Gartenzeitung 08/2025
- Reinhard Piehl
- 1. Aug.
- 3 Min. Lesezeit
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
Am 28. +29. Juni 2025 feierten wir das „Laubenfest 2025“des KGV Flora e.V.
Für die Kinder hatten wir wieder eine „Hüpfburg“ geordert. Diese war, wie immer, dass
Highlight an diesem Nachmittag. Wir starteten um 17:00Uhr mit dem Hissen der „Vereinsfahne“.
Dazu spielte der „Musikcorps Langenforth“ flotte Musik aus ihrem großen Repertoire.
In guter alter Tradition begann ab 17:30Uhr das „Grillen“. Es gab Bratwurst, Schaschlik-Spieße
mit Salat, die von unseren Vereinwirten angeboten wurden.
Um 18:30 Uhr startete dann die offizielle „Sommerparty“.
Unser Festausschuss und seine Helfer/-innen hatten unser Festzelt wieder in ein Partyzelt verwandelt. Mit guter Musik von unserem Gartenfreund und DJ Craig Lorimer und mit zwei Freibiermarken pro Pächter wurde das Fest zünftig eingeleitet. Erfreulicherweise kamen auch wieder Gartenfreunde/-innen mit ihren Freunden sowie Gäste aus den Nachbarkolonien,
um mit uns zu feiern. Das Tanzen an diesem Abend kam auch nicht zu kurz und mit viel Spaß und guter Laune ließen wir unser Sommerfest gegen Mitternacht ausklingen. Vielen Dank nochmal an die beiden Damen vom Festausschuss Anke Bartels und Nadine Lorimer sowie allen Helferinnen und Helfern sowie auch an unsere Wegewarte Thomas Kalisch,
Kai Haße, Jörg Schulz, Dieter Borjak, Ulrich Fuge und allen Helfern die uns tatkräftig unterstützt haben, das Festzelt auf und abzubauen.
Am 31. August möchten unsere Vereinwirte Elena und Gregorii mit euch gemeinsam auf unserer Festwiese ein traditionelles moldawische Fest mit Live-Musik, Tanz und natürlich leckeres Essen von 15:00Uhr -20:00Uhr feiern.
Kommt vorbei und erlebt einen großartigen Nachmittag voller Spaß und Kultur!
WICHTIGE HINWEISE:
Laut §14 unserer Satzung ist der Einsatz von Feuerkörben und Feuerschalen unter Einhaltung gewisser Auflagen erlaubt. Bei Trockenheit oder anderem deutlich erhöhtem Gefahrenpotential gilt aber ein zeitweiliges Verbot von offenem Feuer.
Ab der Waldbrandgefahrenstufe IV ist das Betreiben von Feuer-Körben/Schalen
generell verboten. Ob ein solches Verbot ausgesprochen ist, darüber hat sich der Pächter
vor Inbetriebnahme zu informieren. Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr
auch auf unserer Homepage-Startseite unter www.kgv-flora.de.
Immer öfter erreichen uns Beschwerden wegen Ruhestörungen. Deshalb möchten wir nochmals eindringlich darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten der Gartenordnung zu halten. Wer gegen die Ruhezeiten verstößt, kann mit einer Abmahnung rechnen, und
im Wiederholungsfall sogar mit einer Kündigung des Pachtvertrages.
Hier noch einmal die geltenden Ruhezeiten für alle:
Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis nächsten Morgen 7:00 Uhr.
Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!
Wir möchten euch aber grundsätzlich darum bitten, sich bei Ruhestörungen immer zuerst direkt an den Verursacher zu wenden, das heißt den persönlichen Kontakt suchen.
Da kommt man sich auch gleich ein bisschen näher oder lernt sich auch besser kennen.
Sollte allerdings vom Verursacher wiederholt keine Einsicht gezeigt werden, erst dann
solltet ihr euch an den Vorstand wenden.
Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:
Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,
was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, laute oder anhaltende Musik und ähnliche Störungen, sind untersagt.
Das gilt ebenso für Feiern. Nach 22:00 Uhr muss die Musik auf Zimmerlautstärke zurückgeregelt werden! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert
die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.
INFORMATIONEN:
Dieser Hinweis ist für die Gartenfreund/innen, deren Gärten am „Sahlkamp“ liegen!!
Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „Gemeinschaftsarbeit“ erledigt. Pächter dieser Gärten (1 bis 12a) sind aber für das Entfernen des Unkrauts
am „Sahlkamp“ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran,
das Unkraut dort regelmäßig zu entfernen.
Seit dem 15. Juli 2025 dürfen die Hecken wieder offiziell zurückgeschnitten werden.
Also, wer bis jetzt seine Hecke noch nicht gestutzt hat, sollte das nun nachholen!
Bitte denkt wieder dabei an die vorgeschriebene Heckenhöhe von 1,20m!
Der nächste Wegedienst findet wie gewohnt am 23. August für den
Apfel- und Mirabellenweg von8:30Uhr - 12:00Uhr statt.
Bleibt gesund und weiterhin viel Spaß in euren Gärten. Gut Grün!
Reinhard Piehl
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