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  • WICHTIGER HINWEIS "Trampoline"!!

    Wie auch schon in letzten 2 Jahren müssen auch dieses Jahr (lt. Beschluss des Vorstands von 2022) „alle   Pächter, die in ihren Garten Trampoline aufgestellt haben, diese bis zum 31.  Oktober 2024 abbauen  und einlagern!   Ab dem 1. April 2025 dürfen die Trampoline dann wieder aufgestellt werden. Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für „Leib und Leben“ abzuwenden sowie Sachschäden auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen.“   Der Vorstand

  • Gartenzeitung 10/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Herbst hat begonnen und die Gartensaison geht langsam zu Ende. Am 7.   September 2024 feierten endlich wieder nach fünf   Jahren , der „ Birnen  und „ Erdbeerenweg “ ein „ Wegefest “ Es kamen viele Pächter aus den jeweiligen Wegen, mit Freunden und Gästen, um gemeinsam den Tag bei schönstem Sonnenschein zu begehen. Bei dieser Gelegenheit stellten sich auch unsere neuen „ Vereinswirte“   Elena  und Grigorii   Carp vor, die am 15. Oktober 2024,  nach umfangreicher Renovierung, ein Restaurant mit  moldawischen und  deutschen Spezialitäten   eröffnen werden. Wir wüschen den beiden  und ihrem Team  viel Glück  und Erflog  bei ihrem Vorhaben. Jetzt noch etwas in eigener Sache des Vorstands. Am 19.Oktober  findet die 2. Gartenbegehung   in diesem Jahr statt. Wir vom Vorstand hoffen, wie jedesmal, so wenig wie möglich Mängel zu finden. Wir möchten die nach der letzten Begehung vom 27. April  angeschriebenen Pächter nochmals erinnern, die zu hohen Bäume und Sträucher  zu kürzen  bzw. zu entfernen . Falls es diesbezüglich noch bedenken gibt : Es ist ab dem 1. Oktober bis zum  28. Februar des nächsten Jahres  wieder erlaubt Hecken , Sträucher , Bäume auf Stock  zu schneiden bzw. zu entfernen. Noch eine wichtige Sache: Ich bitte jeden Pächter einmal zu kontrollieren, ob am Gartentor  die „ Gartennummer“ vorhanden ist. An jedem Garten ist deutlich die Gartennummer am Tor bzw. im Eingangsbereich anzubringen. WICHTIGE HINWEISE:   Der nächsten Wegedienste finden am 5. Oktober  und am 26 . Oktober  für Nachzügler  mit Schreddern  von 8:30 - 12:00  Uhr statt. Vorab schon einmal zur Information : Am 26. Oktober 2024 findet das „ Laternenfest “ in der Nachbarkolonie „Buchholz “    und am 2. November  das „ Kinderhalloween “ bei uns im Verein Flora  statt. Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de . Weiterhin noch viel Freude in euren Gärten in diesem Herbst „Mit einem dreifachen Gut Grün ! “   Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 09/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, Am 03.   August 2024  feierten wir wieder unsere „ Kinder /Sommerparty “ des KGV Flora e.V. Für die Kinder hatten wir wieder eine „ Hüpfburg “ geordert. Diese war, wie immer, das Highlight an diesem Nachmittag. In guter alter Tradition begann ab 16:30Uhr  das „ Grillen “. Es gab viele leckere Köstlichkeiten , die von unserem Festausschuss angeboten wurden. Um 18:00 Uhr startete dann die offizielle „ Sommerparty“.   Unser Festausschuss und seine Helfer/-innen hatten die Pavillons vor unserem Vereinsheim in ein Festzelt verwandelt. Mit guter Musik von unserem „DJ Craig“  und mit dem einen oder anderen Glas Wein oder Bier  wurde das Fest zünftig eingeleitet. Auch eine Prämierung für „ die größte Sonnenblume “ stand in dieses Jahr an. Gewonnen hat der Garten „ 47 “ von unseren Gartenfreunden Sabine  und  Robert Wallner . Den Gewinnern, herzlichen Glückwunsch. Erfreulicherweise kamen wieder viele Gartenfreunde/-innen mit ihren Freunden sowie Gäste aus den Nachbarkolonien, um mit uns zu feiern. Das Tanzen an diesem Abend kam auch nicht zu kurz und mit viel Spaß und guter Laune ließen wir unser Sommerfest gegen Mitternacht ausklingen. Ein besonderer Dank gilt den Damen vom Festausschuss Nadine Lorimer  und Anke Bartels , sowie den vielen Helfer/-innen.   In diesem Jahr ehren wir wieder Jubilare/-innen für 20-, 40-  und sogar 50-jährige Mitgliedschaft. Hier vorab die Namen der Jubilare für 20-jährige Mitgliedschaft: Johann Salewski, Valentina   Mir , Kristina   Freier , Ulrich Fuge , Regina   Battram  und Rainer   Hänold . Für die 40-jährige  Mitgliedschaft: Gerhard Ulbricht und für die 50-jährige Mitgliedschaft: Gerhard Mohring und Gunda Schröder . Euch allen herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für eure Treue zum Verein. Die Urkunden und die Anstecknadeln werden zu einem späteren Zeitpunkt überreicht. WICHTIGE HINWEISE:   Immer wieder gibt es Sichtungen von Ratten in unserer Kolonie. Dieses Problem ist bedauerlicher Weise nicht nur in unserer Kolonie ein Thema. Aufgrund der hohen Rattenpopulation und der gleichzeitigen Resistenzproblematik im Stadtgebiet Hannover, werden wir wohl in den Kleingärten in den nächsten Jahren die ein oder andere durchziehende Ratte in Kauf nehmen müssen. Auch wenn auch das Risiko der Krankheitsübertragungen durch Ratten gering ist, sollte eine Ansiedlung natürlich verhindert werden. Dazu kann jeder seinen Beitrag leisten. Folgende Regeln zur Prävention sollten beachtet werden: NIEMALS  Essensreste im Garten oder auf dem Kompost entsorgen! Vor allem dürfen keine tierischen Abfälle kompostiert sowie keine Müll im Garten oder hinter der Laube gelagert werden. Auch ein aufgeräumter Garten bietet wenig Verstecke für Ratten. Im Falle einer Rattenansiedlung ist folgendes zu beachten: Die Bekämpfung von Nagern sollte grundsätzlich nur durch professionelle Anwender vorgenommen werden. Eine solche Maßnahme sollte nur vom Vorstand nach Abwägung der Kosten und Nutzen eingeleitet werden. Ein Rattenbefall beschränkt sich nicht nur auf einen Garten. Daher ist die Bekämpfung im Alleingang nicht zielführend, sondern vergrößert eher bereits bestehende Resistenzprobleme. Insbesondere, wenn in verschiedenen Gärten ohne Absprache unterschiedliche Produkte und damit Wirkstoffe eingesetzt werden. Zur Abschätzung der Notwendigkeit dieser Maßnahmen ist jeder Gartenpächter verpflichtet, Rattensichtungen dem Vorstand zu melden. Ich hoffe, dass die Wichtigkeit des richtigen Verhaltens zur Prävention und Bekämpfung von Ratten deutlich geworden ist.     Vorab schon einmal zur Information : Am 14. September 2024 ab 13:00Uhr  findet das „Forellenfest der 3 Vereine“ vor unserem Vereinsheim statt. Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de . Der nächsten Wegedienst für den Apfelweg und Mirabellenweg   findet am 7 .September und am 5.Oktober  für Nachzügler mit Schreddern von 8:30 - 12:00  Uhr statt. Weiterhin viel Spaß und Freude in euren Gärten „Mit einem dreifachen Gut Grün ! “   Reinhard Piehl

  • Veranstaltungen 2024 der Kleingartenvereine Buchholz, Neue Hoffnung und Flora

    • 04.05. Kompostfest der 3 Vereine (bei Flora) • 25.05. Flohmarkt (Buchholz) • 01.06. Kinderfest (Neue Hoffnung) • 08.06. Outdoorspiele für Erwachsene der drei Vereine (bei Buchholz) • 03.08. Kinderfest & Gartenparty (Flora) • 17.08. Kinderfest (Buchholz) • 23./24.08. Sommerfest (Neue Hoffnung) • 14.09. Forellenfest der 3 Vereine (bei Flora) • 26.10. Laternenfest (Buchholz) • 02.11. Kinderhalloween (Flora) • 23.11. Kniffel-Abend (Neue Hoffnung) • 07.12. Kinderweihnachtsfest / Jahresabschluss (Flora) • 07.12. Nikolaus (Neue Hoffnung) Kontakt: • Kleingartenverein Buchholz e.V. • Kleingartenverein Neue Hoffnung e.V. • Kleingartenverein Flora e.V. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und den jeweiligen Veranstaltungsorten erhaltet ihr bei euren Vereinsvorständen oder auf den Aushängen in den Vereinsheimen.

  • Gartenzeitung 8/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , nun sind wir im August angekommen, der Höhepunkt der Gartensaison ist erreicht. Der Garten lädt nun nicht nur zum Verweilen ein, sondern bietet auch eine Vielzahl von Obst und Gemüse, die nun erntereif sind. Man, sieht im wahrsten Sinne der Worte „ die Früchte seiner Arbeit “ Am 3. August fand unser diesjähriges „ kleines Sommerfest “ statt. Da ich diese Zeilen für die Gartenzeitung Anfang Juli  schrieb, kann ich euch leider erst in der nächsten Ausgabe darüber berichten.  WICHTIGE HINWEISE: Seit den 15. Juli 2024 ist   zum der „ Brut- und Setzzeit“ ein   leichter   Pflegeschnitt   der Hecken wieder gestattet, wenn keine Vögel in der Hecke nisten. Also, wer bis jetzt seine Hecke noch nicht geschnitten hat, sollte das nun nachholen. Bitte denkt wieder dabei an die vorgeschriebene Heckenhöhe  von 1,20m  und auf die Heckenbreite   von 0,40m . Aber auch die Gartenarbeit darf nicht zu kurz kommen und der Weg vor dem Garten gehört auch dazu! Das heißt, den Weg bis zur Mitte vor eurem Garten regelmäßig von Beikräutern wie z.B. Löwenzahn, Spitzwegerich usw. sowie von selbst ausgesamten Rasen sauber zu halten. Jetzt noch etwas in eigener Sache des Vorstandes. Auch wir merken immer mehr wie die Zeit der digitalen Welt voranschreitet und versuchen alles etwas zeitgemäßer zu machen, um uns den administrativen Aufwand zu vereinfachen. Die Versendung von Informationen sowie Rechnungen usw. ist per E-Mail wesentlich einfacher und kostengünstiger. Deshalb bitten wir euch um die Aktualisierung eurer Daten. Leider liegen uns vielfach nicht mehr aktuelle Kontaktdaten vor. Bittet teilt uns eure aktuelle Telefon-Nummer (Festnetz und/oder Mobil), aktuelle Wohnanschrift , Kontodaten und eine E-Mail-Adresse mit, unbedingt auch die Gartennummer nicht vergessen. Das Formular „Änderungsmitteilung“  findet ihr auf unserer „ Webseite“ unter www.kgv-flora.de unter der Rubrik „ Formulare “. Dieses steckt ihr bitte ausgefüllt in den Briefkasten  am Vereinsheim  oder schickt es als Anhang per E-Mail an info@kgv-flora.de   oder auch per Post an KGV Flora e.V. , Hoppelweg 2, 30657 Hannover. Der nächste Wegedienst für den Kirschweg und Quittenweg  findet wie gewohnt am 24. August von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Wir wünschen euch einen grünen Daumen und weiterhin viel Spaß in den Gärten! Auf unserer Homepage www.kgv-flora.de  informieren wir euch immer, über den aktuellen Stand der Dinge. So verbleibe ich auch dieses Mal mit einem dreifachen „Gut Grün “   Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 07/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde , es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juli  und das Jahr ist schon wieder halb rum. Aber die Gartensaison ist zum Glück noch lange nicht zu Ende. An dieser Stelle möchten wir schon mal auf das „ Kinderfest-/Sommerparty“   am Samstag  den 3.August  hinweisen. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details in den Aushängekästen  und auf der Webseite  dazu. Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw. im Garten verboten  ist.  (§ 8.5 Gartenordnug ) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme,  ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb  der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe  findet ihr unter www.kgv-flora.de  auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag  bis Freitag : von 13:00  bis 15:00 Uhr und von 19:00  bis 7:00  Uhr. Samstag  ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.  An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr  ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. WICHTIGE HINWEISE: Die Region Hannover schützt das Grundwasser  auch in diesem Jahr mit zeitlichen Einschränkungen der Bewässerung an besonders heißen Tagen. Seit dem 1. Juni bis 30. September  in der Zeit von 11 bis 17 Uhr  und ab einer Temperatur von 27 Grad  dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden. Grund für die Einschränkungen ist die trotz des Hochwassers im Winter weiterhin kritische Grundwasser-Gesamtsituation in der Region Hannover. Dieser Hinweis ist für die Gartenfreunde, deren Gärten am „ Sahlkamp “ liegen!! Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „ Gemeinschaftsarbeit “ erledigt. Pächter  dieser Gärten ( 1 bis 12a ) sind aber für das Entfernen  des Unkrauts  am „ Sahlkamp “ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut dort regelmäßig zu entfernen. Der nächste Wegedienst für den „ Apfel und Mirabellenweg“ findet am 06. Juli  sowie der darauffolgende für den „ Birnen und Erdbeerenweg“  am 27. Juli  ab 8:30   Uhr statt. Wir wünschen allen Pächtern weiterhin eine schöne Garten-Saison 2024. „Mit einem dreifachen Gut Grün !“   Reinhard Piehl  ei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme,  ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb  der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe  findet ihr unter www.kgv-flora.de  auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag  bis Freitag : von 13:00  bis 15:00 Uhr und von 19:00  bis 7:00  Uhr. Samstag  ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.   An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr  ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung tößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. ( § 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme,  ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb  der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe  findet ihr unter www.kgv-flora.de  auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag  bis Freitag : von 13:00  bis 15:00 Uhr und von :00  bis 7:00  Uhr. Samstag  ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.   An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr  ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. sGartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz ) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt.  Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme,  ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb  der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten . Diese Information zur Waldbrandstufe  findet ihr unter www.kgv-flora.de  auf der Startseite . Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung . Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag  bis Freitag : von 13:00  bis 15:00 Uhr und von 19:00  bis 7:00  Uhr. Samstag  ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr.   An Sonn - und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig  einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell : Jeder Pächter, eine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet , alles zu vermeiden, was die Ruhe , Ordnung und Sicherheit  stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Ab 22:00 Uhr  ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurück zu regeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft.

  • Verbotene Pflanzen im Kleingarten

    Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt. Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen. Nadelbäume – Tannen – Zeder – Lärchen – Eiben – Fichten – Erle – Kiefern – Wacholder – Scheinzypressen – Mammutbäume – Affenschwanzbäume – Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!) Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden. Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen. Laubbäume – Eiche – Birke – Ahorn – Esche – Erle – Buche – Weide – Kastanie – Walnuss – Pappel – Ginkgo – Eberesche Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden und bereits im kleinen Stadium eine große Breite entwickeln. Deck- und Blütensträucher – Goldregen , Wuchshöhe bis 7m – Hasel – Zierapfel – Hartriegel – Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar – Erbsenstrauch , Wuchshöhe bis 6m – Essigbaum , Wuchshöhe bis 8m Wirtspflanzen und Schaderreger – Felsenbirne – Scheinquitte für Feuerbrand,meldepflichtig – Haferschlehe – Bocksdorn für Scharka Krankheit – Feuerdorn – Rot- und Weißdorn – Zwergmispel (Cotoneaster) – Wacholder aller Art für Birnengitterrost – Korkenzieherweide für Weidenbohrer – Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla) – Weymouths-Kiefer für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird! Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet. Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar. - Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum) - Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan - Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen - Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya - Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Nordamerika - Topinambur (Helianthus tuberosus) Nordamerika - Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika - Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien - Franzosenkraut/ Kleinblütiges Knopfkraut (Galinsoga parviflora) Südamerika - Hornfruchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder - Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika

  • Bewässerung an heißen Tagen

    Region stellt Regeln auf ab 1. Juni 2024 Die Grenzwerte für die Bewässerung werden im Vergleich zum Vorjahr gelockert. Die Regelung Die Region Hannover schützt das Grundwasser auch in diesem Jahr mit zeitlichen Einschränkungen der Bewässerung an besonders heißen Tagen. Von 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad dürfen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden. Die Grenzwerte für das Inkrafttreten der Allgemeinverfügung werden im Vergleich zum Vorjahr angepasst: 2023 galt von 11 bis 18 Uhr ein Temperaturgrenzwert von 24 Grad. Maßgeblich für das Inkrafttreten bleiben die Temperaturdaten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen.  Grundwasserlagen weiter kritisch Grund für die Einschränkungen ist die trotz des Hochwassers im Winter weiterhin kritische Grundwasser-Gesamtsituation in der Region Hannover. Umweltdezernent Jens Palandt erklärt: „Anders als im vergangenen Jahr herrscht in der Region aktuell keine Dürre. Das ändert aber nichts daran, dass wir seit Jahrzehnten eine negative Wasserbilanz haben. Die Grundwasserkörper sind durch vielfältige Nutzungen überlastet und teilweise erschöpft. Das Grundwasserdargebot, also die vorhandene Grundwassermenge, erholt sich durch ein einmaliges Hochwasserereignis nicht nachhaltig, sondern befindet sich weiterhin auf niedrigem Niveau. Wir sorgen vor, handeln verantwortungsvoll und denken langfristig: Jeder Liter Wasser, den wir heute nicht verschwenden, hilft uns, wenn sich die Situation mit dem fortschreitenden Klimawandel weiter verschärft.“  Regionspräsident Steffen Krach betont: „Wir würden keine Vorgaben machen, wenn sie aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären. Das Thema Wasserknappheit wird uns in den kommenden Jahren und Jahrzehnten leider begleiten. Wir nehmen lieber jetzt moderate Einschränkungen in Kauf, als irgendwann festzustellen, dass nicht mehr genug Wasser für alle da ist.“  Dialog mit allen Beteiligten In den vergangenen Monaten hat die Region wissenschaftliche Daten sowie die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr ausgewertet. Zudem haben zahlreiche Gespräche mit Vertreter*innen von Landwirtschaft und Sportverbänden stattgefunden, um die Bedürfnisse der Betroffenen nach Möglichkeit zu berücksichtigen. „Jetzt steht ein Ergebnis, von dem wir sagen können: Die Einschränkungen sind für die Nutzungsgruppen so verträglich wie möglich, aber so konsequent wie nötig. An extrem heißen Tagen ist es ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll, in den Mittags- und Nachmittagsstunden zu bewässern, wenn die Verdunstungsverluste am größten sind“, so Krach. Unabhängig von Tageszeit und Temperatur erlaubt bleiben klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft, etwa Tröpfchenbewässerung oder Düsenwagen. Auch die Nutzung von gespeichertem Regenwasser, etwa aus Zisternen, und das punktgenaue Bewässern mit Gießkannen oder Eimern ist jederzeit möglich. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die Vorgaben zur Bewässerung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. „Wir setzen wie im vergangenen Jahr auf Aufklärung. Unser Ziel ist es, die lebenswichtige Ressource Wasser in der Region langfristig zu sichern. Das geht nur, wenn wir für größtmögliche Akzeptanz sorgen und zusammenarbeiten“, sagt Palandt. Mit den Betroffenen will die Region deshalb auch in den kommenden Wochen im engen Austausch bleiben. Die Regeln zur Bewässerung sollen als Teil der Wasserstrategie der Region Hannover voraussichtlich in den kommenden Jahren gelten.  Hintergrund Auch die Nachbarlandkreise der Region Hannover reagieren auf den fortschreitenden Klimawandel mit Einschränkungen der Bewässerung: Der Landkreis Celle und der Heidekreis haben in den Erlaubnissen zur Feldberegnung eine Nebenbestimmung aufgenommen, die eine Bewässerung ab 28 Grad grundsätzlich untersagt. Die Landkreise Nienburg und Peine planen nach heutigem Kenntnisstand ebenfalls, in diesem Jahr Regeln aufzustellen.  Um Sportvereine bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, fördert die Region Hannover seit April unter anderem die Anschaffung von Regenwasserspeichern, smarten Bewässerungsanlagen oder Sportplatzbelägen, die nicht gewässert werden müssen, mit bis zu 50.000 Euro. Weitere Informationen dazu erhalten Interessierte per Mail an- klimaanpassung@region-hannover.de .

  • Gartenzeitung 5/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, die triste Zeit ist endlich vorbei, nun wir freuen uns, dass die Gartensaison jetzt endlich so richtig beginnt. Am 4. Mai ab 11.00Uhr findet unser diesjähriges „Kompostfest der 3 Vereine“ (KGV Buchholz/Neue Hoffnung/Flora) mit Flohmarkt und grillen auf dem Vereinsparkplatz Flora statt. Kommt vorbei, um günstig „Komposterde zu erwerben. Ab 12:00Uhr können wir dann gemeinsam mit gekühlten Drinks und guter Musik von unserm DJ Craig, ein paar schöne Stunden miteinander verbringen. Wir freuen uns auf euch, eure Freunde und auf alle Gäste aus der Umgebung. WICHTIGE HINWEISE: Der Vorstand möchte euch darauf hinweisen, dass der Schnitt von Hecken, Obstbäumen und Ziersträuchern nach der Gartenordnung der Stadt Hannover erst wieder außerhalb der Brut- und Setzzeiten (1. März bis 15. Juli) durchzuführen ist. Der Zeitpunkt für den sogenannten „Formschnitt“ der Hecken wird euch dann rechtzeitig mitgeteilt. Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw.in den Gärten verboten ist. Der nächste Wegedienst für den Apfelweg und Mirabellenweg findet wie gewohnt, am 4. Mai 2024 und der darauffolgende für den Birnenweg und Erdbeerenweg am 25. Mai 2024 statt. Beginn ist wie immer um 8.30Uhr. Neuigkeiten entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de. „Gut Grün “.

  • Gartenzeitung 04/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Frühling ist da und die Gartensaison hat somit begonnen. Hiermit lade ich nochmals, wie schon in der „März-Ausgabe“, alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Sonntag den 21.04.2024 um 11.00 Uhr ins Vereinsheim Flora e.V., Hoppelweg 2, 30657 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder 1.      Genehmigung der Tagesordnung 2.      Grußworte 3.      Genehmigung des Protokolls der JHV vom 22.04.2023 4.      Berichte 4.1    Geschäftsbericht 2023 4.2    Kassenbericht 2023, Vereinskasse 4.3    Bericht der Revisoren 5.      Aussprache zu den Berichten 6.      Entlastung des Vorstands 7.      Wahlen 7.1    Wahl eines/einer Wahlhelfer/in 7.2    Wahl des/der 1. Vorsitzenden/de 7.3    Wahl des/der 2. Kassierer/in 7.4    Wahl des/der 1. Schriftführer/in 7.5    Wahl eines/einer Gartenfachberater/in 7.6     Wahl der Revisoren 7.7     Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) 8.       Bestimmung des Festausschusses 9.       Vorstellung des Haushaltsplanes 2024 9.1     Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2024 10.     Anträge des Vorstandes und der Mitglieder 11.     Beratung und Beschlussfassung der Anträge 12.     Mitteilungen des Vorstandes Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des KGV Flora e.V. in der Fassung vom 21.Mai 2022 bis spätestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand zu stellen. Anträge, die aus der Versammlung herausgestellt werden, bedürfen der Unterstützung eines Drittels der anwesenden Mitglieder. WICHTIGE INFORMATIONEN: In diesem Jahr haben wir einige Veranstaltungen mit unseren Nachbarkolonien „KGV Neue Hoffnung "und „KGV Buchholz“ kombiniert. Hier sind die Termine zu den Veranstaltungen 2024: 30.März - Ostereiersuche + Rallye Kolonie „Neue Hoffnung “, 1.April - Osterrallye Kolonie „Flora “, 4.Mai – Kompostfest und Flohmarkt der „Drei Vereine“, 25. Mai – Flohmarkt Kolonie „Buchholz “, 1.Juni – Kinderfest Kolonie „Neue Hoffnung “, 8. Juni – Outdoorspiele für Erwachsene der drei Vereine, 15. Juni – Kinderfest Kolonie „Buchholz“, 3.August – Kinderfest / Sommerparty Kolonie „Flora“, 23.+24.August – Sommerfest Kolonie „Neue Hoffnung“ 14.September – Forellenfest Kolonie „Flora“, 26.Oktober – Laternenfest Kolonie „Buchholz“, 2.November – Kinder Halloween Kolonie „Flora “, 7.Dezember - Kinderfest/ Jahresabschluss Kolonie „Flora “, 7.Dezember – Nikolaus Kolonie „Neue Hoffnung “ Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte aus den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de. Der nächste Wegedienst findet, am 6.April 2024 statt. Beginn ist wie immer um 8.30 Uhr. Die Erste „Gartenbegehung 2024“ findet am 27.April statt! Wir wünschen euch allen eine schönes Frühjahr 2024. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl Liebe Mitglieder der Stromgesellschaft Flora, gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages, lade ich hiermit nochmals alle Mitglieder, der Stromgesellschaft Flora, zur Gesellschafter-Versammlung 2024 ein, die im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V., am Sonntag, den 21.04.2024 im Vereinsheim KGV Flora e.V. Hoppelweg 2, 30657 Hannover stattfindet. Vorläufige Tagesordnung: 1.      Genehmigung der Tagesordnung 2.      Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 22.04.2023 3.      Jahreskassenberichte 2023, Erläuterungen und Aussprache 4.      Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung 5.      Wahlen 5.1   Wahl der Revisoren 6.      Vorstellung des Haushaltsplanes 2024 7.      Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge 2024 Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung der Stromgesellschaft, und zwar an die nachstehende E-Mail-Adresse stromgesellschaft @kgv-flora.de zu richten. Nadine Lorimer

  • Gartenzeitung 02/2024

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Winter ist noch nicht ganz zu Ende, aber der Frühling kommt immer näher. So beginnt zum 1. März ja schon die Schonzeit für Vögel und Kleintiere. Damit endet die für alle Hecken und Sträucher bis zum 30. September das abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Der Vorstand möchte euch alle noch einmal daran erinnern, dass auch wirklich auf die Höhe von 1,20 m zurückgeschnitten werden muss. Dies wird vom Bezirksverband gefordert und überprüft! Bis zum Sommer wachsen die Hecken sowieso wieder nach, also sollte dies der Maßstab jetzt am Anfang der Saison sein. Der Vorstand hat keinerlei Freude daran, Abmahnungen zu verteilen, ist dazu aber verpflichtet dies zu tun. Falls Bäume gefällt werden müssen, muss dies natürlich auch bis Ende dieses Monats getan sein. Bitte denkt auch an eure Meldepflicht beim Wechsel eurer Kontaktdaten. Egal, ob ihr umgezogen seid, eine neue Kontonummer, Telefonnummer, E-Mail oder geheiratet habt, es ist wichtig, dass wir diese Daten erhalten. Die Änderungsmittteilung findet ihr auf Webseite www.kgv-flora.de in der Rubrik „Formulare“. Ihr könnt sie dort gleich ausfüllen und per E-Mail an info@kgv-flora.de schicken oder ausdrucken und am Vereinsheim in den Briefkasten stecken. Wir mussten bisher mehr Pächtern als sonst hinterher forschen, da viele Pachtrechnungen zurückkamen. Genauso wichtig ist es, wenn ein Pächter verstirbt, dass die Hinterbliebenen uns umgehend informieren!! Der Garten geht nicht automatisch an den Partner oder die Kinder über! Siehe BKleingG § 12. Natürlich könnten diese den Garten übernehmen, aber dazu muss lt. Pachtvertrag (siehe 6.2.2) erst eine Schätzung erfolgen und dann könnte es zu einem neuen Vertrag kommen. „Gut Grün" Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 01/2024

    Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Vorstand wünscht euch und euren Familien ein gutes und gesundes neues Jahr 2024. Ich hoffe, ihr hattet eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und seit gut ins neue Jahr gestartet. Leider gibt es so zum Anfang des Jahres nicht so viel zu berichten. Aber ein bis zwei Dinge gibt dann doch noch. An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die „Ruhezeiten“ bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben sind. Der Sonntag bleibt ein Ruhetag! Ferner weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung von benzinbetriebenen Gartengeräten sowie offene Feuer und das Verbrennen von Gartenschnitt untersagt ist. Um euch schon einmal auf die neue Gartensaison einzustimmen, haben wir die „Wegedienste“ für 2024 für euch schon einmal vorbereitet und in die Schaukästen gehängt. Über Einzelheiten und zu den Veranstaltungen 2024 werden wir euch rechtzeitig informieren, auch auf der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de. „Gut Grün“. Reinhard Piehl

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