt, Flora und Fauna zum Wohle der Allgemeinheit;
h) die fachliche Beratung der Mitglieder;
i) die Förderung von Kinder- und Jugendpflege;
j) die Mitwirkung bei der Lösung der Kleingartenwohnfrage im Sinne der allgemeinen
Aufbaubestimmungen.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§2 - Zweck und Aufgaben - Abs.3 ist überarbeitet!
(3) Zweck des Vereins ist die Förderung der Kleingärtnerei (i.S.v.§52Absatz 2 Nr.23 AO).
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
a) Schaffung und Erhaltung von Kleingärten i.S.d. Bundeskleingartengesetz vom 28.02.1983
in der jeweiligen gültigen Fassung als Teil des öffentlichen Grüns im Interesse der Grundhaltung der gesamten Bevölkerung;
(b) die Schaffung von Grünflächen und Anlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind;
(c) wurde gestrichen, siehe bereits a);
(e) wurde gestrichen, siehe bereits a) und b)
(i) wurde gestrichen (Jugendhilfe meint Kindergärten, Kitas, Kinderheime. Veranstaltungen
des Vereins auch für Kinder werden durch den Zweck „Kleingärtnerei“ abgedeckt.)
(j) wurde gestrichen, (da zu unbestimmt und der Zusammenhang mit der Kleingärtnerei nicht ersichtlich ist.)
§ 3 alter Text - Mitgliedschaftsrechte und –pflichten, Abs.5
(5) Jedes Mitglied ist verpflichtet, an der angesetzten Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen.
§ 3 neuer Text - Mitgliedschaftsrechte und –pflichten, Abs.5
(5) Jedes Mitglied, welches auch Pächter eines Kleingartens ist, ist verpflichtet, an der angesetzten Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen.
§ 6 alter Text § 4 – Der Vorstand, Abs.7
(7) Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Bare Auslagen und Lohnausfall durch
Arbeitsversäumnisse werden vergütet. Dem Vorstand kann von der
Jahreshauptversammlung eine dem Rahmen seiner Aufwandsentschädigung bewilligt werden.
§ 6 neuer Text § 4 – Der Vorstand, Abs.7
(7) Die Mitglieder des Vorstands können für ihren Arbeits-Zeitaufwand (pauschale) Vergütungen
erhalten. Der Umfang der Vergütung darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der
Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins. Die Höhe der Vergütung wird
von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Tatsächlich entstandene Aufwendungen
(z.B. für Büromaterial, Fahrkosten) werden zusätzlich erstattet.
§ 9 alter Text - Beiträge, Kassen- und Rechnungswesen, Abs. 1
(1) Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Sie sind spätestens bis zum 1. Januar eines jeden Jahres an den Verein zu entrichten.
§ 9 neuer Text - Beiträge, Kassen- und Rechnungswesen, Abs. 1
(1) Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Sie werden zusammen mit der Jahresrechnung, in der auch die Pacht erhoben wird, erhoben. Sie werden fällig zum 01.12. eines jeden Jahres.
§ 11 alter Text - Änderung des Zweckes, Auflösung des Vereins, Abs.2 (2) Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Landeshauptstadt Hannover zur Schaffung neuer Kleingärten und Erhaltung alter Anlagen.
§ 11 neuer Text - Änderung des Zweckes, Auflösung des Vereins, Abs.2
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen des Vereins an den Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V.,
Gottfried-Keller-Straße 28, 30655 Hannover, ersatzweise an die Landeshauptstadt Hannover,
der/die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Zwecke zu verwenden hat (z.B. Schaffung neuer Kleingärten, Erhaltung alter Anlagen).
Beschlüsse, die eine Änderung des Vereinszweckes oder bei Auflösung eine
Vermögensverfügung bedeuten, dürfen erst nach Einwilligung durch das zuständige
Finanzamt ausgeführt werden.
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, es ist so weit. Unser traditionelles „Angrillen“
in diesem Jahr, beginnt am 21.Mai 2022 ab 14:00Uhr. Für euer leibliches Wohl wird gesorgt. Es gibt wie immer leckere Bratwurst und Steaks sowie andere Köstlichkeiten, die von unserem Festausschuss und seinen Helfern für euch zubereitet werden. Ihr bringt nur noch gute Laune und eure Freunde mit sowie einen ordentlichen Durst und wir halten Bier, Wein und alkoholfreie Getränke für euch bereit.
WICHTIGE HINWEISE:
Der nächste Wegedienst findet wie gewohnt, am 7.Mai 2022 und der darauffolgende
am 28.Mai 2022 statt. Beginn ist wie immer um 8.30 Uhr.
Reinhard Piehl
1.Vorsitzender
Liebe Gesellschafterinnen, liebe Gesellschafter der Stromgesellschaft,
wie schon im April veröffentlicht, möchte ich alle Mitglieder nochmals
gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stromgesellschaft Flora
zur Gesellschafter-Versammlung 2021/22 eingeladen.
Diese findet im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V.
am Samstag, den 21.05.2022 in dem Vereinszelt auf der Festwiese, hinter dem Vereinsheim statt.
Vorläufige Tagesordnung:
1. Genehmigung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2020
3. Jahreskassenberichte 2020/21, Erläuterungen und Aussprache
4. Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung
5. Wahlen
5.1 Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers
5.2 Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers
5.3 Wahl eines technischen Beraters
5.4 Wahl der Revisoren
6. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge
7. Anträge, Anfragen und Hinweise der Gesellschafter/innen und der Geschäftsführung
Hinweis:
Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung
an die Geschäftsführung zu richten und zwar an die nachstehende E-Mail-Adresse: stromgesellschaft@kgv-flora.de
Nadine Lorimer
Geschäftsführerin der Stromgesellschaft
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