top of page

Suchergebnisse

80 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Gartenzeitung 07/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, es ist kaum zu glauben, es ist Anfang Juli und das Jahr ist schon wieder halb rum. Aber die Gartensaison ist Gott sei Dank noch lange nicht zu Ende. Seit dem 15. April 2023 haben wir einen neuen Vereinspächter, der uns mit leckeren griechischen Spezialitäten verwöhnen will. Im tollen griechischen Ambiente in unserem neuen Vereinsrestaurant „Santorini“ könnt ihr jeden Tag außer dienstags von 11.00 bis 22.00 Uhr bei einem Retsina oder Ouzo den Tag anfangen oder ausklingen lassen. Der Biergarten lädt im Sommer zu leckeren Essen und kalten Getränken im Freien ein. Mit Eiscreme könnt ihr euch zwischendurch oder als Nachspeise verwöhnen. Wir freuen uns darauf, wieder mit euch zusammen zu sitzen und das Vereinsleben aufleben zu lassen. An dieser Stelle sei schon mal auf das „Sommerfest mit Kinderfest“ am 26. / 27.August hingewiesen. Unser Vereinswirt sorgt für das leibliche Wohl und den Getränkeausschank sowohl für das Catering zum „Katerfrühstück“ am Sonntag. Der Festausschuss informiert euch noch rechtzeitig über alle Details dazu. Aus gegebenem Anlass erinnere ich nochmals daran, dass das Verbrennen von Gehölz, Gartenabfällen usw. im Garten verboten ist. (§ 8.5 Gartenordnug) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen der Gartenordnung kann dem Pächter des Gartens unabhängig von eventuellen ordnungsbehördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Folgerungen nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. (§ 10 Gartenordnung, § 8 Ziffer 2 u. § 9 Abs. (1) Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz) Laut unserer neuen Satzung sind Feuerkörbe und Feuerschalen unter Einhaltung einiger Auflagen erlaubt. Bitte erkundigt euch vor Inbetriebnahme, ob der Waldbrandgefahrenindex unterhalb der Stufe 4 ist. Ab der Stufe 4 ist das Betreiben in den Gärten verboten. Diese Information zur Waldbrandstufe findet ihr unter www.kgv-flora.de auf der Startseite. In der Ausgabe der Gartenzeitung 6/2023 hatte ich leider vergessen, unseren neuen Wegewart Dieter Borjak zu erwähnen. Er hatte bereits 2022 kommissarisch dieses Ehrenamt übernommen und wurde nun in der JHV 2023 offiziell als Wegewart für den „Kirschweg“ gewählt. Dir lieber Dieter herzlichen Glückwunsch und gutes Gelingen mit deinen Aufgaben. Immer wieder erreichen uns Beschwerden zum Thema Ruhestörung. Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, sich an die Ruhezeiten zu halten. Montag bis Freitag: von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 19:00 bis 7:00 Uhr. Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag: 7:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell: Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind untersagt. Hinweis: Ab 22:00 Uhr ist die Musik oder ähnliches im Garten und in der Laube dann auf Zimmerlautstärke zurückzuregeln! Auch eine rechtzeitige Ankündigung an die Nachbarn sichert die Erhaltung einer guten Gartennachbarschaft. WICHTIGE HINWEISE: Dieser Hinweis ist für die Gartenfreunde, deren Gärten am „Sahlkamp“ liegen!! Der Außenheckenschnitt mit seiner speziellen Höhe wird über die „Gemeinschaftsarbeit“ erledigt. Pächter dieser Gärten sind aber für das Entfernen des Unkrauts am „Sahlkamp“ verantwortlich. Bitte denkt bei eurer nächsten Gartenarbeit mit daran, das Unkraut dort regelmäßig zu entfernen. Der nächste Wegedienst für den Kirsch- und Quittenweg findet am 29. Juli ab 8:30 Uhr statt. Wir wünschen allen Pächtern weiterhin eine schöne Garten-Saison 2023. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl

  • 06.07.2023 Allgemeinverfügung der Region Hannover!

    Die Region Hannover erlässt für das gesamte Gebiet der Region Hannover gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der derzeit geltenden Fassung, folgende Allgemeinverfügung: Die Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie z.B. Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie z.B. Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätzen wird mit stationären und mobilen Bewässerungsanlagen einschließlich Rasensprengern und Tankwagen bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius und höher (Wetterstation Hannover Flughafen) zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr untersagt. Die Untersagung gilt sowohl für Wasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für erlaubnisfreie als auch zugelassene Wasserentnahmen aus Grundwasser (Brunnen) und Oberflächengewässern zur Bewässerung. Bestehende wasserrechtlichen Erlaubnisse werden insoweit eingeschränkt. Ausgenommen sind die landwirtschaftliche Tröpfchenbewässerung und wassersparende Düsenwagen zur Lebensmittelerzeugung. Für wissenschaftliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntgabe bis zum 30.09.2023. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. Hinweise: Das Gebiet der Region Hannover besteht aus folgenden Städten und Gemeinden: Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf. Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 S. 4 VwVfG einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgeben. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar. Ein Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover, die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO ganz oder teilweise wiederherstellen. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen gem. §§ 103 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 WHG eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite www.bekanntmachungen.region-hannover.de. Begründung: Die untere Wasserbehörde der Region Hannover ist für den Erlass dieser Allgemeinverfügung gem. der §§ 128 und 129 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) zuständig. Die Untere Wasserbehörde hat nach § 100 Abs. 1 S. 2 WHG die Möglichkeit, nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens, eine Regelung zur Verhinderung von Gewässerbeeinträchtigungen zu treffen und somit die sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen. Von dieser Möglichkeit des Handelns macht die Untere Wasserbehörde der Region Hannover aufgrund der historisch niedrigen Wasserstände hiermit Gebrauch. Mit dieser Allgemeinverfügung werden nach § 8 WHG erteilte Erlaubnisse, der nach § 26 WHG zulässige Eigentümer- und Anliegergebrauch, die nach § 46 WHG zugelassenen erlaubnisfreien Benutzungen des Grundwassers sowie das nach § 33 WHG zulässige Entnehmen von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer beschränkt. Da im vorliegenden Fall die Adressaten der vorgenannten, beabsichtigten Regelung nicht individuell bestimmt, sondern nach allgemeinen Merkmalen bestimmbar sind und darüber hinaus zahlenmäßig nicht feststehen, wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Allgemeinverfügung gem. § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) zu erlassen. Eine Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorgelegten Grundwasserstände ergab einen historisch niedrigen Grundwasserstand in der Region Hannover. Aus den Messergebnissen wird deutlich, dass sich der niedrige Grundwasserstand aus den vergangenen Trockenjahren 2018, 2019, 2020 nicht erholen konnte. Der fallende Trend setzt sich mit einer defizitären Wasserbilanz im Jahr 2022 fort. Mit einer Entspannung der aktuellen Situation ist aufgrund der prognostizierten Wetterdaten nicht zu rechnen. Die Gesamtniederschlagsmengen bleiben weiterhin gering und niedriger als im statistischen Mittel der letzten 30 Jahre sowie dem Mittel aus den Jahren 1961 bis 1991 des Deutschen Wetter Dienstes (DWD), sodass sich Abflüsse und damit die Wasserstände in den Fließgewässern in der Region Hannover ebenfalls nicht maßgebend erhöhen werden. Auch die Grundwasserstände werden auf niedrigem Niveau verharren, da diese erst mit einer zeitlichen Verzögerung auf fallende Niederschläge reagieren. Aufgrund der oben beschriebenen Situation der Abflüsse in den Fließgewässern sowie die Situation in den Grundwasserkörpern in der Region Hannover ist daher ein sparsamer Umgang mit Oberfächenwasser sowie Grundwasser angezeigt, um eine weitere Verschärfung der Abflusssituation der Oberflächengewässer sowie ein weiteres Absinken der Grundwasserstände und Vergrößerung der Grundwassermengendefizite zu verhindern bzw. zu verringern. Gem. § 5 WHG ist jede Person verpflichtet, die nach den Umständen erforderlich Sorgfalt anzuwenden um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen. Darüber hinaus ist das Entnehmen oder die Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer gem. § 33 WHG nur zulässig, wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere hiermit verbundene Gewässer erforderlich ist, um den Zielen der Gewässerbewirtschaftung (§ 6 Abs. 1 und §§ 27 bis 31 WHG) zu entsprechen. Bei der Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie z.B. Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie z.B. Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätzen mit stationären und mobilen Bewässerungsanlagen einschließlich Rasensprengern besteht ab einer Temperatur von 24°C eine besonders hohe Verdunstung. Durch diese ineffiziente Wassernutzung werden das Grundwasser sowie die Oberflächengewässer übermäßig belastet. Für die Region Hannover liegt eine Auswertung der Termperaturmessung der amtlich zur Verfügung stehenden Daten (DWD), bei der Wetterstation Hannover Langenhagen vor (Jahre 2018-2022 , Mai-Sept.). Diese Auswertung ergab, dass in über 50% der Fälle (Tagestemperatur >24%) diese Temperatur bereits ab 11 Uhr oder früher erreicht wurde und in über 50% der Fälle noch um 18 Uhr vorherrschte. Ob die zulässige Temperatur überschritten und damit die Bewässerung während dieser Zeit untersagt ist, kann anhand der Messergebnisse der Wetterstation Hannover Flughafen (Langenhagen) https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/niedersachsen_bremen/hannover/_node.html abgelesen werden. Die landwirtschaftliche Tröpfchenbewässerung und wassersparende Düsenwagen sind ausgenommen, da diese nach dem Stand der Technik eine wassersparende Technik darstellen und Verluste somit minimal gehalten werden. Die Allgemeinverfügung ist ein geeignetes Mittel, um ein weiteres Absinken der Grundwasserstände sowie ein weiteres Absinken der Abflüsse der Oberflächengewässer durch Wasserentnahmen zu verhindern bzw. zu verringern. Dadurch wird vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser und damit das Wohl der Allgemeinheit geschützt und erhalten. Darüber hinaus stellt sie auch das mildeste Mittel dar, da erlaubte Entnahmemengen nicht verringert werden, sondern die Nutzung nur zeitlich eingeschränkt wird. Die Bewässerung auch von Pflanzen, welche durch die anhaltende Trockenheit gefährdet sind, kann weiter erfolgen, die zeitliche Einschränkung bedarf lediglich organsisatorischer Anstrengungen, eine Untersagung der Wassernutzung als solche wird gerade nicht angeordnet. Sofern durch die zeitliche Einschränkung der Bewässerung die Nutzbarkeit von Sportstätten verhindert wird, ist dies vor dem Hintergrund der Gefahr des weiteren Absinkens der Grundwasserstände hinzunehmen. Die Aufrechterhaltung einer gesicherten Wasserversorgung für Haushalte, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, sowie Ökosystemen ist vorrangig zu betrachten. Diese zeitliche Einschränkung der Bewässerung ist dementsprechend für die Adressaten hinnehmbar und verhältnismäßig. Ein anderes, gleich wirksames und dennoch weniger einschneidendes Mittel ist nicht erkennbar. Die nachträgliche Beschränkung der erlaubten Wasserentnahmen ist gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 b WHG zulässig, weil damit ein weiteres Absinken der Wasserstände vermieden bzw. vermindert wird. Das Absinken der Wasserstände stellt eine schädliche Gewässerveränderung im Sinne des § 3 Ziff. 10 WHG dar. Die Anordnung dieser Maßnahme dient im Sinne des § 47 Abs. 1 WHG auch der Erreichung der Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser. Danach ist ein guter mengenmäßiger Zustand zu erhalten oder zu erreichen. Dazu gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung. Der Widerrufsvorbehalt dient dazu, einer ggf. eintretenden veränderten Wetter- bzw. Wasserstandslage Rechnung zu tragen. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung: Gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet. Grundsätzlich hätte ein Rechtsbehelf gegen diese Allgemeinverfügung gem. § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Allgemeinverfügung im Falles eines Rechtsbehelfs zumindest für die Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens nicht vollzogen werden könnte. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ist gem. § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO damit begründet, dass aufgrund der anhaltendenden Wetterlage mit sehr geringen Niederschlagsmengen und den dadurch bedingten Gefahren für das Grundwasser sofortiges Handeln dringend geboten ist. Es könnte bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens weiter Wasser direkt oder indirekt aus dem Grundwasser entnommen und übermäßig verbraucht werden. Damit ist ein unverzügliches Handeln der Region Hannover ohne Aufschub im öffentlichen Interesse zum Schutz des Grundwassers als Lebensgrundlage des Menschen und als nutzbares Gut geboten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Region Hannover in Hannover erhoben werden. Hannover, 05.07.2023 Im Auftrag Papenfuß Leiterin des Fachbereichs Umwelt Rechtsgrundlagen: WHG – Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1237) NWG – Niedersächsisches Wassergesetz vom 19.02.2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.06.2022 (Nds. GVBl. S. 388) VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 3 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154) NVwVfG – Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz vom 03.12.1976 (Nds.GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.09.2009 (Nds. GVBl. S. 361) VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.03.2023 (BGBl. I S. 71)

  • Gartenzeitung 06/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, am 22. April 2023 fand unsere Jahreshauptversammlung im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover statt. Unserer Einladung sind 37 Mitglieder, inklusive einigen passiven Mitgliedern gefolgt. Mit der Begrüßung unserer Revisoren und passiven Mitgliedern begann die Versammlung. Nach der Genehmigung der Tagesordnung wurden der Geschäfts- und Kassenbericht sowie der Bericht der Revisoren vorgetragen und danach der Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 entlastet. Wie in jedem Jahr standen auch diesmal wieder Wahlen auf der Tagesordnung. Für das Amt des 2. Vorsitzenden wurde unser langjähriger Gartenfreund und passives Mitglied Johann Nitziol erneut gewählt. Zur Wahl des 1. Kassierers konnten wir unseren Gartenfreund Ralf Borchers wiederwählen. Zur 2. Schriftführerin wurde Maria Nitziol wiedergewählt. Die Revisoren-Ämter wurden neu verteilt. Hierfür stellten sich unsere Gartenfreundin Kristina Freier und Erika Meyer zur Verfügung. Beide wurden einstimmig von der Versammlung gewählt. Nun zu den Wahlen der Wegeobleute: Für den „Birnenweg“ stand unser Gartenfreund Lothar Meyer nicht mehr zur Verfügung und es wurde leider für dieses Ehrenamt kein neuer Anwärter gefunden. Für den „Erdbeerenweg“ konnte Thomas Kalisch, für den „Apfelweg“ unser langjähriger Gartenfreund Ulrich Fuge, für den „Mirabellenweg“ Thorsten Peter und für den „Quittenweg“ unser passives Mitglied Jörg Schulz wiedergewählt werden. Auch für den „Festausschuss“ waren unsere Gartenfreundinnen Nadine Lorimer, sowie Anke Bartels wieder bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. In diesem Sinne möchten wir allen Gewählten noch einmal herzlich gratulieren und wünschen allen viel Freude und Erfolg bei ihren Aufgaben. Abschließend wurde der Haushaltsplan 2023 von unserem 1. Kassierer Ralf Borchers vorgestellt und von der Versammlung genehmigt. In meiner Funktion als 1. Vorsitzender bedanke ich mich bei allen Vereinsmitgliedern für das dem Vorstand entgegengebrachte Vertrauen. Gleichzeitig gilt mein Dank allen Vorstandsmitgliedern, den Wegeobleuten, dem Gartenfachberater und dem Festausschuss für die gute Zusammenarbeit. Nach der Versammlung der Stromgesellschaft war damit die JHV offiziell beendet. Und nun ging es wieder zurück zum KGV-Flora zu unserem traditionellen Angrillen. Dieses wurde nun erstmalig von unserem neuen Vereinswirt im Biergarten seines neueröffneten griechischen Restaurants „Santorini“ ausgerichtet. Es gab Gyros vom Spieß, Souflaki, Pide, leckeres Tzatziki, Pommes und natürlich auch Bratwürstchen. Allen hat‘s geschmeckt und es gab viel positives Feedback für das gelungene Fest. Bei sonnigen Temperaturen schmeckte das gekühlte Bier und der Aperol Spritz besonders gut. Ein super gelungener Auftakt! Am 29. April fand die 1. Gartenbegehung für 2023 in unserer Anlage statt. Mit Freude haben wir festgestellt, dass der überwiegende Teil der Pächter ihren Pflichten nachgekommen ist. Dennoch waren es leider 48 Pächter, die schriftlich bezüglich des Heckenschnitts, der Verunkrautung der Wege vor den Gärten bis hin zur Verwahrlosung des Gartens ermahnt werden mussten. Die Reaktion einzelner Pächter auf die erfolgten Schreiben ist mitunter ohne Worte. Die Anrufe beginnen gleich mit Beschimpfungen! Das ist so nicht hinnehmbar! Deshalb sei an dieser Stelle Grundsätzliches gesagt: Wir als ein von euch gewählter Vorstand haben damit die Verpflichtung übernommen, auf die Einhaltung der Richtlinien des Bundeskleingartengesetzes, des Pachtvertrags und der Gartenordnung der Stadt Hannover zu achten. Um dieses Ehrenamt gewissenhaft auszuführen, erledigen wir mit großer Verantwortung eine Vielzahl von Aufgaben, zu denen u.a. auch die zweimal im Jahr notwendigen Gartenbegehungen gehören, um rechtzeitig Verstöße zu o.g. Richtlinien zu verhindern. WICHTIGE HINWEISE: Am 17. Juni ab 8:30 Uhr findet der Wegedienst für den „Apfel“- und „Mirabellenweg“ und der Wegedienst für den „Birnen“- und „Erdbeerenweg“ am 01. Juli statt. Generell möchten wir darauf hinweisen, dass immer nur die Pächter der laut „Wegedienstplan“ genannten Wege zur Gemeinschaftsarbeit kommen sollen. Pächter anderer Wege müssen wir somit nach Hause schicken! Die weiteren Veranstaltungen 2023 entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de. Habt Ihr Fragen oder Anregungen? Meldet euch bitte bei uns. Wir wünschen allen Pächtern für die Saison 2023 alles Gute und viel Spaß in euren Gärten. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl

  • Fotos vom Restaurant "Santorini" im Vereinsheim

    Eröffnung heute 15.04.2023 - 11:00Uhr

  • Gartenzeitung 4/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Frühling ist da und die Gartensaison hat somit begonnen. Hiermit lade ich nochmals, wie schon in der „März-Ausgabe“, alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag, den 22.04.2022 um 11.00 Uhr im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Grußworte 3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 21.05.2022 4. Berichte 4.1 Geschäftsbericht 2022 4.2 Kassenbericht 2022, Vereinskasse 4.3 Bericht der Revisoren 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 7.1 Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de 7.2 Wahl des/der 1.Kassierer/in 7.3 Wahl des/der 2.Schriftführer/in 8. Wahl der Revisoren 9. Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) 10. Bestimmung des Festausschusses 11. Vorstellung des Haushaltsplanes 2023 11.1 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2023 12. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder 13. Mitteilungen des Vorstandes Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 21.Mai 2022 zu stellen. Das Protokoll der JHV von 2022 wird in der Versammlung verlesen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. WICHTIGE INFORMATIONEN: Nochmals zur Erinnerung, im Anschluss, nach der Versammlung der Stromgesellschaft, am 22.April, möchten wir mit euch, liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, unser traditionelles „Angrillen2023“ am Vereinsheim Flora begehen. Für euer leibliches Wohl wird gesorgt. Es gibt wie immer leckere Bratwurst und Steaks sowie andere Köstlichkeiten. Ihr bringt gute Laune und einen ordentlichen Durst mit und wir halten Bier, Wein und alkoholfreie Getränke für euch bereit. Der nächste Wegedienst findet, am 6.Mai 2023 statt. Beginn ist wie immer um 8.30 Uhr. Wir wünschen euch allen eine schönes Frühjahr 2023. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl Gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden hiermit nochmals alle Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora eingeladen zur Gesellschafter-Versammlung 2023 im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V. am Samstag, den 22.04.2023 im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover Vorläufige Tagesordnung: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 21.05.2022 3. Jahreskassenberichte 2022, Erläuterungen und Aussprache 4. Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung 5. Wahlen 5.1 Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers 5.2 Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers 5.3 Wahl eines technischen Beraters 5.4 Wahl der Revisoren 6. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge 2023 Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung zu richten, und zwar an die nachstehende Adresse: Stromgesellschaft Flora, Geschäftsführerin Nadine Lorimer, Podbielskistr. 201, 30177 Hannover. Nadine Lorimer

  • Ruhezeiten ab dem 18.03.2023

    Montag bis Freitag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von: 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr Samstag ab: 13:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten! Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt generell: Jeder Pächter, seine Angehörigen sowie seine Gäste, sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, auch durch den Betrieb von Radio und Verstärkeranlagen, Fernsehgeräten und ähnliche Störungen, sind verboten. Der Vorstand

  • Gartenzeitung 3/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Winter ist nun fast zu Ende, und nun kann der Frühling und die Saison beginnen. Ab den 18. März ändern sich die Ruhezeiten, ab dann gelten wieder die Ruhezeiten, gemäß der Gartenordnung. Das bedeutet von Montag bis Freitag von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 07.00 Uhr. Samstag ab 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr. Das betrifft auch die Vereinswiese mit Spielplatz. Hiermit lade ich alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Partnern zu unserer jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag den 22.04.2022um 11.00 Uhr im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover ein. Stimmberechtigt sind die aktiven und passiven Mitglieder. Vorläufige Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung, Ehrung der verstorbenen Mitglieder 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Grußworte 3. Genehmigung des Protokolls der JHV vom 21.05.2022 4. Berichte 4.1 Geschäftsbericht 2022 4.2 Kassenbericht 2022, Vereinskasse 4.3 Bericht der Revisoren 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 7.1 Wahl des/der 2.Vorsitzenden/de 7.2 Wahl des/der 1.Kassierer/in 7.3 Wahl des/der 2.Schriftführer/in 8. Wahl der Revisoren 9. Wahl der Wegeobleute (nach Wegen getrennt) 10. Bestimmung des Festausschusses 11. Vorstellung des Haushaltsplanes 2023 11.1 Beratung und Beschlussfassung des Haushaltvorschlages 2023 12. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder 13. Mitteilungen des Vorstandes Anträge zur Mitgliederversammlung sind gem. § 7 Abs. (4) der Satzung des Kleingärtnervereins Flora e.V. in der Fassung vom 21.Mai 2022 zu stellen. Das Protokoll der JHV von 2022 wird in der Versammlung verlesen. Wir würden uns sehr über eine zahlreiche Teilnahme freuen. WICHTIGE INFORMATIONEN: Im Anschluss, nach der Versammlung der Stromgesellschaft, am 22.April, möchten wir mit euch, liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, unser traditionelles „Angrillen 2023“ am Vereinsheim Flora begehen. Für euer leibliches Wohl wird gesorgt. Es gibt wie immer leckere Bratwurst und Steaks sowie andere Köstlichkeiten. Ihr bringt gute Laune und einen ordentlichen Durst mit und wir halten Bier, Wein und alkoholfreie Getränke für euch bereit. Der Erste Wegedienst findet wie gewohnt, am 18.März 2023 und der darauffolgende am 1. April 2023 statt. Beginn ist wie immer um 8.30 Uhr. Die „Wegedienste“ für 2023 entnehmt ihr bitte den Aushangkästen oder der immer aktuellen Webseite. Wer noch keine „Datenschutzerkärung“ ausgefüllt und unterschrieben hat bitten wir dies umgehend nachzuholen. Diese Datenschutzgrundverordnung ist seit 2018 auch für Vereine verpflichtend. Enthalten darin sind ein Teil „Pflichtangaben“ sowie ein Teil „freiwillige Angaben“ Dieses Formular findet ihr auf unserer „Webseite“ unter www.kgv-flora.de/formulare/datenschutz. inclusive der Erklärung zur Information betreffend der Verarbeitung personenbezogenen Daten gem. Artikel 12,13 und 14 DSGVO. Das Formular könnt ihr auf der „Webseite“ ausfüllen, ausdrucken und bei uns in den „Vereinsbriefkasten“ am Vorstandszimmer einwerfen. Der Vorstand möchte euch darauf hinweisen, dass der Schnitt von Hecken, Obstbäume und Ziersträucher nach der Gartenordnung der Stadt Hannover erst wieder außerhalb der „Brut- und Setzzeiten“ (1.März bis 15.Juli) durchzuführen ist. Wir wünschen allen Pächtern für die Gartensaison 2023 alles Gute und viel Spaß in euren Gärten. „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl Gemäß § 4, Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden hiermit alle Gesellschafter/ innen der Stromgesellschaft Flora eingeladen zur Gesellschafter-Versammlung 2023 im Anschluss an die Mitgliederversammlung des KGV Flora e.V. am Samstag, den 22.04.2023 im TSV Fortuna Sachsenross, Hebbelstraße 73, 30179 Hannover Vorläufige Tagesordnung: 1. Genehmigung der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls der Gesellschafterversammlung am 21.05.2022 3. Jahreskassenberichte 2022, Erläuterungen und Aussprache 4. Bericht der Revisoren mit Antrag für die Geschäftsführung 5. Wahlen 5.1 Wahl eines kaufmännischen Geschäftsführers 5.2 Wahl eines Stellvertreters des kaufm. Geschäftsführers 5.3 Wahl eines technischen Beraters 5.4 Wahl der Revisoren 6. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsvoranschläge 2023 Hinweis: Anträge zur Gesellschafterversammlung sind bis spätestens vier Wochen vor der Versammlung an die Geschäftsführung zu richten, und zwar an die nachstehende Adresse: Stromgesellschaft Flora, Geschäftsführerin Nadine Lorimer, Podbielskistr. 201, 30177 Hannover. Nadine Lorimer

  • Gartenzeitung 01/2023

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Vorstand wünscht allen Gartenfreunden und deren Angehörigen ein gutes und gesundes neues Jahr 2023. Ich hoffe, ihr hattet eine schöne und geruhsame Weihnachtszeit und seid gut ins neue Jahr gestartet. Normalerweise gebe ich an dieser Stelle schon die Einladung zur Jahreshauptversammlung bekannt. Aber in diesem Jahr machen wir es ein wenig anders. Ab dem 1. Februar 2023 haben wir einen neuen Vereinswirt, der nach der Übernahme, noch ein paar Renovierungsarbeiten durchführen möchte, aber dann pünktlich zur Gartensaison das Vereinsheim mit einem Restaurant eröffnen möchte. Wir vom Vorstand freuen uns sehr darauf und hoffen, dass ihr das neue Angebot annehmen werdet. Der Vorstand plant deshalb, die Jahreshauptversammlung im Mai im Vereinsheim durchzuführen. Im Anschluss wollen wir dann die Gartensaison mit dem traditionellen Angrillen eröffnen. Der Festausschuss möchte euch den neuen Veranstaltungsplan für 2023 vorstellen: 07.April 2023 – „Forellenräuchern“ mit Ostereiersuche 15.April 2023 – „Komposttag“ und Gartenfachberatung„Baumschnitt richtig durchführen“ und für das leibliche Wohl „Würstchen vom Grill“ 6.Mai 2023 – Jahreshauptversammlung mit anschließendem traditionellen Angrillen und Saatbörse 25.August 2023 – „open Air Cinema“ im Festzelt 26.August 2023 – „Laubenfest / Kinderfest“ 27.August 2023 - „Katerfrühstück“ 7.Oktober 2023 – „Skat / Kniffel“ 7.Oktober 2023 – „Oktoberfest“ 11.November 2023 - „Kinderlaternenfest mit Halloween Wanderung“ 2.Dezember 2023 – „der Weihnachtsmann kommt“ 3.Dezember 2023 – „Adventskaffee“ Einzelheiten sowie Neuigkeiten oder Anmeldungen entnehmt bitte der Gartenzeitung, den Aushangkästen sowie der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de. Bleibt weiterhin gesund „Gut Grün!“ Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 12/2022

    Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, Die Gartensaison ist nun zu Ende. Aber wir hatten einen schönen Sommer und auch ein paar schöne Feiern. Auch in diesem Jahr wird es wieder Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften geben. Wir vom Vorstand möchten allen vier Jubilaren zu 20 Jahre Mitgliedschaft im Gartenverein Flora e.V. recht herzlich gratulieren. Hier die Namen der Jubilare in alphabetischer Reihenfolge: Joerg Dening , Nadine Lorimer, Sergej Mir, Angelika Pflaum. Vielen und Dank für eure Treue zum Verein. Die Überreichung der Urkunden sowie der Anstecknadeln werden wir im Rahmen einer kleinen Feier vornehmen. Am 24.Oktober fand die 2.Gartenbegehung 2022 in unserer Anlage statt. Das Resümee: Nach dem vergangenen Jahren, hatte sich das Pflichtbewusstsein schon ins positive gewandelt, aber nun waren es wieder 42 Pächter, die schriftlich ermahnt werden mussten, bezüglich Heckenschnitt, Verunkrautung der Wege vor den Gärten bzw. Verwahrlosung des Gartens. Mit Freude haben wir aber festgestellt, dass die meisten Pächter ihren Pflichten nachgekommen sind. WICHTIGE INFORMATIONEN: Die Ruhezeiten sind ab den 22.10.2022 bis voraussichtlich 17.03.2023 aufgehoben. Sonn-und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten! Das Trinkwasser am Vereinshaus wurde am 30.11.2022 für die Winterzeit abgestellt. Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Den neuen „Wegedienstplan“ für 2023 findet ihr in den Aushangkästen und auf der ständig aktualisierten Webseite unter www.kgv-flora.de Wir suchen, zur Verstärkung für die Gemeinschaftsarbeit und für zusätzliche Dienste, Helfer mit einem „Sägeschein“. Wer solch eine Berechtigungsschein besitzt und helfen möchte, den bitten wir, sich bitte bei unseren 2.Vorsitzenden Johann Nitziol zu melden. Zum Ende dieses Gartenjahres möchte ich mich bei allen Vorstandsmitgliedern recht herzlich für ihre Unterstützung bei der Vorstandsarbeit bedanken und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr. Wir vom Vorstand wünscht euch allen eine besinnliche Adventszeit, schöne Weihnachten und zwischen den Jahren eine Zeit der Ruhe und Entspannung. Für 2023 alles erdenklich Gute, eine stabile Gesundheit und viel Lust und Vorfreude auf das neue Gartenjahr. Bis dahin bleibt oder werdet gesund. „Gut Grün“ Euer 1.Vorsitzender Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 11/2022

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, die Saison so gut wie zu Ende. Im letzten Jahr hatte ich euch auf dieses Thema schon einmal hingewiesen, was bei eventuellen Einbrüchen in eure Gärten alles zu tun ist. Hier noch einmal die Information für alle neuen und auch alten Pächter. Gerade in den kommenden Monaten ist man ja nicht mehr täglich im Garten. Deshalb mein Rat, regelmäßig z.B. in Verbindung mit einem Spaziergang in euren Garten zu kontrollieren, ob alles noch in Ordnung ist. Solltet ihr einen Einbruch feststellen, dann auf jeden Fall die Polizei rufen, um den Schaden anzuzeigen. Dann lasst euch noch die „Tagebuchnummer“ von der Polizei geben, die ist wichtig für die Schadensmeldung. Für die Bearbeitung der Schadensmeldung sind 1 bis max. 5 aussagekräftige Fotos vom Schaden erforderlich. Der Versand der Fotos ist auch per E-Mail an versicherung@kleingaertner-hannover.de möglich. Die Versicherung hat keinen Zugriff auf die Fotos der Polizei! Kaufbelege der entwendeten Gegenstände sind mit einzureichen. Reparaturen sind nur nach vorheriger Freigabe eines Kostenvoranschlags durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover möglich. Kann die Reparatur von euch selbst durchgeführt werden, erstattet die Versicherung die Materialkosten nach Vorlage von Belegen (auch Eigenbelege) und jede Arbeitsstunde mit 12,- €. Falls ihr es nicht selber macht oder könnt, erfolgt eine Vermittlung und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover. In Ausnahmefällen kann auch, nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer „Kostenschätzung“ mit dem Versicherungsdienst, ein externer Handwerker beauftragt werden. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann auch direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine „Abtretungserklärung“ 12,- € .Falls ihr es nicht selber macht oder könnt, erfolgt eine Vermittlung und Beauftragung der gelisteten Handwerker durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner Hannover. In Ausnahmefällen kann auch, nach vorheriger Abstimmung und Vorlage einer „Kostenschätzung“ mit dem Versicherungsdienst, ein externer Handwerker beauftragt werden. Die Abrechnung mit der ausführenden Reparaturfirma kann auch direkt über die Versicherung erfolgen. Erforderlich ist hierfür lediglich eine „Abtretungserklärung“ von euch an die ausführende Reparaturfirma. Für Entschädigungszahlungen tragt bitte noch eure IBAN-Nummer in das Formular ein. Das „Schadensanzeigeformular“ für die Versicherung findet ihr auf unserer Webseite unter www.kgv-flora.de in der Rubrik „Formulare“. Dort könnt ihr es direkt ausfüllen und danach auf eurem Drucker ausdrucken. Zur Vermeidung von Komplikationen bei der Bearbeitung wäre es von Vorteil, die Schadensanzeige an das Büro des Versicherungsdiensts für Kleingärtner Hannover direkt einzureichen. Bei eventuell auftretenden Fragen könnt ihr euch auch an unseren Versicherungsobmann Benjamin Bartels mit der E-Mail versicherungsobmann@kgv-flora.de als direkten Ansprechpartner wenden. WICHTIGE INFORMATIONEN: Am 26.November ab 14:00Uhr findet das „voradventliches Kaffeetrinken“ sowie ein „Pub Quiz“ statt. Bei selbstgemachten Kaffee und Kuchen wollen wir uns gemeinsam ein bisschen in Weihnachtsstimmung bringen. Und für die, die noch keine Lust auf Weihnachtsstimmung haben, werden wir abends euer Allgemeinwissen testen bei unserem ersten „Pub Quiz“. Natürlich wird die Gewinnergruppe ordentlich gefeiert und belohnt. Für die „Nachzügler“ findet der Wegedienst am 12.November letztmalig in diesem Jahr von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Die Ruhezeiten werden vom 22.10.2022 bis voraussichtlich 17.03.2023 aufgehoben. Sonn- und Feiertage bleiben Ruhetage und sind ganztägig einzuhalten! Das Trinkwasser am Vereinshaus wird ab den 30.11.2021 für die Winterzeit abgestellt. Bei Bedarf bringt euch bitte euer Trinkwasser von zu Hause mit, da wir keine andere Entnahmestelle für euch haben. Bleibt weiterhin gesund. „Gut Grün“. Reinhard Piehl

  • Gartenzeitung 10/2022

    Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, am 20. und 21. August 2022 war es nach drei Jahren Ausfall durch die Corona Pandemie endlich soweit! Das Sommerfest des KGV Flora e.V. konnte starten. Schon zwei Tage vorher wurde das Festzelt aufgebaut und mit einem georderten „Bierwagen“ konnte es dann losgehen. Am Samstagnachmittag begann es ab 16:30Uhr in guter alter Tradition mit dem „Kuchenbüffet“ mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und für die Kinder mit einer „Hüpfburg“. Diese war für die vielen Kinder das Highlight an diesem Tag. Ab 17:00Uhr begann das „Grillen“. Es gab leckere Bratwurst und Steaks sowie viele andere Köstlichkeiten, die von unserem Festausschuss und ihren Helfern angeboten wurden. Bei guter Musik und mit dem einen oder anderen Glas Wein oder Bier wurde der Abend zünftig eingeleitet. Nach der langen Enthaltsamkeit durch die Pandemie kamen erfreulicher Weise viele Gartenfreunde mit ihren Freunden sowie viele Gäste aus den Nachbarkolonien, um mit uns zu feiern. Das Tanzen kam an diesem Abend auch nicht zu kurz. Am Sonntag 11:00Uhr dann auf zum „Frühschoppen“ mit Fisch- und Käsebrötchen. Wir vom Vorstand möchten uns bei unseren Damen vom Festausschuss Nadine Lorimer und Anke Bartels und all ihren Helferinnen und Helfern recht herzlich bedanken, die für uns dieses „Sommerfest“ ausgerichtet haben. Vielen herzlichen Dank auch an unsere Wegewarte Thomas Kalisch, Thorsten Peter, Ulrich Fuge, Jörg Schulz, Dieter Borjak und allen Helfern, die mit unserem 2.Vorsitzenden Johann Nitziol und mir tatkräftig geholfen haben, das Festzelt auf- und wieder abzubauen. Durch unseren Einsatz und eure Teilnahme am Sommerfest ist uns ein tolles gemeinsames Fest gelungen. Nun zu einem anderen Thema, die Pflichtversicherung für unsere Lauben betreffend. Viele Pächter hätten gerne eine „große“ Laube. Die Größe wird klar durch das BKleingG und der daraus abgeleiteten Vorschriften der Gartenordnung, sowie der Baurichtlinie geregelt und das sind genau 24 m². Mehr überdachte Fläche darf in einem Kleingarten nicht errichtet werden! Wird diese Größe überschritten, kommt es zu einer Abmahnung und der Gartenpächter ist dann verpflichtet entsprechend auf die erlaubte Größe zurückzubauen. Spätestens bei Gartenaufgabe wird ein solcher Verstoß entdeckt und mindert dann den Wert des Kleingartens ganz erheblich, wenn er nicht bis zu diesem Zeitpunkt beseitigt wurde. Dies trifft spätestens dann den aufgebenden Pächter oder im Falle seines Ablebens die Erben. In letzter Zeit sind solche Verstöße wiederholt aufgefallen, da es zu Bränden kam. Es wurde festgestellt, dass mehrere Lauben zusätzliche Schuppen hatten, die weder genehmigt noch die Mindestgrenzabstände von 1,50 Metern in alle Richtungen einhielten. Hier hat der Pächter nun ein Problem. Er hat einerseits zu groß gebaut. Zum anderen wurde durch diesen Bau dasjenige Maß unterschritten, welches gerade dazu eingeführt wurde im Falle eines Brandes das Überspringen eines Feuers von einer zur anderen Laube zu verhindern. Die Versicherung muss nun keine Leistung erbringen, wenn genau dieser Verstoß der Grund dafür ist, dass es gebrannt hat. Dann hat der Pächter nicht nur seinen eigenen Schaden zu tragen, sondern ggf. sogar den Schaden des Nachbarn, dessen Laube in Mitleidenschaft gezogen wurde. Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage möchten wir an alle Gartenfreunde appellieren, die Abstände zu ihren Nachbarn nicht durch unzulässige Baulichkeiten so zu verkleinern, dass sie in so eine missliche Lage kommen. WICHTIGE HINWEISE: Da es in den letzten Jahren immer wieder vorkam, dass „Trampoline“ im Herbst durch die Kolonie flogen, hat der Vorstand jetzt beschlossen: „Pächter, die in ihren Garten Trampoline aufgestellt haben, müssen diese bis zum 31.10.2022 abbauen und einlagern. Ab dem 01.April 2023 dürfen die Trampoline dann wieder aufgestellt werden. Der Auf- und Abbau gilt von nun an für jedes Jahr. Diese Maßnahme ist nötig, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden sowie Sachschäden auszuschließen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, unabhängig von eventuellen zivilrechtlichen Schadensforderungen und einer erfolglosen Abmahnung, kann dies auch zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen.“ Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss. Am 29.Oktober findet das „Kinderfest 2022“ statt. Hier wollen wir zusammen mit den Kindern basteln, leckere Kürbissuppe essen und uns den Bauch mit Stockbrot füllen. Meldet eure Kinder oder Enkelkinder bei uns an. Am besten direkt auf der Homepage über die E-Mail-Adresse des Festausschusses: festausschuss@kgv-flora.de. Wir freuen uns auf eine große Beteiligung. Bei einigen aufgebenden Pächtern wurde bei der Wertermittlung für ihren Garten festgestellt, dass für ihre Laube keine Baugenehmigung vorlag. Bitte schaut deshalb in euren Gartenunterlagen nach, ob für eure Laube eine Baugenehmigung vorliegt. Sollte keine vorliegen, muss eine nachträgliche Baugenehmigung beim Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. beantragt werden, da sonst bei Aufgabe des Gartens die Laube dann mit „null Euro“ im Wertermittlungsprotokoll vermerkt wird. Die nächsten Wegedienste für Nachzügler finden wie gewohnt am 8.Oktober und am 29.Oktober von 8:30 - 12:00 Uhr statt. Bleibt weiterhin gesund „Mit einem dreifachen Gut Grün!“ Reinhard Piehl

  • Kinderfest 29. Oktober 2022

    Wir wollen zusammen basteln, leckere Kürbissuppe essen und uns den Bauch mit Stockbrot vollschlagen. ​ Meldet eure Kinder / Enkelkinder bei uns an. ​ Samstag, 29.10.2022 Start 15.00 Uhr Anmeldung bis zum 15.10.2022 unter festausschuss@kgv-flora.de oder 0151 25787916 (Nadine Lorimer)

bottom of page