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  • Gartenzeitung 10/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, Am 26. und 27. August 2023 war es wieder soweit, das Sommerfest des KGV Flora e.V. zu feiern. Schon zwei Tage vorher wurde das Festzelt aufgebaut und mit einem georderten „Bierwagen“ konnte es dann losgehen. Die Tanzmäuse der Schreberjugend eröffneten das Kinderfest. Für die Kinder hatten wir wieder eine „Hüpfburg“ geordert und jedes Kind erhielt eine Kugel Eis und eine Süßigkeiten-Tüte. Für die vielen Kinder war die Hüpfburg wieder ein Highlight an diesem Tag. In guter alter Tradition begann ab 15:30Uhr das „Kuchenbüffet“ mit leckerem selbstgebackenem Kuchen für Jung und Alt und auch das „Grillen“. Es gab leckere Bratwurst und Gyros sowie viele andere Köstlichkeiten, die von unserem neuen Vereinswirt und Gartenfreund Inderbir Singh vom „Restaurant Santorini“ angeboten wurden. Dann kam der Abend. Um 18:00 Uhr startete das offizielle „Sommerfest“ mit dem Hissen der „Vereinsfahne“ und Freibier (2 Freibiermarken pro Pächter). Unser Festausschuss und seine Helfer/-innen hatten das Zelt in ein wahres Festzelt verwandelt. Mit guter Musik von dem „DJ Holger“ und mit dem einen oder anderen Glas Wein, Aperol Spritz oder Bier wurde der Abend zünftig eingeleitet. Doch dann um 19:30Uhr die Überraschung: Elvis lebt! Er kam, hatte seinen besten Anzug an, die goldenen Knöpfe und Pailletten funkelten, der Kragen stand hoch. Der King des Rock and Roll sang für uns seine schönsten Lieder. Selbst die Kinder waren von der Musik und dem Künstler begeistert. Die Stimmung war ausgelassen und Elvis durfte erst nach mehreren Zugaben die Bühne wieder verlassen. Zur Prämierung stand dieses Jahr auch der am schönsten geschmückte Garten und die schwerste Zucchini an. Zur Wahl stellten sich 22 Gärten. Gewonnen hat der Pachtgarten „55“ von unserem Gartenfreund und 1.Kassierer Ralf Borchers. Die Idee zur Gestaltung hatte seine Enkelin mit dem „passenden“ Vornamen „Flora“!! Der Wahl um die schwerste Zucchini bewarben sich fünf Pächter. Gewinner mit „stolzen“ 3718g war der Gartenfreund Jörg Völkening vom Garten 29. Beiden Gewinnern herzlichen Glückwunsch. Erfreulicher Weise kamen viele Gartenfreunde/-innen mit ihren Freunden sowie viele Gäste aus den Nachbarkolonien, um mit uns zu feiern. Das Tanzen an diesem Abend kam auch nicht zu kurz und ging bis in die Morgenstunden. Am Sonntag 10:00Uhr begann das „Katerfrühstück / Brunch“. Zu diesem Anlass hatten wir auch die Jubilare/-innen Sofia Ahmadyar und Peter Mroncz für 20-jährige Mitgliedschaft und für die 50-jährige Mitgliedschaft Peter Richter eingeladen. Euch allen nochmals herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für eure Treue zum Verein. Mit viel Spaß und guter Laune ließen wir unser Sommerfest am frühen Nachmittag ausklingen. Ein besonderer Dank gilt unserem Festausschuss Nadine Lorimer und Anke Bartels, sowie unserem Wirt Inderbir Singh und den vielen Helfer/-innen. Vielen herzlichen Dank auch an unsere Wegewarte Thomas Kalisch, Thorsten Peter, Jörg Schulz, Dieter Borjak und allen Helfern/-innen, die mit unserem 2.Vorsitzenden Johann Nitziol und mir tatkräftig geholfen haben, das Festzelt auf- und wieder abzubauen. Durch eure Teilnahme und unseren Einsatz am „Sommerfest“ wurde es wieder ein tolles gemeinsames Fest. WICHTIGE HINWEISE: Das Jahr neigt sich nun leider dem Ende zu und für die „Trampoline“ ist die Saison nun zu Ende. Pächter/-innen, die in ihrem Garten Trampoline aufgestellt haben, müssen diese bis zum 31.10.2023 abbauen und einlagern. Ab dem 01.April 2024 dürfen diese dann wieder aufgestellt werden. Der Auf- und Abbau gilt für jedes Jahr. Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, sowie Sachschäden auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen. Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss. Die Ruhezeiten sind ab den 21.10.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 aufgehoben. Sonn-und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten! Vorab schon einmal zur Information: Am 11.November 2023 ab 17:00Uhr soll der „Laternenumzug“ für die Kinder stattfinden. Eltern, die mit ihren Kindern daran teilnehmen möchten, können sich in die Teilnehmerliste im Restaurant „Santorini“ bei unserm Vereinswirt bis zum 31.Oktober 2023 eintragen. Die nächsten Wegedienste / Schreddern für Nachzügler finden am 7.Oktober und am 21.Oktober von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte aus den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite unter www.kgv-flora.de. Bleibt weiterhin gesund „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, dieses Jahr wird wieder eine Stromprüfung stattfinden. Die Prüfungstermine sind wie folgt: Sa., 07.Oktober 2023: Garten 1- 20 von 08:30-10:00Uhr Garten 21- 30 von 10:00-11:00Uhr Garten 31- 40 von 11:00-12:00Uhr Garten 41- 50 von 12:00-13:00Uhr Garten 100- 119 von 08:30-10:00Uhr Garten 120- 130 von 10:00-11:00Uhr Garten 131- 140 von 11:00-12:00Uhr Garten 141- 150 von 12:00-13:00Uhr Sa., 14.Oktober 2023: Garten 51-70 von 08:30-10:00Uhr Garten 71- 80 von 10:00-11:00Uhr Garten 81- 90 von 11:00-12:00Uhr Garten 91- 99 von 12:00-13:00Uhr Garten 151- 160 von 08:30-09:30Uhr Garten 161- 170 von 09:30-10:30Uhr Garten 171- 180 von 10:30-11:30Uhr Garten 181- 187 von 11:30-12:30Uhr Nachprüfungstermin: Sa.,21.Oktober 2023 (08.30 – 11.00 Uhr). Bitte zum Prüftermin 15 Minuten vorher im Garten sein!! Solltet Ihr an eurem „Prüftag“ und auch am „Ersatztermin“ keine Zeit haben, meldet euch bitte umgehend bei Dirk Regenhardt technischer.berater@kgv-flora.de, Tel.015253911485), um einen anderen Termin abzustimmen. Bitte bedenkt, dass wir – sollte eine Prüfung wegen Nichterscheinen nicht stattfinden können – aus Sicherheitsgründen den Garten stromlos machen werden. Ferner werden zusätzliche Prüfungskosten in Rechnung gestellt. Eure Stromgesellschaft Flora Nadine Lorimer

  • Termine Stromprüfung 2023

    Prüfungstermin 07. Oktober 2023: Garten Garten 01 – 20 von 08.30 - 10.00 Uhr Garten Garten 21 – 30 von 10.00 - 11.00 Uhr Garten Garten 31 – 40 von 11.00 - 12.00 Uhr Garten Garten 41 – 50 von 12.00 - 13.00 Uhr Garten 100 – 119 von 08.30 - 10.00 Uhr Garten 120 – 130 von 10.00 - 11.00 Uhr Garten 131 – 140 von 11.00 - 12.00 Uhr Garten 141 – 150 von 12.00 - 13.00 Uhr Prüfungstermin 14. Oktober 2023: Garten 51 – 70 von 08.30 - 10.00 Uhr Garten 71 – 80 von 10.00 - 11.00 Uhr Garten 81 – 90 von 11.00 - 12.00 Uhr Garten 91 – 99 von 12.00 - 13.00 Uhr Garten 151 – 160 von 08.30 - 09.30 Uhr Garten 161 – 170 von 09.30 - 10.30 Uhr Garten 171 – 180 von 10.30 - 11.30 Uhr Garten 181 – 187 von 11.30 - 12.30 Uhr Bitte 15 Minuten vor Prüfungstermin im Garten sein! Nachprüfungstermin am 21.10.2023 von 08.30 – 11.00 Uhr Solltet Ihr an Eurem Prüftag und auch am Ersatztermin keine Zeit haben, meldet Euch bitte umgehend bei Dirk Regenhardt (Tel. 01525-3911485), um einen neuen Termin abzustimmen. Bitte bedenkt, dass wir – sollte eine Prüfung wegen Nichterscheinen nicht stattfinden können – aus Sicherheitsgründen den Garten stromlos machen werden. Ferner werden zusätzliche Prüfungskosten in Rechnung gestellt. Eure Stromgesellschaft Nadine Lorimer

  • Gartenzeitung 09/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, mit dem Monat September geht es bereits in den Spätsommer, aber die Gartensaison ist noch lange nicht zu Ende. Dieser Hinweis ist nur für die Gartenfreunde, deren Garten an der „Hebbelstraße“ bzw. am „Sahlkamp“ liegt: Der „Hecken-Außenschnitt“ an der jeweiligen Straße wird im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit erledigt. Aber die Pächter der Gärten 1 bis 12a sind verpflichtet, das Unkraut an der „Außenhecke“ zum Sahlkamp zu entfernen und natürlich den „Innenheckenschnitt“ selbst zu erledigen! Für die Pächter, deren Garten am „Hoppelweg“ liegt, ist die Hecke sowohl von innen als auch von außen selber zu schneiden. Das Entfernen des Unkrautes am „Hoppelweg“ wird im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit übernommen. Wer den „Windbruch“ vor seinem Garten im „Apfelweg“ und im „Mirabellenweg“ schneidet, der bekommt dafür 3 Wegedienststunden gutgeschrieben. WICHTIG! Bitte nach Erledigung dies bei unserer 2.Schriftführerin Maria Nitziol angeben, da es sonst keine Gutschrift der Stunden geben wird. Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung. Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr. Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Seit April 2023 haben wir einen neuen Vereinshauspächter. Wer das Restaurant „Santorini“ zum „Angrillen“ noch nicht entdeckt hatte, hier ein paar Bilder zur Eröffnung. Über Neuigkeiten informieren wir euch immer rechtzeitig in der Gartenzeitung, den Aushangkästen sowie auf unserer Website unter www.kgv-flora.de WICHTIGE HINWEISE: Der nächste Wegedienst findet wie gewohnt am 09.Septemper von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Für diejenigen, die Ihre Hecke bis jetzt immer noch nicht zurückgeschnitten haben, wird’s nun wirklich Zeit!! Die Hecken konnten bereits seit dem 15.Juli 2023 wieder geschnitten werden. Bitte achtet auf die vorgeschriebene Heckenhöhe von 1,20m und auf die Breite von 0,40m. Vergesst nicht, das Unkraut vor euren Gärten bis zur Wegmitte zu entfernen. Die 2. „Gartenbegehung“ findet am Samstag, den 21. Oktober 2023 statt. „Gut Grün“. Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 08/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, es ist mal wieder soweit. Am 26./27August 2023 wollen wir wieder mit euch das „Sommer- und Kinderfest“ begehen. Aus diesem Anlass erhält jeder Pächter zur Begrüßung „zwei Freibiermarken“. Wir starten um 15:00Uhr das Kinderfest mit einem Auftritt der Schreberjugend. Als Kinder-Highlight wird eine Hüpfburg aufgebaut! Jedes Kind erhält einen Gutschein für eine Kugel Eis und eine Süßigkeiten-Tüte. Zeitgleich beginnen wir mit einer „Kaffeetafel“ für Alt und Jung. Als Premiere wird ab 15:00Uhr unser neuer Vereinswirt mit dem „Grillangebot“ starten. Ab 16:00Uhr ist ein Umzug durch die Kolonie geplant, bei der der „schönste Garten“ und die „größte Zucchini“ ermittelt wird. Die offizielle Eröffnung ist um 18:00Uhr. Dann ist es soweit, um 19:30Uhr freuen wir uns auf einen Auftritt des weltberühmten und legendären „Elvis“ der uns mit seiner Musik verzaubern wird. Um 20:30Uhr ist dann die Prämierung des schönsten Gartens sowie der größten Zucchini. Die Gewinner erhalten jeweils einen tollen Preis. Für den weiteren Abend haben wir weder Kosten noch Mühen gescheut und den „DJ Holger“ engagiert, der uns mit toller Musik bis in die Morgenstunden verwöhnen wird. Wir freuen uns auf euch und eure Freunde und erhoffen uns eine gute Beteiligung sowie Spaß und Freude bei unserem Sommer- und Kinderfest. Am Sonntag, den 27.August beginnt ab 10:00Uhr der „Katerbrunch“. Interessierte Pächter und Gäste, die daran teilnehmen möchten, können sich in die Teilnehmerliste im Restaurant „Santorini“ bei unserm Vereinswirt bis zum 20.August eintragen. Der Kostenbeitrag dafür beträgt 19-€ pro Person. In diesem Rahmen werden dann auch unsere „Jubilare“ für das Jahr 2023 geehrt. Nachfolgend aufgeführte Kleingärtner des KGV Flora e.V. sollen für „20-jährige Mitgliedschaft“ mit der Silbernen Verbandsnadel ausgezeichnet werden: Sofia Ahmadyar und Peter Mroncz. Die zu Ehrenden werden separat von uns eingeladen. Offizielles Ende des Sommerfestes ist Sonntag 14:00Uhr! Einzelheiten sowie Neuigkeiten entnehmt bitte aus den Aushangkästen oder der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de. WICHTIGE HINWEISE: Aus gegebenen Anlass möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Die Region Hannover schränkt die Bewässerungen ein. Mit dieser Allgemeinverfügung reagiert die Region Hannover auf den historisch niedrigen Grundwasserstand in und um Hannover. Klettert das Thermometer über 24 Grad Celsius, ist es deshalb im Zeitraum von 11.00 bis 18.00 Uhr untersagt, land-und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger. Die Regelung trat am 06. Juli 2023 in Kraft und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen. Diese Allgemeinverfügung wird bis zum 30. September 2023 gelten, kann aber bei einer sich abzeichnenden Änderung der Situation von der Region Hannover erweitert werden. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden. Seit den 15.Juli 2023 dürfen offiziell die Hecken wieder zurückgeschnitten werden. Also, wer bis jetzt seine Hecke noch nicht gestutzt hat, sollte das nun nachholen. Bitte denkt wieder dabei an die vorgeschriebene Heckenhöhe von 1,20m und die Breite von 0,40m. Die nächsten Wegedienste finden wie gewohnt am 26.August von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Bleibt weiterhin gesund und viel Spaß in euren Gärten. Wir sehen uns am 26.August im Festzelt bei unserem „Sommerfest“. Gut Grün Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 07/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juli und das Jahr ist schon wieder halb rum. Aber die Gartensaison ist Gott sei Dank noch lange nicht zu Ende. Seit dem 15. April 2023 haben wir einen neuen Vereinspächter, der uns mit leckeren griechischen Spezialitäten verwöhnen will. Im tollen griechischen Ambiente in unserem neuen Vereinsrestaurant „Santorini“ könnt ihr jeden Tag außer dienstags von 11.00 bis 22.00 Uhr bei einem Retsina oder Ouzo den Tag anfangen oder ausklingen lassen. Der Biergarten lädt im Sommer zu leckeren Essen und kalten Getränken im Freien ein. Mit Eiscreme könnt ihr euch zwischendurch oder als Nachspeise verwöhnen. Wir freuen uns darauf, wieder mit euch zusammen zu sitzen und das Vereinsleben aufleben zu lassen. An dieser Stelle sei schon mal auf das „Sommerfest mit Kinderfest“ am 26. / 27.August hingewiesen. Unser Vereinswirt sorgt für das leibliche Wohl und den Getränkeausschank sowohl für das Catering zum „Katerfrühstück“ am Sonntag. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details dazu. Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw. im Garten verboten ist. (§ 8.5 Gartenordnug) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. (§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten. Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite. In der Ausgabe der Gartenzeitung 6/2023 hatte ich leider vergessen, unseren neuen Wegewart Dieter Borjak zu erwähnen. Er hatte bereits 2022 kommissarisch dieses Ehrenamt übernommen und wurde nun in der JHV 2023 offiziell als Wegewart für den „Kirschweg“ gewählt. Dir lieber Dieter herzlichen Glückwunsch und gutes Gelingen mit deinen Aufgaben. Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung. Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr. Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell: Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Hinweis: Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurückzuregeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. WICHTIGE HINWEISE: Dieser Hinweis ist für die Gartenfreunde, deren Gärten am „Sahlkamp“ liegen!! Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „Gemeinschaftsarbeit“ erledigt. Pächter dieser Gärten sind aber für das Entfernen des Unkrauts am „Sahlkamp“ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut dort regelmäßig zu entfernen. Der nächste Wegedienst für den Kirsch- und Quittenweg findet am 29. Juli ab 8:30 Uhr statt. Wir wünschen allen Pächtern weiterhin eine schöne Garten-Saison 2023. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl

  • 06.07.2023 Allgemeinverfügung der Region Hannover!

    Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der derzeit geltenden Fassung, folgende Allgemeinverfügung: Die Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie z.B. Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie z.B. Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätzen wird mit stationären und mobilen Bewässerungsanlagen einschließlich Rasensprengern und Tankwagen bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius und höher (Wetterstation Hannover Flughafen) zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr untersagt. Die Untersagung gilt sowohl für Wasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für erlaubnisfreie als auch zugelassene Wasserentnahmen aus Grundwasser (Brunnen) und Oberflächengewässern zur Bewässerung. Bestehende wasserrechtlichen Erlaubnisse werden insoweit eingeschränkt. Ausgenommen sind die landwirtschaftliche Tröpfchenbewässerung und wassersparende Düsenwagen zur Lebensmittelerzeugung. Für wissenschaftliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntgabe bis zum 30.09.2023. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. Hinweise: Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden: Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf. Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 S. 4 VwVfG einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgeben. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar. Ein Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover, die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO ganz oder teilweise wiederherstellen. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen gem. §§ 103 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 WHG eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de. Begründung: Die untere Wasserbehörde der Region Hannover ist für den Erlass dieser Allgemeinverfügung gem. der §§ 128 und 129 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) zuständig. Die Untere Wasserbehörde hat nach § 100 Abs. 1 S. 2 WHG die Möglichkeit, nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens, eine Regelung zur Verhinderung von Gewässerbeeinträchtigungen zu treffen und somit die sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen. Von dieser Möglichkeit des Handelns macht die Untere Wasserbehörde der Region Hannover aufgrund der historisch niedrigen Wasserstände hiermit Gebrauch. Mit dieser Allgemeinverfügung werden nach § 8 WHG erteilte Erlaubnisse, der nach § 26 WHG zulässige Eigentümer- und Anliegergebrauch, die nach § 46 WHG zugelassenen erlaubnisfreien Benutzungen des Grundwassers sowie das nach § 33 WHG zulässige Entnehmen von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer beschränkt. Da im vorliegenden Fall die Adressaten der vorgenannten, beabsichtigten Regelung nicht individuell bestimmt, sondern nach allgemeinen Merkmalen bestimmbar sind und darüber hinaus zahlenmäßig nicht feststehen, wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Allgemeinverfügung gem. § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) zu erlassen. Eine Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorgelegten Grundwasserstände ergab einen historisch niedrigen Grundwasserstand in der Region Hannover. Aus den Messergebnissen wird deutlich, dass sich der niedrige Grundwasserstand aus den vergangenen Trockenjahren 2018, 2019, 2020 nicht erholen konnte. Der fallende Trend setzt sich mit einer defizitären Wasserbilanz im Jahr 2022 fort. Mit einer Entspannung der aktuellen Situation ist aufgrund der prognostizierten Wetterdaten nicht zu rechnen. Die Gesamtniederschlagsmengen bleiben weiterhin gering und niedriger als im statistischen Mittel der letzten 30 Jahre sowie dem Mittel aus den Jahren 1961 bis 1991 des Deutschen Wetter Dienstes (DWD), sodass sich Abflüsse und damit die Wasserstände in den Fließgewässern in der Region Hannover ebenfalls nicht maßgebend erhöhen werden. Auch die Grundwasserstände werden auf niedrigem Niveau verharren, da diese erst mit einer zeitlichen Verzögerung auf fallende Niederschläge reagieren. Aufgrund der oben beschriebenen Situation der Abflüsse in den Fließgewässern sowie die Situation in den Grundwasserkörpern in der Region Hannover ist daher ein sparsamer Umgang mit Oberfächenwasser sowie Grundwasser angezeigt, um eine weitere Verschärfung der Abflusssituation der Oberflächengewässer sowie ein weiteres Absinken der Grundwasserstände und Vergrößerung der Grundwassermengendefizite zu verhindern bzw. zu verringern. Gem. § 5 WHG ist jede Person verpflichtet, die nach den Umständen erforderlich Sorgfalt anzuwenden um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen. Darüber hinaus ist das Entnehmen oder die Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer gem. § 33 WHG nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere hiermit verbundene Gewässer erforderlich ist, um den Zielen der Gewässerbewirtschaftung (§ 6 Abs. 1 und §§ 27 bis 31 WHG) zu entsprechen. Bei der Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie z.B. Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie z.B. Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätzen mit stationären und mobilen Bewässerungsanlagen einschließlich Rasensprengern besteht ab einer Temperatur von 24°C eine besonders hohe Verdunstung. Durch diese ineffiziente Wassernutzung werden das Grundwasser sowie die Oberflächengewässer übermäßig belastet. Für die Region Hannover liegt eine Auswertung der Termperaturmessung der amtlich zur Verfügung stehenden Daten (DWD), bei der Wetterstation Hannover Langenhagen vor (Jahre 2018-2022 , Mai-Sept.). Diese Auswertung ergab, dass in über 50% der Fälle (Tagestemperatur >24%) diese Temperatur bereits ab 11 Uhr oder früher erreicht wurde und in über 50% der Fälle noch um 18 Uhr vorherrschte. Ob die zulässige Temperatur überschritten und damit die Bewässerung während dieser Zeit untersagt ist, kann anhand der Messergebnisse der Wetterstation Hannover Flughafen (Langenhagen) https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/niedersachsen_bremen/hannover/_node.html abgelesen werden. Die landwirtschaftliche Tröpfchenbewässerung und wassersparende Düsenwagen sind ausgenommen, da diese nach dem Stand der Technik eine wassersparende Technik darstellen und Verluste somit minimal gehalten werden. Die Allgemeinverfügung ist ein geeignetes Mittel, um ein weiteres Absinken der Grundwasserstände sowie ein weiteres Absinken der Abflüsse der Oberflächengewässer durch Wasserentnahmen zu verhindern bzw. zu verringern. Dadurch wird vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser und damit das Wohl der Allgemeinheit geschützt und erhalten. Darüber hinaus stellt sie auch das mildeste Mittel dar, da erlaubte Entnahmemengen nicht verringert werden, sondern die Nutzung nur zeitlich eingeschränkt wird. Die Bewässerung auch von Pflanzen, welche durch die anhaltende Trockenheit gefährdet sind, kann weiter erfolgen, die zeitliche Einschränkung bedarf lediglich organsisatorischer Anstrengungen, eine Untersagung der Wassernutzung als solche wird gerade nicht angeordnet. Sofern durch die zeitliche Einschränkung der Bewässerung die Nutzbarkeit von Sportstätten verhindert wird, ist dies vor dem Hintergrund der Gefahr des weiteren Absinkens der Grundwasserstände hinzunehmen. Die Aufrechterhaltung einer gesicherten Wasserversorgung für Haushalte, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, sowie Ökosystemen ist vorrangig zu betrachten. Diese zeitliche Einschränkung der Bewässerung ist dementsprechend für die Adressaten hinnehmbar und verhältnismäßig. Ein anderes, gleich wirksames und dennoch weniger einschneidendes Mittel ist nicht erkennbar. Die nachträgliche Beschränkung der erlaubten Wasserentnahmen ist gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 b WHG zulässig, weil damit ein weiteres Absinken der Wasserstände vermieden bzw. vermindert wird. Das Absinken der Wasserstände stellt eine schädliche Gewässerveränderung im Sinne des § 3 Ziff. 10 WHG dar. Die Anordnung dieser Maßnahme dient im Sinne des § 47 Abs. 1 WHG auch der Erreichung der Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser. Danach ist ein guter mengenmäßiger Zustand zu erhalten oder zu erreichen. Dazu gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung. Der Widerrufsvorbehalt dient dazu, einer ggf. eintretenden veränderten Wetter- bzw. Wasserstandslage Rechnung zu tragen. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung: Gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet. Grundsätzlich hätte ein Rechtsbehelf gegen diese Allgemeinverfügung gem. § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Allgemeinverfügung im Falles eines Rechtsbehelfs zumindest für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens nicht vollzogen werden könnte. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist gem. § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO damit begründet, dass aufgrund der anhaltendenden Wetterlage mit sehr geringen Niederschlagsmengen und den dadurch bedingten Gefahren für das Grundwasser sofortiges Handeln dringend geboten ist. Es könnte bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens weiter Wasser direkt oder indirekt aus dem Grundwasser entnommen und übermäßig verbraucht werden. Damit ist ein unverzügliches Handeln der Region Hannover ohne Aufschub im öffentlichen Interesse zum Schutz des Grundwassers als Lebensgrundlage des Menschen und als nutzbares Gut geboten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Region Hannover in Hannover erhoben werden. Hannover, 05.07.2023 Im Auftrag Papenfuß Leiterin des Fachbereichs Umwelt Rechtsgrundlagen: WHG – Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1237) NWG – Niedersächsisches Wassergesetz vom 19.02.2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.06.2022 (Nds. GVBl. S. 388) VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 3 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154) NVwVfG – Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz vom 03.12.1976 (Nds.GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.09.2009 (Nds. GVBl. S. 361) VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.03.2023 (BGBl. I S. 71)

  • Gartenzeitung 06/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, am 22. April 2023 fand unsere Jahreshauptversammlung im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover statt. Unserer Einladung sind 37 Mitglieder, inklusive einigen passiven Mitgliedern gefolgt. Mit der Begrüßung unserer Revisoren und passiven Mitgliedern begann die Versammlung. Nach der Genehmigung der Tagesordnung wurden der Geschäfts- und Kassenbericht sowie der Bericht der Revisoren vorgetragen und danach der Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 entlastet. Wie in jedem Jahr standen auch diesmal wieder Wahlen auf der Tagesordnung. Für das Amt des 2. Vorsitzenden wurde unser langjähriger Gartenfreund und passives Mitglied Johann Nitziol erneut gewählt. Zur Wahl des 1. Kassierers konnten wir unseren Gartenfreund Ralf Borchers wiederwählen. Zur 2. Schriftführerin wurde Maria Nitziol wiedergewählt. Die Revisoren-Ämter wurden neu verteilt. Hierfür stellten sich unsere Gartenfreundin Kristina Freier und Erika Meyer zur Verfügung. Beide wurden einstimmig von der Versammlung gewählt. Nun zu den Wahlen der Wegeobleute: Für den „Birnenweg“ stand unser Gartenfreund Lothar Meyer nicht mehr zur Verfügung und es wurde leider für dieses Ehrenamt kein neuer Anwärter gefunden. Für den „Erdbeerenweg“ konnte Thomas Kalisch, für den „Apfelweg“ unser langjähriger Gartenfreund Ulrich Fuge, für den „Mirabellenweg“ Thorsten Peter und für den „Quittenweg“ unser passives Mitglied Jörg Schulz wiedergewählt werden. Auch für den „Festausschuss“ waren unsere Gartenfreundinnen Nadine Lorimer, sowie Anke Bartels wieder bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. In diesem Sinne möchten wir allen Gewählten noch einmal herzlich gratulieren und wünschen allen viel Freude und Erfolg bei ihren Aufgaben. Abschließend wurde der Haushaltsplan 2023 von unserem 1. Kassierer Ralf Borchers vorgestellt und von der Versammlung genehmigt. In meiner Funktion als 1. Vorsitzender bedanke ich mich bei allen Vereinsmitgliedern für das dem Vorstand entgegengebrachte Vertrauen. Gleichzeitig gilt mein Dank allen Vorstandsmitgliedern, den Wegeobleuten, dem Gartenfachberater und dem Festausschuss für die gute Zusammenarbeit. Nach der Versammlung der Stromgesellschaft war damit die JHV offiziell beendet. Und nun ging es wieder zurück zum KGV-Flora zu unserem traditionellen Angrillen. Dieses wurde nun erstmalig von unserem neuen Vereinswirt im Biergarten seines neueröffneten griechischen Restaurants „Santorini“ ausgerichtet. Es gab Gyros vom Spieß, Souflaki, Pide, leckeres Tzatziki, Pommes und natürlich auch Bratwürstchen. Allen hat‘s geschmeckt und es gab viel positives Feedback für das gelungene Fest. Bei sonnigen Temperaturen schmeckte das gekühlte Bier und der Aperol Spritz besonders gut. Ein super gelungener Auftakt! Am 29. April fand die 1. Gartenbegehung für 2023 in unserer Anlage statt. Mit Freude haben wir festgestellt, dass der überwiegende Teil der Pächter ihren Pflichten nachgekommen ist. Dennoch waren es leider 48 Pächter, die schriftlich bezüglich des Heckenschnitts, der Verunkrautung der Wege vor den Gärten bis hin zur Verwahrlosung des Gartens ermahnt werden mussten. Die Reaktion einzelner Pächter auf die erfolgten Schreiben ist mitunter ohne Worte. Die Anrufe beginnen gleich mit Beschimpfungen! Das ist so nicht hinnehmbar! Deshalb sei an dieser Stelle Grundsätzliches gesagt: Wir als ein von euch gewählter Vorstand haben damit die Verpflichtung übernommen, auf die Einhaltung der Richtlinien des Bundeskleingartengesetzes, des Pachtvertrags und der Gartenordnung der Stadt Hannover zu achten. Um dieses Ehrenamt gewissenhaft auszuführen, erledigen wir mit großer Verantwortung eine Vielzahl von Aufgaben, zu denen u.a. auch die zweimal im Jahr notwendigen Gartenbegehungen gehören, um rechtzeitig Verstöße zu o.g. Richtlinien zu verhindern. WICHTIGE HINWEISE: Am 17. Juni ab 8:30 Uhr findet der Wegedienst für den „Apfel“- und „Mirabellenweg“ und der Wegedienst für den „Birnen“- und „Erdbeerenweg“ am 01. Juli statt. Generell möchten wir darauf hinweisen, dass immer nur die Pächter der laut „Wegedienstplan“ genannten Wege zur Gemeinschaftsarbeit kommen sollen. Pächter anderer Wege müssen wir somit nach Hause schicken! Die weiteren Veranstaltungen 2023 entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de. Habt Ihr Fragen oder Anregungen? Meldet euch bitte bei uns. Wir wünschen allen Pächtern für die Saison 2023 alles Gute und viel Spaß in euren Gärten. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl

  • Fotos vom Restaurant "Santorini" im Vereinsheim

    Eröffnung heute 15.04.2023 - 11:00Uhr

  • Gartenzeitung 4/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Frühling ist da und die Gartensaison hat somit begonnen. Hiermit lade ich nochmals, wie schon in der „März-Ausgabe“, alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag, den 22.04.2022 um 11.00 Uhr im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Grußworte 3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 21.05.2022 4. Berichte 4.1 Geschäftsbericht 2022 4.2 Kassenbericht 2022, Vereinskasse 4.3 Bericht der Revisoren 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 7.1 Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de 7.2 Wahl des/der 1.Kassierer/in 7.3 Wahl des/der 2.Schriftführer/in 8. Wahl der Revisoren 9. Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) 10. Bestimmung des Festausschusses 11. Vorstellung des Haushaltsplanes 2023 11.1 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2023 12. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder 13. Mitteilungen des Vorstandes Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 21.Mai 2022 zu stellen. Das Protokoll der JHV von 2022 wird in der Versammlung verlesen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. WICHTIGE INFORMATIONEN: Nochmals zur Erinnerung, im Anschluss, nach der Versammlung der Stromgesellschaft, am 22.April, möchten wir mit euch, liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, unser traditionelles „Angrillen2023“ am Vereinsheim Flora begehen. Für euer leibliches Wohl wird gesorgt. Es gibt wie immer leckere Bratwurst und Steaks sowie andere Köstlichkeiten. Ihr bringt gute Laune und einen ordentlichen Durst mit und wir halten Bier, Wein und alkoholfreie Getränke für euch bereit. Der nächste Wegedienst findet, am 6.Mai 2023 statt. Beginn ist wie immer um 8.30 Uhr. Wir wünschen euch allen eine schönes Frühjahr 2023. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl Gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden hiermit nochmals alle Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora eingeladen zur Gesellschafter-Versammlung 2023 im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V. am Samstag, den 22.04.2023 im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover Vorläufige Tagesordnung: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 21.05.2022 3. Jahreskassenberichte 2022, Erläuterungen und Aussprache 4. Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung 5. Wahlen 5.1 Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers 5.2 Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers 5.3 Wahl eines technischen Beraters 5.4 Wahl der Revisoren 6. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge 2023 Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung zu richten, und zwar an die nachstehende Adresse: Stromgesellschaft Flora, Geschäftsführerin Nadine Lorimer, Podbielskistr. 201, 30177 Hannover. Nadine Lorimer

  • Ruhezeiten ab dem 18.03.2023

    Montag bis Freitag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von: 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell: Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind verboten. Der Vorstand

  • Gartenzeitung 3/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Winter ist nun fast zu Ende, und nun kann der Frühling und die Saison beginnen. Ab den 18. März ändern sich die Ruhezeiten, ab dann gelten wieder die Ruhezeiten, gemäß der Gartenordnung. Das bedeutet von Montag bis Freitag von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 07.00 Uhr. Samstag ab 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr. Das betrifft auch die Vereinswiese mit Spielplatz. Hiermit lade ich alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag den 22.04.2022um 11.00 Uhr im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Grußworte 3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 21.05.2022 4. Berichte 4.1 Geschäftsbericht 2022 4.2 Kassenbericht 2022, Vereinskasse 4.3 Bericht der Revisoren 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 7.1 Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de 7.2 Wahl des/der 1.Kassierer/in 7.3 Wahl des/der 2.Schriftführer/in 8. Wahl der Revisoren 9. Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) 10. Bestimmung des Festausschusses 11. Vorstellung des Haushaltsplanes 2023 11.1 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2023 12. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder 13. Mitteilungen des Vorstandes Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 21.Mai 2022 zu stellen. Das Protokoll der JHV von 2022 wird in der Versammlung verlesen. Wir würden uns sehr über eine zahlreiche Teilnahme freuen. WICHTIGE INFORMATIONEN: Im Anschluss, nach der Versammlung der Stromgesellschaft, am 22.April, möchten wir mit euch, liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, unser traditionelles „Angrillen 2023“ am Vereinsheim Flora begehen. Für euer leibliches Wohl wird gesorgt. Es gibt wie immer leckere Bratwurst und Steaks sowie andere Köstlichkeiten. Ihr bringt gute Laune und einen ordentlichen Durst mit und wir halten Bier, Wein und alkoholfreie Getränke für euch bereit. Der Erste Wegedienst findet wie gewohnt, am 18.März 2023 und der darauffolgende am 1. April 2023 statt. Beginn ist wie immer um 8.30 Uhr. Die „Wegedienste“ für 2023 entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite. Wer noch keine „Datenschutzerkärung“ ausgefüllt und unterschrieben hat bitten wir dies umgehend nachzuholen. Diese Datenschutzgrundverordnung ist seit 2018 auch für Vereine verpflichtend. Enthalten darin sind ein Teil „Pflichtangaben“ sowie ein Teil „freiwillige Angaben“ Dieses Formular findet ihr auf unserer „Webseite“ unter www.kgv-flora.de/formulare/datenschutz. inclusive der Erklärung zur Information betreffend der Verarbeitung personenbezogenen Daten gem. Artikel 12,13 und 14 DSGVO. Das Formular könnt ihr auf der „Webseite“ ausfüllen, ausdrucken und bei uns in den „Vereinsbriefkasten“ am Vorstandszimmer einwerfen. Der Vorstand möchte euch darauf hinweisen, dass der Schnitt von Hecken, Obstbäume und Ziersträucher nach der Gartenordnung der Stadt Hannover erst wieder außerhalb der „Brut- und Setzzeiten“ (1.März bis 15.Juli) durchzuführen ist. Wir wünschen allen Pächtern für die Gartensaison 2023 alles Gute und viel Spaß in euren Gärten. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl Gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden hiermit alle Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora eingeladen zur Gesellschafter-Versammlung 2023 im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V. am Samstag, den 22.04.2023 im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover Vorläufige Tagesordnung: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 21.05.2022 3. Jahreskassenberichte 2022, Erläuterungen und Aussprache 4. Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung 5. Wahlen 5.1 Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers 5.2 Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers 5.3 Wahl eines technischen Beraters 5.4 Wahl der Revisoren 6. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge 2023 Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung zu richten, und zwar an die nachstehende Adresse: Stromgesellschaft Flora, Geschäftsführerin Nadine Lorimer, Podbielskistr. 201, 30177 Hannover. Nadine Lorimer

  • Gartenzeitung 01/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Vorstand wünscht allen Gartenfreunden und deren Angehörigen ein gutes und gesundes neues Jahr 2023. Ich hoffe, ihr hattet eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und seid gut ins neue Jahr gestartet. Normalerweise gebe ich an dieser Stelle schon die Einladung zur Jahreshauptversammlung bekannt. Aber in diesem Jahr machen wir es ein wenig anders. Ab dem 1. Februar 2023 haben wir einen neuen Vereinswirt, der nach der Übernahme, noch ein paar Renovierungsarbeiten durchführen möchte, aber dann pünktlich zur Gartensaison das Vereinsheim mit einem Restaurant eröffnen möchte. Wir vom Vorstand freuen uns sehr darauf und hoffen, dass ihr das neue Angebot annehmen werdet. Der Vorstand plant deshalb, die Jahreshauptversammlung im Mai im Vereinsheim durchzuführen. Im Anschluss wollen wir dann die Gartensaison mit dem traditionellen Angrillen eröffnen. Der Festausschuss möchte euch den neuen Veranstaltungsplan für 2023 vorstellen: 07.April 2023 – „Forellenräuchern“ mit Ostereiersuche 15.April 2023 – „Komposttag“ und Gartenfachberatung„Baumschnitt richtig durchführen“ und für das leibliche Wohl „Würstchen vom Grill“ 6.Mai 2023 – Jahreshauptversammlung mit anschließendem traditionellen Angrillen und Saatbörse 25.August 2023 – „open Air Cinema“ im Festzelt 26.August 2023 – „Laubenfest / Kinderfest“ 27.August 2023 - „Katerfrühstück“ 7.Oktober 2023 – „Skat / Kniffel“ 7.Oktober 2023 – „Oktoberfest“ 11.November 2023 - „Kinderlaternenfest mit Halloween Wanderung“ 2.Dezember 2023 – „der Weihnachtsmann kommt“ 3.Dezember 2023 – „Adventskaffee“ Einzelheiten sowie Neuigkeiten oder Anmeldungen entnehmt bitte der Gartenzeitung, den Aushangkästen sowie der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de. Bleibt weiterhin gesund „Gut Grün!“ Reinhard Piehl

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