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Gartenzeitung 07/ 2026

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

es ist kaum zu glauben, aber es ist schon Anfang Juli und das Jahr ist schon wieder

halb rum. Aber die Gartensaison ist zum Glück noch lange nicht zu Ende.

An dieser Stelle möchten wir schon mal auf das „Kinderfest und Sommerfest 

am Samstag, den 8. August hinweisen. Das Motto dieser Party soll diesmal

die „80er Jahre "sein. Für das schönste Kostüm an diesen Tag wird es auch ein „Überraschungspreis“ geben. Auch für die Kinder wird es wieder eine „Hüpfburg“ aufgestellt und auch die Preise für Getränke und Speisen werden den „80er Jahren“ angepasst. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details in den Aushängekästen und auf der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de dazu.

Die Region Hannover schränkt wieder die Bewässerungen ein.

Mit der Allgemeinverfügung möchte die Region Hannover den Grundwasserstand in und um Hannover schützen. Klettert das Thermometer über 27 Grad Celsius, ist es deshalb im Zeitraum von 11.00 bis 17.00 Uhr untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger.

Diese Regelung gilt seit dem 01. Juni 2026 und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen.

Diese Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2026 gelten, kann aber bei einer

sich abzeichnenden Änderung der Situation von der Region Hannover erweitert werden.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem

Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden. 

Laut unserer Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung

einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb der Stufe 4 ist. Ab dieser Stufe 4 ist das Betreiben

in den Gärten verboten. Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr auch auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de auf der „Startseite“.

 

WICHTIGE HINWEISE:

Der mindestens jährliche Rückschnitt der Formschnitthecken im Sinne der Ziff. 3.2 der Gartenordnung (Heckenhöhe 1,20m /Heckenbreite 0,40m)  ist unter Beachtung des besonderen Artenschutzes, insbesondere hinsichtlich Brutplätzen europäischer Vogelarten ganzjährig zulässig.

Dieser Hinweis ist für die Gartenfreunde, deren Gärten am „Sahlkamp“ liegen!!

Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „Gemeinschaftsarbeit

erledigt. Innen obliegt das Schneiden jeden einzelnen Pächter selbst.

Für alle Pächter dieser Gärten (1 bis 12a) ist aber auch das Entfernen des Unkrauts am „Sahlkamp“ verpflichtend. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut auch dort regelmäßig zu entfernen.

Der nächsten Wegedienst für den Apfelweg und Mirabellenweg ist am

11.Juli sowie der darauffolgende für den „Birnen und Erdbeerenweg“ am

01. August ab jeweils 8:30 Uhr.

Weiterhin viel Spaß mit euren Gärten. „Mit einem dreifachen Gut Grün! “

 

Reinhard Piehl

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