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Gartenzeitung 10/2022

Aktualisiert: 2. Nov. 2022

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

am 20. und 21. August 2022 war es nach drei Jahren Ausfall durch die Corona Pandemie endlich soweit! Das Sommerfest des KGV Flora e.V. konnte starten. Schon zwei Tage vorher wurde das Festzelt aufgebaut und mit einem georderten „Bierwagen“ konnte es dann losgehen. Am Samstagnachmittag begann es ab 16:30Uhr in guter alter Tradition mit dem „Kuchenbüffet“ mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und für die Kinder mit einer „Hüpfburg“.

Diese war für die vielen Kinder das Highlight an diesem Tag.

Ab 17:00Uhr begann das „Grillen“. Es gab leckere Bratwurst und Steaks sowie viele andere Köstlichkeiten, die von unserem Festausschuss und ihren Helfern angeboten wurden.

Bei guter Musik und mit dem einen oder anderen Glas Wein oder Bier wurde der Abend zünftig eingeleitet. Nach der langen Enthaltsamkeit durch die Pandemie kamen erfreulicher Weise viele Gartenfreunde mit ihren Freunden sowie viele Gäste aus den Nachbarkolonien, um mit uns zu feiern. Das Tanzen kam an diesem Abend auch nicht zu kurz. Am Sonntag 11:00Uhr dann auf zum „Frühschoppen“ mit Fisch- und Käsebrötchen. Wir vom Vorstand möchten uns bei unseren Damen vom Festausschuss Nadine Lorimer und Anke Bartels und all ihren Helferinnen und Helfern recht herzlich bedanken, die für uns dieses „Sommerfest“ ausgerichtet haben.

Vielen herzlichen Dank auch an unsere Wegewarte Thomas Kalisch, Thorsten Peter, Ulrich Fuge, Jörg Schulz, Dieter Borjak und allen Helfern, die mit unserem 2.Vorsitzenden Johann Nitziol und mir tatkräftig geholfen haben, das Festzelt auf- und wieder abzubauen. Durch unseren Einsatz und eure Teilnahme am Sommerfest ist uns ein tolles gemeinsames Fest gelungen.

Nun zu einem anderen Thema, die Pflichtversicherung für unsere Lauben betreffend.

Viele Pächter hätten gerne eine „große“ Laube. Die Größe wird klar durch das BKleingG und der daraus abgeleiteten Vorschriften der Gartenordnung, sowie der Baurichtlinie geregelt und das sind genau 24 m². Mehr überdachte Fläche darf in einem Kleingarten nicht errichtet werden! Wird diese Größe überschritten, kommt es zu einer Abmahnung und der Gartenpächter ist dann verpflichtet entsprechend auf die erlaubte Größe zurückzubauen. Spätestens bei Gartenaufgabe wird ein solcher Verstoß entdeckt und mindert dann den Wert des Kleingartens ganz erheblich, wenn er nicht bis zu diesem Zeitpunkt beseitigt wurde. Dies trifft spätestens dann den aufgebenden Pächter oder im Falle seines Ablebens die Erben. In letzter Zeit sind solche Verstöße wiederholt aufgefallen, da es zu Bränden kam.

Es wurde festgestellt, dass mehrere Lauben zusätzliche Schuppen hatten, die weder genehmigt noch die Mindestgrenzabstände von 1,50 Metern in alle Richtungen einhielten.

Hier hat der Pächter nun ein Problem. Er hat einerseits zu groß gebaut. Zum anderen wurde durch diesen Bau dasjenige Maß unterschritten, welches gerade dazu eingeführt wurde im Falle eines Brandes das Überspringen eines Feuers von einer zur anderen Laube zu verhindern. Die Versicherung muss nun keine Leistung erbringen, wenn genau dieser Verstoß der Grund dafür ist, dass es gebrannt hat. Dann hat der Pächter nicht nur seinen eigenen Schaden zu tragen, sondern ggf. sogar den Schaden des Nachbarn, dessen Laube in Mitleidenschaft gezogen wurde. Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage möchten wir an alle Gartenfreunde appellieren, die Abstände zu ihren Nachbarn nicht durch unzulässige Baulichkeiten so zu verkleinern, dass sie in so eine missliche Lage kommen.

WICHTIGE HINWEISE:

Da es in den letzten Jahren immer wieder vorkam, dass „Trampoline“ im Herbst durch die Kolonie flogen, hat der Vorstand jetzt beschlossen: „Pächter, die in ihren Garten Trampoline aufgestellt haben, müssen diese bis zum 31.10.2022 abbauen und einlagern. Ab dem 01.April 2023 dürfen die Trampoline dann wieder aufgestellt werden. Der Auf- und Abbau gilt von nun an für jedes Jahr. Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden sowie Sachschäden auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen.“

Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss.

Am 29.Oktober findet das „Kinderfest 2022“ statt. Hier wollen wir zusammen mit den Kindern basteln, leckere Kürbissuppe essen und uns den Bauch mit Stockbrot füllen.

Meldet eure Kinder oder Enkelkinder bei uns an. Am besten direkt auf der Homepage über die E-Mail-Adresse des Festausschusses: festausschuss@kgv-flora.de.

Wir freuen uns auf eine große Beteiligung.

Bei einigen aufgebenden Pächtern wurde bei der Wertermittlung für ihren Garten festgestellt, dass für ihre Laube keine Baugenehmigung vorlag. Bitte schaut deshalb in

euren Gartenunterlagen nach, ob für eure Laube eine Baugenehmigung vorliegt. Sollte keine vorliegen, muss eine nachträgliche Baugenehmigung beim Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. beantragt werden, da sonst bei Aufgabe des Gartens die Laube dann mit

null Euro“ im Wertermittlungsprotokoll vermerkt wird.

Die nächsten Wegedienste für Nachzügler finden wie gewohnt am 8.Oktober und am 29.Oktober von 8:30 - 12:00 Uhr statt.

Bleibt weiterhin gesund „Mit einem dreifachen Gut Grün!“


Reinhard Piehl

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