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Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

diesen Monat gibt es nicht allzu viel mitzuteilen. In der Augustausgabe werde ich über das Laubenfest berichten können. Dieses fand vom 28.-29.Juni statt.

Die Region Hannover schränkt die Bewässerungen ein.

Mit der Allgemeinverfügung möchte die Region Hannover den Grundwasserstand in und um Hannover schützen. Klettert das Thermometer über 27 Grad Celsius, ist es deshalb im Zeitraum von 11.00 bis 17.00 Uhr untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger.

Diese Regelung gilt seit dem 01. Juni 2025 und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen.

Diese Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2025 gelten, kann aber bei einer sich abzeichnenden Änderung der Situation von der Region Hannover erweitert werden.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

 

WICHTIGE HINWEISE:

Die Hecken dürfen wieder ab den 23.Juni zurückgeschnitten (Formschnitt) werden.

Der Rückschnitt sollte mit Rücksicht auf noch brütende Tiere aber vorsichtig durchgeführt werden. Bitte denkt auch an die vorgeschriebene Heckenhöhe von 1,20m.

Der nächsten Wegedienst findet am 12.Juli von 8:30 - 12:00 Uhr statt. 

Weiterhin viel Spaß mit euren Gärten. Gut Grün“.

 

Reinhard Piehl

 
 

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juni und das Jahr ist schon fast wieder halb rum.

Aber die Gartensaison ist zum Glück ja noch lange nicht zu Ende, im Gegenteil sie geht

jetzt erst richtig los.

In der Kooperation mit den „3 Vereinen“ starten am 14. Juni 2025, dass „Kinderfest“ 

und am 21. Juni 2025 “wieder die „Outdoorspiele“ nur für Erwachsene auf der Freifläche

des „KGV Neue Hoffnung "

Im letzten Jahr war es ein voller Erfolg mit viel Lachen, Getränken und natürlich auch

mit etwas zum Essen.

An dieser Stelle möchten wir schon mal auf unser „Laubenfest“ am Samstag,

den 28. Juni 2025 hinweisen und auf den Frühschoppen mit Bingo am 29. Juni 2025.

Zusätzlich wagen wir es mit euch und wollen schauen, ob wir zusammen das „Flora Bier“ brauen können. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details in den Aushängekästen und auf der Webseite dazu.

Wer uns gerne bei dem Aufbau des „Vereinszelts unterstützen möchte, kann sich ab dem

25. Juni ab 11.00Uhr auf unserer Festplatzwiese einfinden. Wir werden uns auf eure tatkräftige Unterstützung sehr freuen!

Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz,

Gartenabfällen usw. im Garten verboten ist. (§ 8.5 Gartenordnug)

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des

Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen

Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden.

(§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)

Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger

Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex

unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.

Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.

Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.

Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr.

Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:

Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,

was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Lärmen, laute oder anhaltende Musik und ähnliche Störungen, sind untersagt und können zur

Anzeige gebracht werden. Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube

dann auf Zimmerlautstärke zurückzuregeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.

Am 6. April 2025 fand die 1. Gartenbegehung für 2025 in unserer Anlage statt.

Mit Freude haben wir festgestellt, dass der überwiegende Teil der Pächter ihren Pflichten

nachgekommen ist. Dennoch waren es 32 Pächter, die schriftlich ermahnt werden mussten. w

WICHTIGE HINWEISE:

Der Vorstand möchte euch darauf hinweisen, dass der Schnitt von Hecken, Obstbäumen

und Ziersträuchern nach der Gartenordnung der Stadt Hannover erst wieder außerhalb

der Brut- und Setzzeiten (1. März bis 15. Juli) durchzuführen ist.

Der sogenannte „Formschnitt“ der Hecken und Sträucher sind ab dem 23. Juni 2025 wieder zulässig.

Dieser Formschnitt sollte aber immer noch mit Rücksicht auf brütende Tiere vorsichtig durchgeführt werden.

Am 21. Juni ab 8:30 Uhr findet der Wegedienst für den „Apfel“- und „Mirabellenweg“ statt.

Generell möchten wir darauf hinweisen, dass immer nur die Pächter der laut „Wegedienstplan

genannten Wege zur Gemeinschaftsarbeit kommen sollen.

Pächter anderer Wege müssen wir somit nach Hause schicken!

Die weiteren Veranstaltungen 2025 entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der ständig

aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de. Habt Ihr Fragen oder Anregungen?

Meldet euch bitte bei uns. Wir wünschen allen Pächtern für die Saison 2025 weiterhin alles Gute

und viel Spaß in den Gärten.

„Mit einem dreifachen Gut Grün!“

 

Reinhard Piehl 

 
 
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