Gartenzeitung 06/2026
- Reinhard Piehl

- vor 9 Stunden
- 3 Min. Lesezeit
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juni und das Jahr ist schon fast wieder halb rum.
Aber die Gartensaison ist zum Glück ja noch lange nicht zu Ende, im Gegenteil sie geht
jetzt erst richtig los.
In der Kooperation mit den 2 Vereinen KGV - Neue Hoffnung und Flora fand am 25. April 2026,
unser „Kompostfest“ auf dem Parkplatz Flora statt. Zum Verkauf per Abholung standen
11 Tonnen Biokompost die innerhalb kürzester Zeit vergriffen waren. Wie auch schon im letzten Jahr war es ein voller Erfolg mit viel Spaß, Getränken und Cocktails und natürlich auch leckereres vom Grill.
Vielen Dank an die Festausschüsse der „Neue Hoffnung "und „Flora“ sowie ihren Helfern.


An dieser Stelle möchten wir schon mal auf unser „Laubenfest“ am Samstag, den 8. August 2026 hinweisen. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details in den Aushängekästen und auf der Webseite dazu.
Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw. im Garten verboten ist. (§ 8.5 Gartenordnug)
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden.
(§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz)
Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger
Auflagen erlaubt. Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der „Waldbrandgefahrenindex“
unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten.
Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite.
Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema „Ruhestörung“.
Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten.
Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr.
Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten!
Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell:
Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden,
was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.
Lärmen, laute oder anhaltende Musik und ähnliche Störungen, sind untersagt und können zur
Anzeige gebracht werden. Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube
dann auf Zimmerlautstärke zurückzuregeln!
Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.
Am 25. April 2026 fand auch die 1. Gartenbegehung für 2026 in unserer Anlage statt.
Mit Freude haben wir festgestellt, dass der überwiegende Teil der Pächter ihren Pflichten
nachgekommen sind.
Dennoch waren es wieder 35 Pächter, die schriftlich ermahnt werden mussten.
WICHTIGE HINWEISE:
Der Vorstand möchte euch darauf hinweisen, dass das Auf-den-Stock-setzen jeglicher Gehölze
zwischen dem 1. März und 30. September nach § 39 BNatSchG verboten ist, aber der mindestens jährliche Rückschnitt der Formschnitthecken, im Sinne der Ziff. 3.2 der Gartenordnung, ist unter Beachtung des besonderen Artenschutzes und möglicher
brütender Tiere vorsichtig durchzuführen.
Am 20. Juni ab 8:30 Uhr findet der Wegedienst für den „Kirsch “- und „Quittenweg“ statt.
Es ist noch nicht sicher, aber höchstwahrscheinlich werden wir zu diesem Tag eine Ladung
„Split“ erhalten, der dann auf die Wege verteilt werden muss.
Die weiteren Veranstaltungen 2026 entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der ständig
aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de.
Habt Ihr Fragen oder Anregungen? Meldet euch bitte bei uns.
Wir wünschen allen Pächtern für die Saison 2026 weiterhin alles Gute und viel Spaß
in den Gärten. „Mit einem dreifachen Gut Grün! “
Reinhard Piehl



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