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AutorenbildReinhard Piehl

Gartenzeitung 12/2023

Aktualisiert: 8. Dez. 2023

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

Die Gartensaison ist nun zu Ende und der Garten ist winterfest gemacht.

Rosen und empfindliche Stauden sind angehäufelt und ich hoffe, ihr habt daran gedacht, die temperaturempfindlichen Gerätschaften, wie Pumpen und Schläuche frostsicher einzulagern.

Noch einen kleinen Rückblick in den Oktober.

Am 14. Oktober fand die 2. Gartenbegehung 2023 in unserer Anlage statt.

Das Resümee: Wie auch in den vergangenen Jahren, hatte sich das Pflichtbewusstsein

einiger Pächter noch nicht ins positive gewandelt. Es mussten wieder 37 Pächter schriftlich ermahnt werden wegen Verwahrlosung des Gartens, Heckenschnitt und Verunkrautung der

Wege vor den Gärten. Mit Freude haben wir festgestellt, dass ca. 80% der Pächter ihren Pflichten gut nachkommen. Es wurden und werden noch Pächter mit viel zu hohen Bäumen und Koniferen in ihren Gärten angeschrieben, mit der Aufforderung, diese zu stutzen bzw. zu entfernen.

Dies gilt sowohl für einzelnstehende Bäume und Sträucher als auch für Hecken.

Einen Bestandsschutz gibt es nicht, dass ist ein Irrglaube! Für Bäume und Hecken im Kleingarten gilt nur der Bestandsschutz nach der regionalen Baumschutzsatzung.

Verbotene und falsch gesetzte Bäume bilden Ausnahmen.

Eine Ausnahme und vom Bestandsschutz nicht gedeckt sind großwüchsige Bäume, die in Kleingärten nicht angepflanzt werden dürfen und auch nie durften.

Folgende Bäume befinden sich unter anderem darunter: Birke, Buche, Eiche, Eibe Fichte, Kastanie, Kiefer, Korkenzieherweide, Lärche, Tanne, Walnuss, Wacholder, Weide usw.

(siehe Webseite unter Schaukasten) Eine Besonderheit hierbei bilden Koniferen.

Die kiefernartigen Nadelhölzer sind oft als Sichtschutzhecken in den Kleingärten angepflanzt. Sie werden nach dem Bundeskleingartengesetz als nicht zur kleingärtnerischen Nutzung geeignet klassifiziert und fallen daher nicht unter den Bestandsschutz und dürfen bzw. müssen sogar entfernt werden, spätestens bei einem Pächterwechsel.

WICHTIGE INFORMATIONEN:

Die Ruhezeiten sind ab den 21.10.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben.

Sonn-und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten!

Das Trinkwasser am Vereinshaus wurde ab 30.10.2023 für die Winterzeit abgestellt.

Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Den neuen „Wegedienstplan“ für 2024 findet ihr in den Aushangkästen und auf der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de

Zum Ende dieses Gartenjahres möchte ich mich bei allen Vorstandsmitgliedern recht herzlich für ihre Unterstützung bei der Vorstandsarbeit bedanken und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr.

Wir vom Vorstand wünschen euch allen eine besinnliche Adventszeit, schöne Weihnachten und zwischen den Jahren eine Zeit der Ruhe und Entspannung sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Für 2024 alles erdenklich Gute, eine stabile Gesundheit und viel Lust und Vorfreude auf das neue Gartenjahr.

Bis dahin bleibt oder werdet gesund. „Gut Grün“


Euer 1. Vorsitzender

Reinhard Piehl

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