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55 Ergebnisse gefunden für „“

  • Geänderte Ruhezeiten ab dem 01.04.2024!

    Ruhezeiten Montag bis Freitag:              13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von:                                19:00 Uhr bis 7:00 Uhr Samstag ab:                         13:00 Uhr bis Montag                             7:00 Uhr An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell: Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Das gilt ebenso für Feiern. Eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. Der Vorstand

  • Gartenzeitung 04/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Frühling ist da und die Gartensaison hat somit begonnen. Hiermit lade ich nochmals, wie schon in der „März-Ausgabe“, alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Sonntag den 21.04.2024 um 11.00 Uhr ins Vereinsheim Flora e.V., Hoppelweg 2, 30657 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder 1.      Genehmigung der Tagesordnung 2.      Grußworte 3.      Genehmigung des Protokolls der JHV vom 22.04.2023 4.      Berichte 4.1    Geschäftsbericht 2023 4.2    Kassenbericht 2023, Vereinskasse 4.3    Bericht der Revisoren 5.      Aussprache zu den Berichten 6.      Entlastung des Vorstands 7.      Wahlen 7.1    Wahl eines/einer Wahlhelfer/in 7.2    Wahl des/der 1. Vorsitzenden/de 7.3    Wahl des/der 2. Kassierer/in 7.4    Wahl des/der 1. Schriftführer/in 7.5    Wahl eines/einer Gartenfachberater/in 7.6     Wahl der Revisoren 7.7     Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) 8.       Bestimmung des Festausschusses 9.       Vorstellung des Haushaltsplanes 2024 9.1     Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2024 10.     Anträge des Vorstandes und der Mitglieder 11.     Beratung und Beschlussfassung der Anträge 12.     Mitteilungen des Vorstandes Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des KGV Flora e.V. in der Fassung vom 21.Mai 2022 bis spätestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand zu stellen. Anträge, die aus der Versammlung herausgestellt werden, bedürfen der Unterstützung eines Drittels der anwesenden Mitglieder. WICHTIGE INFORMATIONEN: In diesem Jahr haben wir einige Veranstaltungen mit unseren Nachbarkolonien „KGV Neue Hoffnung "und „KGV Buchholz“ kombiniert. Hier sind die Termine zu den Veranstaltungen 2024: 30.März - Ostereiersuche + Rallye Kolonie „Neue Hoffnung “, 1.April - Osterrallye Kolonie „Flora “, 4.Mai – Kompostfest und Flohmarkt der „Drei Vereine“, 25. Mai – Flohmarkt Kolonie „Buchholz “, 1.Juni – Kinderfest Kolonie „Neue Hoffnung “, 8. Juni – Outdoorspiele für Erwachsene der drei Vereine, 15. Juni – Kinderfest Kolonie „Buchholz“, 3.August – Kinderfest / Sommerparty Kolonie „Flora“, 23.+24.August – Sommerfest Kolonie „Neue Hoffnung“ 14.September – Forellenfest Kolonie „Flora“, 26.Oktober – Laternenfest Kolonie „Buchholz“, 2.November – Kinder Halloween Kolonie „Flora “, 7.Dezember - Kinderfest/ Jahresabschluss Kolonie „Flora “, 7.Dezember – Nikolaus Kolonie „Neue Hoffnung “ Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte aus den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de. Der nächste Wegedienst findet, am 6.April 2024 statt. Beginn ist wie immer um 8.30 Uhr. Die Erste „Gartenbegehung 2024“ findet am 27.April statt! Wir wünschen euch allen eine schönes Frühjahr 2024. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl Liebe Mitglieder der Stromgesellschaft Flora, gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages, lade ich hiermit nochmals alle Mitglieder, der Stromgesellschaft Flora, zur Gesellschafter-Versammlung 2024 ein, die im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V., am Sonntag, den 21.04.2024 im Vereinsheim KGV Flora e.V. Hoppelweg 2, 30657 Hannover stattfindet. Vorläufige Tagesordnung: 1.      Genehmigung der Tagesordnung 2.      Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 22.04.2023 3.      Jahreskassenberichte 2023, Erläuterungen und Aussprache 4.      Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung 5.      Wahlen 5.1   Wahl der Revisoren 6.      Vorstellung des Haushaltsplanes 2024 7.      Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge 2024 Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung der Stromgesellschaft, und zwar an die nachstehende E-Mail-Adresse stromgesellschaft @kgv-flora.de zu richten. Nadine Lorimer

  • Gartenzeitung 02/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Winter ist noch nicht ganz zu Ende, aber der Frühling kommt immer näher. So beginnt zum 1. März ja schon die Schonzeit für Vögel und Kleintiere. Damit endet die für alle Hecken und Sträucher bis zum 30. September das abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Der Vorstand möchte euch alle noch einmal daran erinnern, dass auch wirklich auf die Höhe von 1,20 m zurückgeschnitten werden muss. Dies wird vom Bezirksverband gefordert und überprüft! Bis zum Sommer wachsen die Hecken sowieso wieder nach, also sollte dies der Maßstab jetzt am Anfang der Saison sein. Der Vorstand hat keinerlei Freude daran, Abmahnungen zu verteilen, ist dazu aber verpflichtet dies zu tun. Falls Bäume gefällt werden müssen, muss dies natürlich auch bis Ende dieses Monats getan sein. Bitte denkt auch an eure Meldepflicht beim Wechsel eurer Kontaktdaten. Egal, ob ihr umgezogen seid, eine neue Kontonummer, Telefonnummer, E-Mail oder geheiratet habt, es ist wichtig, dass wir diese Daten erhalten. Die Änderungsmittteilung findet ihr auf Webseite www.kgv-flora.de in der Rubrik „Formulare“. Ihr könnt sie dort gleich ausfüllen und per E-Mail an info@kgv-flora.de schicken oder ausdrucken und am Vereinsheim in den Briefkasten stecken. Wir mussten bisher mehr Pächtern als sonst hinterher forschen, da viele Pachtrechnungen zurückkamen. Genauso wichtig ist es, wenn ein Pächter verstirbt, dass die Hinterbliebenen uns umgehend informieren!! Der Garten geht nicht automatisch an den Partner oder die Kinder über! Siehe BKleingG § 12. Natürlich könnten diese den Garten übernehmen, aber dazu muss lt. Pachtvertrag (siehe 6.2.2) erst eine Schätzung erfolgen und dann könnte es zu einem neuen Vertrag kommen. „Gut Grün" Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 01/2024

    Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Vorstand wünscht euch und euren Familien ein gutes und gesundes neues Jahr 2024. Ich hoffe, ihr hattet eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und seit gut ins neue Jahr gestartet. Leider gibt es so zum Anfang des Jahres nicht so viel zu berichten. Aber ein bis zwei Dinge gibt dann doch noch. An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die „Ruhezeiten“ bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben sind. Der Sonntag bleibt ein Ruhetag! Ferner weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung von benzinbetriebenen Gartengeräten sowie offene Feuer und das Verbrennen von Gartenschnitt untersagt ist. Um euch schon einmal auf die neue Gartensaison einzustimmen, haben wir die „Wegedienste“ für 2024 für euch schon einmal vorbereitet und in die Schaukästen gehängt. Über Einzelheiten und zu den Veranstaltungen 2024 werden wir euch rechtzeitig informieren, auch auf der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de. „Gut Grün“. Reinhard Piehl

  • Vorgehensweise bei Einbruch und Diebstahl

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, Solltet ihr einen Einbruch in eure Gartenlaube feststellen, dann auf jeden Fall die Polizei rufen, um den Schaden anzuzeigen. Dann lasst euch noch die „Tagebuchnummer“ von der Polizei geben, die ist wichtig für die Schadensmeldung. Für die Bearbeitung der Schadensmeldung sind 1 bis max. 5 aussagekräftige Fotos vom Schaden erforderlich. Der Versand der Fotos ist auch per E-Mail an versicherung@kleingaertner-hannover.de möglich. Die Versicherung hat keinen Zugriff auf die Fotos der Polizei! Kaufbelege der entwendeten Gegenstände sind mit einzureichen. Reparaturen sind nur nach vorheriger Freigabe eines Kostenvoranschlags durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover möglich. Kann die Reparatur von euch selbst durchgeführt werden, erstattet die Versicherung die Materialkosten nach Vorlage von Belegen (auch Eigenbelege) und jede Arbeitsstunde mit 12,- €. Falls ihr es nicht selber macht oder könnt, erfolgt eine Vermittlung und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover. In Ausnahmefällen kann auch, nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer „Kostenschätzung“ mit dem Versicherungsdienst, ein externer Handwerker beauftragt werden. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann auch direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine „Abtretungserklärung“ von euch an die ausführende Reparaturfirma. Für Entschädigungszahlungen tragt bitte noch eure IBAN-Nummer in das Formular ein. Das „Schadensanzeigeformular“ für die Versicherung findet ihr auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de in der Rubrik „Formulare“. Dort könnt ihr es direkt ausfüllen und danach auf eurem Drucker ausdrucken. Zur Vermeidung von Komplikationen bei der Bearbeitung wäre es von Vorteil, die Schadensanzeige an das Büro vom Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover direkt einzureichen. Bei eventuell auftretenden Fragen könnt ihr euch auch an unseren Versicherungsobmann Benjamin Bartels mit der E-Mail versicherungsobmann@kgv-flora.de als direkten Ansprechpartner wenden. Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 12/2023

    Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, Die Gartensaison ist nun zu Ende und der Garten ist winterfest gemacht. Rosen und empfindliche Stauden sind angehäufelt und ich hoffe, ihr habt daran gedacht, die temperaturempfindlichen Gerätschaften, wie Pumpen und Schläuche frostsicher einzulagern. Noch einen kleinen Rückblick in den Oktober. Am 14. Oktober fand die 2. Gartenbegehung 2023 in unserer Anlage statt. Das Resümee: Wie auch in den vergangenen Jahren, hatte sich das Pflichtbewusstsein einiger Pächter noch nicht ins positive gewandelt. Es mussten wieder 37 Pächter schriftlich ermahnt werden wegen Verwahrlosung des Gartens, Heckenschnitt und Verunkrautung der Wege vor den Gärten. Mit Freude haben wir festgestellt, dass ca. 80% der Pächter ihren Pflichten gut nachkommen. Es wurden und werden noch Pächter mit viel zu hohen Bäumen und Koniferen in ihren Gärten angeschrieben, mit der Aufforderung, diese zu stutzen bzw. zu entfernen. Dies gilt sowohl für einzelnstehende Bäume und Sträucher als auch für Hecken. Einen Bestandsschutz gibt es nicht, dass ist ein Irrglaube! Für Bäume und Hecken im Kleingarten gilt nur der Bestandsschutz nach der regionalen Baumschutzsatzung. Verbotene und falsch gesetzte Bäume bilden Ausnahmen. Eine Ausnahme und vom Bestandsschutz nicht gedeckt sind großwüchsige Bäume, die in Kleingärten nicht angepflanzt werden dürfen und auch nie durften. Folgende Bäume befinden sich unter anderem darunter: Birke, Buche, Eiche, Eibe Fichte, Kastanie, Kiefer, Korkenzieherweide, Lärche, Tanne, Walnuss, Wacholder, Weide usw. (siehe Webseite unter Schaukasten) Eine Besonderheit hierbei bilden Koniferen. Die kiefernartigen Nadelhölzer sind oft als Sichtschutzhecken in den Kleingärten angepflanzt. Sie werden nach dem Bundeskleingartengesetz als nicht zur kleingärtnerischen Nutzung geeignet klassifiziert und fallen daher nicht unter den Bestandsschutz und dürfen bzw. müssen sogar entfernt werden, spätestens bei einem Pächterwechsel. WICHTIGE INFORMATIONEN: Die Ruhezeiten sind ab den 21.10.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben. Sonn-und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten! Das Trinkwasser am Vereinshaus wurde ab 30.10.2023 für die Winterzeit abgestellt. Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Den neuen „Wegedienstplan“ für 2024 findet ihr in den Aushangkästen und auf der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de Zum Ende dieses Gartenjahres möchte ich mich bei allen Vorstandsmitgliedern recht herzlich für ihre Unterstützung bei der Vorstandsarbeit bedanken und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr. Wir vom Vorstand wünschen euch allen eine besinnliche Adventszeit, schöne Weihnachten und zwischen den Jahren eine Zeit der Ruhe und Entspannung sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Für 2024 alles erdenklich Gute, eine stabile Gesundheit und viel Lust und Vorfreude auf das neue Gartenjahr. Bis dahin bleibt oder werdet gesund. „Gut Grün“ Euer 1. Vorsitzender Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 11/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, die Saison so gut wie zu Ende. Wie schon in den letzten Jahren, möchte ich euch auf dieses Thema wieder einmal hingewiesen, was bei eventuellen Einbrüchen in eure Gärten alles zu tun ist. Hier die Information für alle neuen und auch alten Pächter. Gerade in den kommenden Monaten ist man ja nicht mehr täglich im Garten. Deshalb mein Rat, regelmäßig z.B. in Verbindung mit einem Spaziergang in euren Garten zu kontrollieren, ob alles noch in Ordnung ist. Solltet ihr einen Einbruch feststellen, dann auf jeden Fall die Polizei rufen um den Schaden anzuzeigen. Dann lasst euch noch die „Tagebuchnummer“ von der Polizei geben, die ist wichtig für die Schadensmeldung. Für die Bearbeitung der Schadensmeldung sind 1 bis max. 5 aussagekräftige Fotos vom Schaden erforderlich. Der Versand der Fotos ist auch per E-Mail an versicherung@kleingaertner-hannover.de möglich. Die Versicherung hat keinen Zugriff auf die Fotos der Polizei! Kaufbelege der entwendeten Gegenstände sind mit einzureichen. Reparaturen sind nur nach vorheriger Freigabe eines Kostenvoranschlags durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover möglich. Kann die Reparatur von euch selbst durchgeführt werden, erstattet die Versicherung die Materialkosten nach Vorlage von Belegen (auch Eigenbelege) und jede Arbeitsstunde mit 12,- €.Falls ihr es nicht selber macht oder könnt, erfolgt eine Vermittlung und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover. In Ausnahmefällen kann auch, nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer „Kostenschätzung“ mit dem Versicherungsdienst, ein externer Handwerker beauftragt werden. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann auch direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine „Abtretungserklärung“ von euch an die ausführende Reparaturfirma. Für Entschädigungszahlungen tragt bitte noch eure IBAN-Nummer in das Formular ein. Das „Schadensanzeigeformular“ für die Versicherung findet ihr auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de in der Rubrik „Formulare“. Dort könnt ihr es direkt ausfüllen und danach auf eurem Drucker ausdrucken. Zur Vermeidung von Komplikationen bei der Bearbeitung wäre es von Vorteil, die Schadensanzeige an das Büro vom Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover direkt einzureichen. Bei eventuell auftretenden Fragen könnt ihr euch auch an unseren Versicherungsobmann Benjamin Bartels mit der E-Mail versicherungsobmann@kgv-flora.de als direkten Ansprechpartner wenden. WICHTIGE INFORMATIONEN: Für die angemeldeten Kinder findet am 11.November 2023 ab 17:00Uhr der „Laternenumzug“ statt. Am 02.Dezember von 15:00-17.00Uhr veranstalten wir eine „Kinderweihnachtsfeier“. Eltern die mit ihren Kindern daran teilnehmen möchten, können sich unter festausschuss@kgv-flora.de bis zum 11.11.2023 dazu anmelden. Für die „Nachzügler“ findet der Wegedienst letztmalig in diesem Jahr am 11.November von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Die Ruhezeiten werden vom 21.10.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben. Sonn-und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten! Das Trinkwasser am Vereinshaus wird zum 30.10.2023 für die Winterzeit abgestellt. Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Bleibt weiterhin gesund. „Gut Grün“. Reinhard Piehl

  • Verbotene Pflanzen im Kleingarten

    Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt. Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen. Nadelbäume – Tannen – Zeder – Lärchen – Eiben – Fichten – Erle – Kiefern – Wacholder – Scheinzypressen – Mammutbäume – Affenschwanzbäume – Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!) Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden. Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen. Laubbäume – Eiche – Birke – Ahorn – Esche – Erle – Buche – Weide – Kastanie – Walnuss – Pappel – Ginkgo – Eberesche Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden und bereits im kleinen Stadium eine große Breite entwickeln. Deck- und Blütensträucher – Goldregen, Wuchshöhe bis 7m – Hasel – Zierapfel – Hartriegel – Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar – Erbsenstrauch, Wuchshöhe bis 6m – Essigbaum, Wuchshöhe bis 8m Wirtspflanzen und Schaderreger – Felsenbirne – Scheinquitte für Feuerbrand,meldepflichtig – Haferschlehe – Bocksdorn für Scharka Krankheit – Feuerdorn – Rot- und Weißdorn – Zwergmispel (Cotoneaster) – Wacholder aller Art für Birnengitterrost – Korkenzieherweide für Weidenbohrer – Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla) – Weymouths-Kiefer für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird! Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet. Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar. - Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum) - Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan - Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen - Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya - Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Nordamerika - Topinambur (Helianthus tuberosus) Nordamerika - Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika - Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien - Franzosenkraut/ Kleinblütiges Knopfkraut (Galinsoga parviflora) Südamerika - Hornfruchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder - Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika

  • Gartenzeitung 10/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, Am 26. und 27. August 2023 war es wieder soweit, das Sommerfest des KGV Flora e.V. zu feiern. Schon zwei Tage vorher wurde das Festzelt aufgebaut und mit einem georderten „Bierwagen“ konnte es dann losgehen. Die Tanzmäuse der Schreberjugend eröffneten das Kinderfest. Für die Kinder hatten wir wieder eine „Hüpfburg“ geordert und jedes Kind erhielt eine Kugel Eis und eine Süßigkeiten-Tüte. Für die vielen Kinder war die Hüpfburg wieder ein Highlight an diesem Tag. In guter alter Tradition begann ab 15:30Uhr das „Kuchenbüffet“ mit leckerem selbstgebackenem Kuchen für Jung und Alt und auch das „Grillen“. Es gab leckere Bratwurst und Gyros sowie viele andere Köstlichkeiten, die von unserem neuen Vereinswirt und Gartenfreund Inderbir Singh vom „Restaurant Santorini“ angeboten wurden. Dann kam der Abend. Um 18:00 Uhr startete das offizielle „Sommerfest“ mit dem Hissen der „Vereinsfahne“ und Freibier (2 Freibiermarken pro Pächter). Unser Festausschuss und seine Helfer/-innen hatten das Zelt in ein wahres Festzelt verwandelt. Mit guter Musik von dem „DJ Holger“ und mit dem einen oder anderen Glas Wein, Aperol Spritz oder Bier wurde der Abend zünftig eingeleitet. Doch dann um 19:30Uhr die Überraschung: Elvis lebt! Er kam, hatte seinen besten Anzug an, die goldenen Knöpfe und Pailletten funkelten, der Kragen stand hoch. Der King des Rock and Roll sang für uns seine schönsten Lieder. Selbst die Kinder waren von der Musik und dem Künstler begeistert. Die Stimmung war ausgelassen und Elvis durfte erst nach mehreren Zugaben die Bühne wieder verlassen. Zur Prämierung stand dieses Jahr auch der am schönsten geschmückte Garten und die schwerste Zucchini an. Zur Wahl stellten sich 22 Gärten. Gewonnen hat der Pachtgarten „55“ von unserem Gartenfreund und 1.Kassierer Ralf Borchers. Die Idee zur Gestaltung hatte seine Enkelin mit dem „passenden“ Vornamen „Flora“!! Der Wahl um die schwerste Zucchini bewarben sich fünf Pächter. Gewinner mit „stolzen“ 3718g war der Gartenfreund Jörg Völkening vom Garten 29. Beiden Gewinnern herzlichen Glückwunsch. Erfreulicher Weise kamen viele Gartenfreunde/-innen mit ihren Freunden sowie viele Gäste aus den Nachbarkolonien, um mit uns zu feiern. Das Tanzen an diesem Abend kam auch nicht zu kurz und ging bis in die Morgenstunden. Am Sonntag 10:00Uhr begann das „Katerfrühstück / Brunch“. Zu diesem Anlass hatten wir auch die Jubilare/-innen Sofia Ahmadyar und Peter Mroncz für 20-jährige Mitgliedschaft und für die 50-jährige Mitgliedschaft Peter Richter eingeladen. Euch allen nochmals herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für eure Treue zum Verein. Mit viel Spaß und guter Laune ließen wir unser Sommerfest am frühen Nachmittag ausklingen. Ein besonderer Dank gilt unserem Festausschuss Nadine Lorimer und Anke Bartels, sowie unserem Wirt Inderbir Singh und den vielen Helfer/-innen. Vielen herzlichen Dank auch an unsere Wegewarte Thomas Kalisch, Thorsten Peter, Jörg Schulz, Dieter Borjak und allen Helfern/-innen, die mit unserem 2.Vorsitzenden Johann Nitziol und mir tatkräftig geholfen haben, das Festzelt auf- und wieder abzubauen. Durch eure Teilnahme und unseren Einsatz am „Sommerfest“ wurde es wieder ein tolles gemeinsames Fest. WICHTIGE HINWEISE: Das Jahr neigt sich nun leider dem Ende zu und für die „Trampoline“ ist die Saison nun zu Ende. Pächter/-innen, die in ihrem Garten Trampoline aufgestellt haben, müssen diese bis zum 31.10.2023 abbauen und einlagern. Ab dem 01.April 2024 dürfen diese dann wieder aufgestellt werden. Der Auf- und Abbau gilt für jedes Jahr. Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, sowie Sachschäden auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss. Die Ruhezeiten sind ab den 21.10.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben. Sonn-und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten! Vorab schon einmal zur Information: Am 11.November 2023 ab 17:00Uhr soll der „Laternenumzug“ für die Kinder stattfinden. Eltern, die mit ihren Kindern daran teilnehmen möchten, können sich in die Teilnehmerliste im Restaurant „Santorini“ bei unserm Vereinswirt bis zum 31.Oktober 2023 eintragen. Die nächsten Wegedienste / Schreddern für Nachzügler finden am 7.Oktober und am 21.Oktober von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte aus den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de. Bleibt weiterhin gesund „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, dieses Jahr wird wieder eine Stromprüfung stattfinden. Die Prüfungstermine sind wie folgt: Sa., 07.Oktober 2023: Garten 1- 20 von 08:30-10:00Uhr Garten 21- 30 von 10:00-11:00Uhr Garten 31- 40 von 11:00-12:00Uhr Garten 41- 50 von 12:00-13:00Uhr Garten 100- 119 von 08:30-10:00Uhr Garten 120- 130 von 10:00-11:00Uhr Garten 131- 140 von 11:00-12:00Uhr Garten 141- 150 von 12:00-13:00Uhr Sa., 14.Oktober 2023: Garten 51-70 von 08:30-10:00Uhr Garten 71- 80 von 10:00-11:00Uhr Garten 81- 90 von 11:00-12:00Uhr Garten 91- 99 von 12:00-13:00Uhr Garten 151- 160 von 08:30-09:30Uhr Garten 161- 170 von 09:30-10:30Uhr Garten 171- 180 von 10:30-11:30Uhr Garten 181- 187 von 11:30-12:30Uhr Nachprüfungstermin: Sa.,21.Oktober 2023 (08.30 – 11.00 Uhr). Bitte zum Prüftermin 15 Minuten vorher im Garten sein!! Solltet Ihr an eurem „Prüftag“ und auch am „Ersatztermin“ keine Zeit haben, meldet euch bitte umgehend bei Dirk Regenhardt technischer.berater@kgv-flora.de, Tel.015253911485), um einen anderen Termin abzustimmen. Bitte bedenkt, dass wir – sollte eine Prüfung wegen Nichterscheinen nicht stattfinden können – aus Sicherheitsgründen den Garten stromlos machen werden. Ferner werden zusätzliche Prüfungskosten in Rechnung gestellt. Eure Stromgesellschaft Flora Nadine Lorimer

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