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Gartenzeitung 02/2025

Autorenbild: Reinhard PiehlReinhard Piehl

Aktualisiert: 8. Feb.

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

der Winter ist noch nicht zu Ende, aber der Frühling kommt immer näher.

So beginnt zum 1. März ja schon die Schonzeit für Vögel und Kleintiere.

Damit endet die für alle Hecken und Sträucher bis zum 30. September das

abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Der Vorstand möchte euch alle noch einmal daran erinnern, dass Hecken

auf die Höhe von 1,20 m zurückgeschnitten werden müssen.

Dies wird nach der Gartenordnung und Bezirksverband Hannover gefordert

und überprüft! Bis zum Sommer wachsen die Hecken sowieso wieder nach,

also, sollte dies jetzt der Maßstab zum Beginn der Saison sein.

Falls bei einigen Pächtern noch Bäume entfernt werden müssen, ist dies

natürlich auch bis Ende Februar zu tun.

Seit dem 15.08.2024 gibt es eine neue Gartenordnug und neue Richtlinien                             zur Errichtung von Baulichkeiten in Kleingartenanlagen. Bitte lest diese,

da es einige Änderungen und Erneuerungen gibt.

Hier ein Beispiel:

Das Errichten von Schornsteinen in oder an Lauben zum Zweck des Einbaus

von Feuerstätten (Kamine, Öfen u.ä.) ist mit der kleingärtnerischen Nutzung

im Sinne des § 1 Abs.1BKleingG nicht vereinbar und verboten.

Bitte denkt auch an eure Meldepflicht beim Wechsel eurer Kontaktdaten.

Egal, ob ihr umgezogen seid, eine neue Kontonummer, Telefonnummer,

E-Mail oder geheiratet habt, es ist wichtig, dass wir diese Daten erhalten.

Die Änderungsmittteilung findet ihr auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de 

in der Rubrik „Formulare“. Ihr könnt sie dort gleich ausfüllen und per E-Mail

an info@kgv-flora.de schicken oder ausdrucken und am Vereinsheim in den Briefkasten stecken. Wir mussten bisher, wie auch schon im letzten Jahr, mehreren Pächtern hinterher forschen, da die Pachtrechnungen zurückkamen.

Genauso wichtig ist es, wenn ein Pächter verstirbt, dass die Hinterbliebenen uns umgehend informieren!! Der Garten geht nicht automatisch an den Partner oder die Kinder über!

Siehe BKleingG § 12. Natürlich könnten diese den Garten übernehmen, aber dazu muss

lt. Pachtvertrag (siehe 6.2.2) erst eine Schätzung erfolgen und dann könnte es zu einem

neuen Vertrag kommen.

„Gut Grün “.

 

Reinhard Piehl

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