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Ruhezeiten ab dem 01. April!


Ruhezeiten


Montag bis Freitag:  13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

und von:                    19:00 Uhr bis 7:00 Uhr

Samstag ab:   13:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!


Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:


Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste,

sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, laute oder anhaltende Musik und ähnliche Störungen, sind untersagt und können zur Anzeige gebracht werden.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten

und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurückzuregeln!


Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.


Der Vorstand       

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