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Gartenzeitung 06/2022

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

Am 23.April fand die erste Gartenbegehung 2022 statt. Bei fast allen Pächtern gab es hinsichtlich des Heckenschnitts kaum Beanstandungen. Das ist schon mal ein erfreuliches Ergebnis, dass das Bemühen des Vorstands auf Einhaltung der Heckenhöhe von 1,20m Erfolg hatte. Dafür wurde leider von 29 Pächtern wohl vergessen, dass Unkraut vor den Gärten bis zur Wegmitte zu entfernen! Aber das ist schon ein Fortschritt gegenüber dem letztem Jahr (49).

Diese Pächter wurden schriftlich an ihre „Pflichten erinnert. Ein paar Gartenfreunde scheinen auch zu glauben, dass ein Garten als Ablageplatz für Müll und Unrat zu nutzen ist. Auch sie wurden schriftlich ermahnt, ihre Gärten so wiederherzustellen, dass sie den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes, des Pachtvertrages sowie der Gartenordnung wieder entsprechen. An alle übrigen pflichtbewussten Pächter, super macht weiter so!

Der Festausschuss arbeitet mit Hochtouren daran, den Veranstaltungsplan für dieses Jahr zusammenzustellen. Ihr könnt gespannt darauf sein, was der Festausschuss sich für euch ausgedacht hat. Der Veranstaltungsplan wird in der Gartenzeitung, auf unserer Internetseite sowie in den Aushangkästen zeitnah veröffentlicht werden.

Aus gegebenen Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass das Verwenden von Salz und Essig zur Unkrautvernichtung verboten ist. Rechtlich werden Essig und Salz als nicht erlaubte Pflanzenschutzmittel eingestuft. Essig übersäuert den Boden, Salz tötet wichtige Mikroorganismen ab und auch das Grundwasser wird langfristig von den Substanzen belastet.

Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachen weist darauf hin, dass der Einsatz derartiger Substanzen als Herbizid auf sogenannten Nichtkulturlandflächen laut §3 des Pflanzenschutzgesetzes als rechtswidrig einzustufen ist, da er gegen die "gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz" verstößt. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet generell den Einsatz aller Präparate, die keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel haben, aber andere Organismen schädigen können. Im Falle der Nichtbeachtung kann der Betroffene in der Regel eine schriftliche, bußgeldbewehrte behördliche Anordnung mit der Aufforderung, entsprechende Anwendungen zu unterlassen erhalten. Die Anordnung ist mit 175€ gebührenpflichtig. Bei Verstoß gegen diese behördliche Anordnung drohen zusätzlich hohe Bußgelder. Daher lohnt sich für Gartenbesitzer auch ein Blick auf Alternativen. Mechanische Verfahren: Grün im Gemüsebeet oder Unkrautpflanzen auf den Gehwegen kann man mit bewährter Handarbeit jäten.

Dies gelingt besonders gut nach dem Regen, da dann der Boden aufgeweicht ist und auch die Wurzeln leicht zu entfernen sind.

Thermische Verfahren: Wärme ist ein guter Unkrautvernichter. Gas- und strombetriebene Geräte können beim Abflammen eine Hilfe sein, durch die erzeugte Hitze wird das pflanzliche Eiweiß zerstört. Auch Unkrautsamen können auf diese Weise keimunfähig werden.

Manchmal reicht auch schon heißes Wasser aus.

WICHTIGE HINWEISE:

Die nächsten Wegedienste sind am 18. Juni und 2.Juli von 8:30 - 12:00 Uhr.

Sollte ein Pächter in diesem Jahr vorhaben, seinen Garten zu aufzugeben, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag im August dem Vorstand vorliegen.

Eine neue Verpachtung ist erst nach der Wertermittlung durch einen Schätzer möglich.

Ansprüche auf Zuteilung bzw. Vergabe von Gärten erfolgt ausschließlich durch den Vereinsvorstand ohne Angabe von Gründen durch Vereinsbeschluss.

Das Formular auf eine „Gartenbewerbung“ findet ihr unter www.kgv-flora.de

unter der Rubrik „Formulare“


Bleibt weiterhin gesund. „Gut grün“.

Reinhard Piehl

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