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- Rasen düngen - aber richtig! Gute Tipps zur Rasendüngung
Ihr möchtet euren Rasen düngen und wollt wissen worauf es bei der Rasendüngung ankommt? Hier erfahrt ihr mehr dazu. Rasen düngen ja oder nein? Nicht jeder Rasen braucht auch eine Rasendüngung. Ist der Rasen sattgrün, ohne kahle Stellen und dicht im Wuchs, scheint es dem Rasen an nichts zu mangeln. Von einer Rasendüngung kann man also absehen, da die Pflanzen immer nur so viele Nährstoffe aufnehmen, wie sie auch benötigen. Der Großteil des Düngers würde einfach ungenutzt im Boden versickern und darüber hinaus auch noch unnötig das Grundwasser belasten. Um festzustellen ob, und wenn ja, welche Nährstoffe und Spurenelemente dem Rasen fehlen, sollte man eine Bodenprobe entnehmen und an ein Institut zur Bodenanalyse schicken. Wurde eine Analyse erstellt, kann mit der Auswahl des richtigen Düngers (falls nötig) begonnen werden. Rasendüngung – Was brauchen die Pflanzen? Grundsätzlich gilt beim Rasen düngen: Je stärker der Rasen beansprucht wird, desto besser muss er mit Nährstoffen versorgt werden. ABER: Bei der Rasendüngung kommt es immer auf die richtige Menge und Zusammensetzung an. Viel hilft viel ist hier NICHT das Motto. Im Gegenteil, kann zu viel und falsch ausgebrachter Dünger den Rasen eher schädigen als unterstützen. Bei jedem Rasenschnitt (nicht beim Mulchmähen) geht ein Teil Nährstoffe dem Boden verloren und muss ersetzt werden. Manche Böden schaffen es nicht aus eigener Kraft genügend Nährstoffe nachzuliefern und brauchen daher die Unterstützung durch eine Rasendüngung. Neben den wichtigsten Nährstoffen wie Wasser, Sauerstoff und Kohlendioxid, benötigt der Rasen noch Mineralien wie Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium. Weitere Elemente, die in geringen Mengen benötigt werden sind unter anderem Calcium, Schwefel, Kupfer, Eisen und Zink. In Düngern kommen allerdings (außer in speziellen Spurenelemente-Düngern) normalerweise nur die 4 erstgenannten Elemente Stickstoff, Phosphor, Kalium und Magnesium zum Einsatz. Stickstoff fördert das Wachstum und die Regenerationsfähigkeit der Gräser, Phosphor ist für den Stoffwechsel wichtig und fördert das Wurzelwachstum, Kalium erhöht die Widerstandskraft der Pflanzen gegen Hitze, Kälte und Krankheiten und Magnesium schlussendlich stärkt die Gesundheit und färbt die Blätter sattgrün. Rasen düngen – wann eigentlich? Das "wann" und "wie oft" in Bezug auf die Jahreszeiten hängt ein wenig auch von der Art der Nutzung des Rasens ab. Ein wenig strapazierter Zierrasen benötigt maximal 2 Rasendüngungen im Frühjahr und Hebst, wohingegen ein stark strapazierter Spielrasen eventuell auch 4mal im Jahr gedüngt werden kann. Die erste Rasendüngung kann in aller Regel zwischen Mitte März und Mitte April erfolgen. Hier werden meist stickstoffbasierte Rasendüngungen vorgenommen um das Graswachstum anzuregen. Ab Mitte Mai bis Mitte Juni kann eine zweite, kaliumbetonte Düngung erfolgen um die Pflanzen gegen sommerliche Trockenheit zu stärken. Im Juli kann eine Gabe von stickstoffbasiertem Langzeitdünger gegeben werden um das Wachstum in den Sommermonaten zu unterstützen und eine letzte Rasendüngung kann Ende August bis Mitte September gegeben werden. Hier bietet sich eine kaliumbetonte Rasendüngung an um die Pflanzen für den Winter stark zu machen. Das Rasen düngen sollte am besten in den Abendstunden erfolgen, wenn in der Nacht oder dem Morgen danach auch Niederschläge angekündigt wurden. Es ist wichtig, dass der Dünger nicht auf den Pflanzen liegen bleibt, wenn die Sonne die Gräser erhitzt. So entstehen üble Verbrennungen auf den Blättern, die nur durch das Nachwachsen von neuem Gras beseitigt werden können. Sollten die angekündigten Niederschläge ausbleiben, muss notfalls mit dem Gartenschlauch nachgeholfen werden. Und wie geht das mit dem Rasen düngen? Nutzt man feststofflichen, mineralischen Rasendünger, dann wird er am besten mit einem Streuwagen ausgebracht um eine gleichmäßige Verteilung des Düngers zu garantieren. Dabei wird der Dünger in 2 Portionen ausgebracht. Die eine Hälfte in Längsrichtung und die andere in Querrichtung dazu. Je genauer und gleichmäßiger die Rasendüngung durchgeführt wird, desto weniger verschieden grün gefärbte Flecken oder verbrannte Stellen hat man später im Rasen. Achtet beim Befüllen des Streuwagens darauf, dass kein Dünger daneben fällt um an dieser Stelle Schädigungen des Rasens zu vermeiden. Flüssigdünger wird nach Anweisung der Verpackung angemischt und dann gleichmäßig mit der Gießkanne auf dem Rasen verteilt. Viel Erfolg beim Rasen düngen!
- Hecke schneiden - auf die Höhe kommt es an
In diesen Tagen und Wochen dürfen wir wieder unsere Hecken zu den Wegen schneiden, sofern sich keine "bewohnten Nester" mehr in ihnen befinden. Dabei ist eine von der Gartenordnung Hannover vorgegebene Heckenhöhe von 1,20m einzuhalten. Ich zitiere aus der Gartenordnung. Unter Punkt 3.2 heißt es dort: "Soweit keine anderen Anordnungen getroffen worden sind, darf die Höhe der Zäune innerhalb der Anlage die Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Hecken oder freiwachsende Sträucher zur Einfriedung an den Wegen sollen die Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Sie müssen einmal jährlich fachgerecht geschnitten werden. Tore und Pfosten sollen nicht höher als die Zäune sein." Das hört sich sehr willkürlich an. Aber der Gesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht. Und das drückt er unter Punkt 1.3 der Gartenordnung so aus: "Die Gärten sollen als Bestandteil des Öffentlichen Grüns von den Vereinswegen einsehbar sein." Wir nutzen unseren Kleingarten zwar privat, aber er gehört zum öffentlichen Grün der Stadt und hat damit eine wichtige soziale Bedeutung, wie z.B. auch Grünanlagen, Parks oder Stadtwälder. Die Menschen aus den umliegenden, oft sehr verdichteten Wohngebieten sollen die Möglichkeit zu Erholung und Entspannung bekommen, wenn sie durch die Kleingärten gehen. Der Blick in die Gärten soll sie erfreuen. Und viele Gärten sind ja wirklich zum Freuen. Als Sichtschutz sind die Hecken an den Wegen nicht gedacht. Da hat jeder Pächter innerhalb seines Gartens genügend andere Möglichkeiten. S. Gartenordnung! Die meisten halten sich ja dran, aber – wie überall – gibt es leider auch bei uns "schwarze Schafe". Sie mögen doch bitte in sich gehen! Die Gartenordnung schreibt uns etliche Regeln vor. Aber innerhalb unseres Kleingartens haben wir doch ungeahnte Möglichkeiten der Nutzung. Es ist leicht, die Hecke zum Weg auf 1,20 m zu schneiden. Lasst Eure Mitmenschen teilhaben an der Freude an Eurem Garten!
- Wässern – mit Köpfchen
Alle Lebewesen brauchen zum Leben Wasser. Das gilt natürlich auch für unseren Garten. Wasser ist kostbar. Darum ist es besonders wichtig, es mit Sachverstand einzusetzen. Wenn man ein paar Regeln einhält, ist das gar nicht so schwer. Nach Möglichkeit morgens gießen. Dann steht das Wasser den Pflanzen tagsüber für den Stoffwechsel zur Verfügung. Wasser, das auf Blätter gelangte, kann abtrocknen. Die Gefahr von Pilzerkrankungen wird reduziert. Nicht "von oben" gießen, sondern das Wasser in den Wurzelbereich bringen, ohne den Wurzelballen frei zu spülen. Das ist gerade beim abendlichen Wässern wichtig, damit das feuchte Milieu über Nacht nicht zu Pilzerkrankungen führt. Gießmuldenhelfen, um das Wasser im Wurzelbereich der Pflanze zu halten – das spart auch Wasser. Vor dem Gießen eine Fingerprobe machen: dazu steckt man den Zeigefinger in den Boden – fühlt man noch Feuchtigkeit , braucht man nicht zu gießen. "Einmal Hacken ersetzt zweimal Gießen" - so eine alte Gärtnerregel. Dahinter steckt Folgendes: Im Boden bilden sich immer Kapillaren, durch die Wasser in die Atmosphäre verdunstet. Hacken hilft, die Kapillarstruktur zu zerstören. Der Boden bleibt dicht, Wasser kann nicht verdunsten. Mulchen schützt die Bodenoberfläche vor Erosion und Verdunstung. Wieviel muss ich wässern? Dazu eine einfache Regel: man muss sich nur merken, wie lange der Sprenger laufen muss, um 15 cm Boden zu durchfeuchten. (In diesem Bereich sind die meisten Wurzeln). Den Sprenger eine halbe Stunde laufen lassen, dann ein pyramidenförmiges 15 cm tiefes Stück aus dem Boden stechen. Sind noch nicht 15cm erreicht, weiter wässern. Man also braucht nur ein- bis zweimal pro Woche zu wässern, dann aber intensiv.
- Gartenzeitung 01/2022
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Vorstand wünscht allen Gartenfreunden und deren Angehörigen ein gutes und gesundes neues Jahr 2022. Ich hoffe, ihr hattet eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und seid gut ins neue Jahr gestartet. Hiermit lade ich alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag den 05.03.2022 um 11.30 Uhr im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. in der Gottfried-Keller-Straße 28/30 in 30655 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder Genehmigung der Tagesordnung Grußworte Genehmigung des Protokolls der JHV vom 23.02.2020 Berichte Geschäftsbericht 2020/21 Kassenbericht 2020/21, Vereinskasse Bericht der Revisoren Aussprache zu den Berichten Entlastung des Vorstands Wahlen Wahl einer Wahlkommission Wahl des/der 1.Vorsitzenden/de Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de Wahl des/der 1.Schriftführer/in Wahl des/der 1.Kassierer/in Wahl des/der 2.Schriftführer/in Wahl des/der 2.Kassierer/in Wahl der Revisoren Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) Bestimmung des Festausschusses Vorstellung des Haushaltsplanes 2022 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2022 Anträge des Vorstandes und der Mitglieder Mitteilungen des Vorstandes Hinweis: Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 05. Mai 1986 zu stellen. Die jeweiligen Protokolle liegen zur Einsicht aus. Wir würden uns sehr über eine zahlreiche Teilnahme freuen, da u.a. auch einige wichtige Ehrenämter zu besetzen sind. Reinhard Piehl Gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden hiermit alle Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora eingeladen zur Gesellschafter-Versammlung 2020 im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V. am Samstag, den 05.03.2022 im Saal über dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. in der Gottfried-Keller-Straße 28/30 in 30655 Hannover Genehmigung der Tagesordnung Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 23.02.2020 Jahreskassenberichte 2020/21, Erläuterungen und Aussprache Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung Wahlen Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers Wahl eines technischen Beraters Wahl der Revisoren Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung zu richten und zwar an die nachstehende Adresse: Stromgesellschaft Flora, Geschäftsführerin Nadine Lorimer, Podbielskistr. 201, 30177 Hannover. Nadine Lorimer